Stärkung von raschen und niederschwelligen Angeboten an Volksschulen und weiterführenden Schulen zur Früherkennung und Bewältigung von psychischen und medizinisch-psychiatrischen Problemen
21.3432 · Motion · 2021-03-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen wird der Bundesrat beauftragt sicherzustellen, dass an der Volksschule und an Weiterführenden Schulen Angebote zur Früherkennung und sofortiger Hilfe bei psychischen und medizinisch-psychiatrischen Problemen gewährleistet sind. Neben den kantonalen Diensten der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sind niederschwellige, rasche Angebote über die bundesfinanzierten Programme (Education21, Schulnetz21 und Gesundheitsförderung Schweiz) zu stärken.
Begründung
Kinder und Jugendliche (etwa 1,7 Mio in der Schweiz) sowie junge Erwachsene gehören zu den besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen in der aktuellen Krise der Covid-Pandemie. Junge Menschen in Ausbildung belastet die Pandemie besonders stark. Schülerinnen und Schülern fehlt der Kontakt zu ihrer Peer-Gruppe, familiäre Probleme und Unsicherheit wirken sich auf die Kinder aus. Schulübergänge (Kindergarten-Schule, Primar-Sekundarschule, Sekundarschule-Berufseinstieg, Schule-Universität/Fachhochschule) sind dabei besonders sensibel. https://www.kjpd.uzh.ch/de/klinische-forschung/lifecourseepidemiology/projects/Die-psychischen-Auswirkungen-der-Cor onavirus-Pandemie.html
Untersuchungen zeigen, dass das Stressniveau im Vergleich zur ersten Erhebung während des Lockdowns im April 2020 deutlich gestiegen ist.
Dieser Anstieg geht mit einer Zunahme depressiver Symptome einher. Mehrwöchige Schulabsentismus können die Folge sein. Psychische und medizinisch-psychiatrische Belastungen nehmen weiter zu, seit Schuljahresbeginn Sommer 2020 wurde in allen kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken ein deutlicher Zuwachs an Patient*innen und Notfallkonsultationen beobachtet.
Die bereits bestehenden präventiven Angebote mit den Institutionen wurden verstärkt, Kliniken und Ambulatorien erhöhen die personellen Ressourcen, um lange Wartezeiten zu verkürzen.
In den Schulen sind die Dienste der Schulsozialarbeit und die Schulpsychologie erste Anlaufstellen, diese werden stark in Anspruch genommen und reichen nicht aus. Die Früherkennung und die rasche Hilfe für junge Menschen mit psychischen und medizinisch-psychiatrischen Belastungen und ihre Familien ist deshalb essenziell.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Schulen sowie Dienste der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie liegen in der Kompetenz der Kantone. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt Angebote,die die Schulen nutzen können. Diese Angebote sind aufeinander abgestimmt und unterstützen die Schulen bei der Verankerung von Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung und Frühintervention auf struktureller Ebene und im Unterricht (vgl. Antwort auf die Ip. Brenzikofer 21.3431).
Hinzu kommt eine grosse Anzahl von Projekten und Kampagnen anderer Organisationen wie Gesundheitsförderung Schweiz, Radix und Sucht Schweiz, die im Schulbereich genutzt werden können. Diese werden im Juli 2021 weiter verstärkt durch ein Instrument für den systematischen Einsatz von Früherkennung und Frühintervention in der psychischen Gesundheit, erarbeitet durch eine Arbeitsgruppe von bildung + gesundheit Netzwerk Schweiz. Die Arbeitsgruppe besteht aus der Hochschule für soziale Arbeit, der Pädagogischen Hochschule der FHNW, Radix und dem Forum per la promozione della salute nella scuola.
Der Bund richtet via Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) regelmässig Finanzhilfen aus an niederschwellige Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche wie bspw. "Beratung + Hilfe 147" der Stiftung Pro Juventute, welches rund um die Uhr erreichbar ist. Seit Beginn der Pandemie wird das Angebot zusätzlich vom Bund unterstützt. Um die psychische Gesundheit der Jugendlichen während der Pandemie zu stärken, leistet das BAG finanzielle Unterstützung an weitere nationale und sprachregionale Angebote.
Da der Bundesrat keinen direkten Einfluss auf die Aktivitäten im Schulbereich hat, lehnt er die Motion ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.