Lexipedia

21.3357 · Motion · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, über das BAFU ab Alpsaison 2021 alle Aufwände und Ertragsausfälle zu entschädigen, welche durch eine vorzeitige Abalpung wegen Grossraubtieren entstehen. Zudem darf die Unterbestossung in diesen Fällen nicht zu einer Kürzung von Sömmerungsbeiträgen führen und die Alpungsbeiträge sind auf eine durchschnittliche Sömmerungszeit der entsprechenden Alp auszubezahlen.

Begründung

Die Alpwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag an die multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft, namentlich den Erhalt der natürlichen Ressourcen, die Offenhaltung sowie die Vielfalt der Landschaften und Lebensräume für Fauna und Flora (Biodiversität). Zudem leisten die Sömmerungsbetriebe als integraler Teil der Berglandwirtschaft einen wichtigen Beitrag an die dezentrale Besiedelung.

Bereits in den letzten Jahren, speziell im Jahr 2020, musste von etlichen Sömmerungsbetrieben wegen Druck von Grossraubtieren (Angriffe, Risse) frühzeitig in der Saison abgealpt werden. Aufgrund der exponentiellen Entwicklung der Wolfspopulation und Nutztierrissen werden diese Fälle schnell zunehmen. Bei einem vorzeitigen Abbrechen der Alpsaison entstehen hohe finanzielle Schäden und Mehraufwände. Dies betrifft einerseits die Sömmerungsbetriebe (Einnahmensausfälle, Personalkosten, Pflege der Flächen ohne Tiere), und andererseits auch die Tierbesitzer (Organisation der Betreuung von Tieren im Tal, Mehrkosten für auf dem eigenen Hof nicht vorhandenes Futter, etc). Der Bund steht deshalb in der Pflicht, die Aufwände, Kosten und Ertragsausfälle, welche durch eine vorzeitige Abalpung geschehen, ab Saison 2021 zu entschädigen. Ansonsten ist die weitere Bewirtschaftung dieser Betriebe wegen finanzieller und personeller Notlage akut gefährdet. Wichtig ist auch, dass das Alppersonal für die ganze Periode entschädigt werden kann, denn die Belastung des Personals akzentuiert den bereits vorhandenen Mangel an qualifiziertem Alppersonal. Die Entschädigung muss vom BAFU geleistet werden, da die frühzeitigen Abalpung enaufgrund des Schutzes von Wildtieren geschehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund unterstützt bereits heute die Alpsömmerung in Gebieten mit Wolfsrudeln und sorgt dafür, dass die Bewirtschaftung der Alpen nachhaltig erfolgt. So werden auf Basis des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG, SR 910.1) Sömmerungs- (rund 128 Mio. Fr. pro Jahr, davon 7 Mio. Fr. für die Kleinviehsömmerung) und Alpungsbeiträge (rund 110 Mio. Fr.pro Jahr) ausgerichtet, um die Alpsömmerung zu erhalten und zu fördern. Weiter unterstützt der Bund über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) den Herdenschutz mit jährlich rund 3 Mio. Franken. Auf die Alpsömmerungsperiode 2021 hin will der Bundesrat den Herdenschutz weiter stärken und das Budget um 500'000 Fr. erhöhen. Die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01) wurde am 31. März 2021 gestartet.

Ergänzend zu der heutigen Praxis wurde der Bundesrat mit dem Postulat 18.4095 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beauftragt, in einem Bericht die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes darzulegen. Es sollen die Gründe allfälliger Veränderungen oder der Aufgabe der Bewirtschaftung von Heim- und Alpbetrieben dargelegt, der notwendige Handlungsbedarf bezeichnet und allfällige Massnahmen vorgeschlagen werden. Die Grundlagenstudie der Forschungsanstalt Agroscope für den Bericht in Erfüllung des Postulates 18.4095 wird im Herbst 2022 vorliegen, der Bericht des Bundesrates im Herbst 2023. Zudem werden zur Umsetzung des Postulates 20.4548 Bulliard "Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft" flankierende Massnahmen im Bereich des Agrarrechts geprüft. Die Anliegen der Motion werden in diesem Bericht ebenfalls untersucht. Der Bundesrat wird im Rahmen dieser beiden Berichte auch die Notwendigkeit von betrieblichen Anpassungen in Gebieten mit Wolfspräsenz sowie die Angemessenheit der Finanzhilfen für den Herdenschutz prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Aufwände und Ertragsausfälle bei frühzeitiger Abalpung wegen Grossraubtieren entschädigen | Lexipedia | Lexipedia