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21.3442 · Interpellation · 2021-03-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit sehr vielen Jahren leiden der Nahe Osten und seine Bevölkerungen schrecklich unter der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie auch unter der weit verbreiteten Folterung von Oppositionellen.

Nachdem nun rechtlich anerkannt ist, dass die territoriale Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) sich auch auf das Gebiet des Palästinensischen Staats erstreckt, der als Vertragspartei des Römer Statuts anerkannt ist, hat die Chefanklägerin des ICC am 3. März 2021 ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eröffnet.

Gleichentags ist Kanada dem Beispiel der Niederlande gefolgt und hat dazu aufgerufen, Syrien wegen Verletzung von Menschenrechten zur Verantwortung zu ziehen, weil es Syrien Folterungen im Sinne des UNO-Übereinkommens gegen Folter vorwirft. Die Niederlande und Kanada haben den Mechanismus des Übereinkommens in Gang gesetzt, der am Ende dazu führen soll, dass sich Syrien vor dem ICC für seine Handlungen verantworten muss.

In den beiden genannten Fällen kommt, über unterschiedliche Verfahren, klar der Wille zum Ausdruck, solche schweren Verbrechen zu bekämpfen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

In der aussenpolitischen Strategie der Schweiz wie auch in ihrer Strategie für den Nahen Osten und Nordafrika (MENA) kommt zum Ausdruck, dass sich die Schweiz für einen wirksamen ICC einsetzen will beziehungsweise dass sie sich für eine Bewältigung der Vergangenheit einsetzt, die es nicht zulässt, dass Verbrechen straflos bleiben.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Erachtet es der Bundesrat nicht als angezeigt, den ICC finanziell stärker zu unterstützen in einem Zeitpunkt, in dem seine jüngsten Entscheidungen, der Straflosigkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Palästina ein Ende zu setzen, von einigen Staaten politisch bestritten werden und seine finanziellen Mittel unter Druck geraten?

2. Erachtet es der Bundesrat nicht als angezeigt, dem Beispiel Kanadas und der Niederlande zu folgen und darauf hinzuwirken, dass Syrien sich wegen der Ausübung schwerer Formen von Folter vor der internationalen Justiz zu verantworten hat?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Internationale Strafgerichtshof befasst sich heute mit mehr als 20 Situationen weltweit. Mit diesem Erfolg mehren sich auch Versuche, die Institution zu delegitimieren. Der Bundesrat bekräftigt seine Unterstützung für einen leistungsfähigen Strafgerichtshof. Die Schweiz hat beispielsweise die USA wiederholt dazu aufgerufen, die im Juni 2020 beschlossenen Sanktionen gegen den Gerichtshof zu widerrufen. Sie begrüsst den Entscheid der USA von Anfang April 2021, diese Massnahmen aufzuheben.

Das Budget des Strafgerichtshofs wird durch die Versammlung der Vertragsstaaten des Römer Statuts beschlossen. In den Verhandlungen setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die Institution über die nötigen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben glaubwürdig zu verrichten. Sie soll diese Mittel effizient nutzen. Die Schweiz zahlt ihre jährlichen Pflichtbeiträge gemäss Verteilschlüssel. Punktuell stellt die Schweiz zusätzlich personelle Ressourcen zur Verfügung: So wird sie beispielsweise ab dem Sommer 2021 einen Untersuchungsexperten an den Strafgerichtshof entsenden.

2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Nutzung völkerrechtlicher Institutionen zur Streitbeilegung und Rechenschaftslegung eine regelbasierte internationale Ordnung stärkt. Dies gilt auch im Mittleren Osten. Die Initiative der Niederlande und Kanadas macht die Staatenverantwortung Syriens geltend, möglicherweise vor dem Internationalen Gerichtshof. Komplementär dazu engagiert sich die Schweiz stark dafür, dass die für Gräueltaten verantwortlichen Individuen strafrechtlich verfolgt werden. Bereits 2013 hatte sie 56 Staaten mobilisiert, um mit einem gemeinsamen Brief den UNO-Sicherheitsrat aufzufordern, die Situation in Syrien dem Internationalen Strafgerichtshof zu unterbreiten. Da dieser Schritt noch nicht erfolgt ist, unterstützt die Schweiz zudem die Einrichtung des internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus durch die UNO-Generalsversammlung seit 2016 politisch und finanziell. Der Mechanismus ist in Genf angesiedelt. Er sammelt Beweise schwerster Verbrechen durch unterschiedliche Konfliktparteien in Syrien. Mit Blick auf Strafverfahren vor nationalen, regionalen oder internationalen Gerichten teilt er diese mit den zuständigen Behörden.

Antwort des Bundesrates.