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21.3390 · Postulat · 2021-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen von Covid-19 auf die Frauen zu erstellen, insbesondere in Bezug auf Kündigungen von Arbeitnehmerinnen sowie die Ausschaffung von Migrantinnen. Bekanntlich leiden Frauen sowohl auf dem Arbeitsmarkt wie auch im Bereich des Asylrechts weit mehr unter systemischer Gewalt. Mit dem Bericht soll der Bundesrat die bestehenden Machtstrukturen, die sich nachteilig auf die Lebensbedingungen von Frauen auswirken, analysieren und Massnahmen dagegen ausarbeiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund hat zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen zahlreiche Massnahmen ergriffen, welche die Kaufkraft der Haushalte stützen und die Liquidität von Unternehmen sichern. Von diesen Massnahmen profitieren Personen beider Geschlechter im Ausmass ihrer jeweiligen Betroffenheit. Die ergriffenen Massnahmen trugen massgeblich dazu bei, dass stark negative Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung durch Entlassungswellen und ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert werden konnten.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3304 festgehalten hat, gibt es zurzeit auf nationaler Ebene kaum Hinweise für einen geschlechtsspezifischen Beschäftigungseffekt der Coronakrise. Zwischen Februar 2020 und März 2021 ist die saisonbereinigte Arbeitslosenquote bei Männern (von 2.4 Prozent auf 3.4%) und Frauen (von 2.3 Prozent auf 3.2%) in ähnlichem Ausmass angestiegen.

Bezüglich Rückführungen im Asyl- und Ausländerbereich weist der Bundesrat darauf hin, dass sowohl vor der Covid-19-Pandemie als auch im vergangenen Jahr deutlich weniger Frauen zurückgeführt worden sind als Männer. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 490 Frauen in ihren Heimatstaat, einen Drittstaat oder den zuständigen Dublin-Staat zurückgeführt und 4'016 Männer; im Jahr 2020 insgesamt 236 Frauen und 1'997 Männer. Der allfällige Einsatz von Zwangsmitteln richtet sich bei Rückführungen bei beiden Geschlechtern immer nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit und den konkreten Umständen des Einzelfalls, d.h. insbesondere dem Verhalten der betroffenen Person.

Der Bundesrat wird bei seinen weiteren Analysen der Auswirkungen der Covid-19-Krise auch weiterhin die Gender-Dimension berücksichtigen. Die Auswirkungen der Krise auf die Arbeitsmarktsituation der zugewanderten Bevölkerung wird ein Thema im diesjährigen Bericht des Observatoriums zum FZA Schweiz-EU sein. Ein spezifischer Bericht zu den Themen Kündigungen und Rückführungen bringt aufgrund der bestehenden und geplanten Berichterstattung keinen Mehrwert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.