21.3350 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Covid-19-Krise hat die Städte in den Bereichen Kultur, Veranstaltungen, Gastronomie, Tourismus und Verkehr stark getroffen. Auch von der sozialen und finanziellen Krise werden die Städte mit am stärksten betroffen sein. Es ist daher äusserst wichtig, dass die Städte beim Krisenmanagement des Bundesrates auf mittel- und langfristige Sicht besser berücksichtigt werden. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
1. Die Covid-19-Krise erhöht das Risiko der Arbeitslosigkeit, vor allem in städtischen Gebieten. Ganze Branchen, wie die Hotellerie und Gastronomie, der Detailhandel oder die Kulturbranche, werden derzeit in ihrer Existenz bedroht und werden trotz der Kurzarbeitsentschädigung möglicherweise in grossem Umfang Angestellte entlassen müssen. Laut Schätzungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wird die Zahl der Sozialhilfebeziehenden aufgrund der Krise um mehr als 20 Prozent ansteigen. Wie schätzt der Bundesrat diese Situation ein, und was unternimmt er mittel- und langfristig, um diesem starken Zuwachs an Sozialhilfefällen entgegenzuwirken?
2. Nachdem eine nationale Lösung für die Geschäftsmieten abgelehnt wurde, haben mehrere Städte eigene Massnahmen zur Unterstützung von lokalen Unternehmen ergriffen. Der Monitoringbericht des Bundesamts für Wohnungswesen vom Oktober 2020 zur Situation der Geschäftsmieten hält fest, dass sich die Situation je nach Entwicklung der Pandemie rasch verschlechtern könnte. Wie beurteilt der Bundesrat die derzeitige Lage hinsichtlich der Unterstützung für die Städte im Bereich der Geschäftsmieten?
3. Der Schweizer Tourismus leidet besonders unter der Covid-19-Krise, wobei der städtische Tourismus mit einem Einbruch der Übernachtungen von 80 Prozent am härtesten getroffen wird. Derzeit wird geschätzt, dass er sich auch am langsamsten erholen wird. Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, um eine Erholung des Tourismus in den Städten sicherzustellen?
4. Die Covid-19-Krise wird erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage der Kantone und Städte haben. Die Einkommens- und die Gewinnsteuer erholen sich langsamer als die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Ausserdem werden sich die Kantone und die Städte in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung mit zusätzlichen Ausgaben konfrontiert sehen. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um dieser Entwicklung langfristig entgegenzuwirken? Könnten in den Gesprächen über die Gewinnverteilung der Schweizerischen Nationalbank auch die Städte berücksichtigt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Bis heute überstand die Schweizer Wirtschaft die Krise im internationalen Vergleich gut. So blieb auch die Entwicklung der Konkurse tief und der Anstieg der Arbeitslosenquote war moderat. Die schnellen und gezielten Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen trugen massgeblich dazu bei. Ziel dieser Massnahmen ist, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, die Kaufkraft zu sichern, Selbständige aufzufangen und Arbeitslose wiedereinzugliedern. Die Expertengruppe des Bundes erwartet für das Gesamtjahr 2021 ein Wachstum des Sportevent-bereinigten BIP und einen graduellen Rückgang der Arbeitslosenquote im Verlaufe des Jahres. Arbeitslose Personen erhalten seit März 2020 während gewissen Monaten, in denen die Stellensuche aufgrund der wirtschaftlichen Lage stark eingeschränkt ist, Anspruch auf zusätzliche Taggelder. Aus Sicht des Bundesrats besteht daher aktuell keine Notwendigkeit für weitergehende Massnahmen.
2. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) verfolgt in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Geschäftsmieten die Situation bei den Geschäftsmieten aufmerksam. Wie der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Töngi 20.4600 ausführte, wird das Monitoring weitergeführt. Eine in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Städteverband (SSV) lancierte Umfrage bei den grösseren Städten wird die aktualisierten Analysen um einen Überblick über die städtischen Lösungen ergänzen. Auch wird der zweite Monitoringbericht versuchen, eine Beurteilung der Situation der Geschäftsmieten in den Städten vorzunehmen. Seit der Veröffentlichung des ersten Monitoringberichts zur Situation der Geschäftsmieten haben Bundesrat und Parlament umfassende Härtefall-Massnahmen beschlossen. Mit dem von Bundesrat und Parlament im März 2021 beschlossenen Ausbau des Programms - insbesondere der Erhöhung der Höchstgrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge und der Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt 10 Milliarden Franken - werden die Möglichkeiten zur Unterstützung noch einmal vergrössert. Unternehmen mit ungedeckten Fixkosten, welche die Kriterien der Covid-19-Härtefallverordnung erfüllen, können einen entsprechenden Antrag einreichen. Zu den Fixkosten zählen auch Miet- und Liegenschaftskosten.
3. Die Tourismuswirtschaft ist durch die Covid-19-Krise ausserordentlich stark betroffen. Zudem wird sich die touristische Nachfrage in den nächsten Jahren voraussichtlich nur langsam erholen. Deshalb werden spezifische Massnahmen im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente umgesetzt. Darüber hinaus können Unternehmen im Bereich des Tourismus von den umfassenden Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise profitieren. Ende 2021 wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft. Bildung und Forschung (WBF) dem Bundesrat über die Umsetzung der Tourismusstrategie Bericht erstatten. Neben der Würdigung der Tourismusstrategie aus dem Jahr 2017 wird der Bericht auch die Stossrichtungen der Tourismuspolitik des Bundes ab 2022 festlegen. Die derzeit schwierige Lage im Tourismus sowie die spezielle Herausforderung in Bezug auf den Städtetourismus werden dabei miteinbezogen.
4. Hohe Steuerausfälle und stark steigende Ausgaben führen 2020 und 2021 zu Defiziten bei Bund, Kantonen sowie Gemeinden und voraussichtlich zu einem starken Anstieg der Schuldenquote. Die öffentlichen Finanzen der Schweiz sind aber nach wie vor in einer soliden Verfassung. Der Bundesrat wird im Sommer 2021 entscheiden, wie er mit dem Schuldenanstieg verfahren wird.
Der Bundesrat geht von steigenden öffentlichen Ausgaben aufgrund der Alterung der Bevölkerung für alle Staatsebenen aus. Um die Ausgabenzunahme von Kantonen und Gemeinden zu bremsen, sind insbesondere Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen angezeigt (Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung, Reduktion von Ineffizienzen, Vermeidung von Fehlanreizen oder Massnahmen im Bereich der Langzeitpflege). Dahingegen ist eine gesonderte Berücksichtigung der Gemeinden bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im geltenden rechtlichen Rahmen nicht möglich. In der Bundesverfassung (Artikel 99) und im Nationalbankgesetz (Artikel 31) ist festgelegt, dass der ausschüttbare Gewinn zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone fliesst. Es liegt im Ermessen der Kantone, inwieweit sie ihren Anteil gezielt für Städte und Gemeinden verwenden.
Antwort des Bundesrates.