21.3444 · Motion · 2021-03-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwurf der notwendigen Rechtsgrundlagen vorzulegen, um einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer mit möglichst wenigen Ausnahmen einzuführen.
Begründung
Die heutige Mehrwertsteuer ist mit mehreren Steuersätzen und zahlreichen Ausnahmen äusserst kompliziert und verursacht sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung einen enormen administrativen und finanziellen Aufwand.
Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz mit möglichst wenigen Ausnahmen würde das Mehrwertsteuersystem tiefgreifend vereinfachen. Von einer solchen bürokratischen Entlastung würde die Wirtschaft im weitesten Sinne profitieren, neben den Unternehmen namentlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die Arbeitnehmenden und der Staat. Nebst dem Impuls für zusätzliche Investitionen, neue Arbeitsplätze und eine effizientere Produktion von Gütern und Bereitstellung von Dienstleistungen würden auch die Transparenz der Steuerbelastung erhöht, Wettbewerbsverzerrungen reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt.
Der Bundesrat hat sich stets für eine solche Reform ausgesprochen, erstmals mit seinem eigenen Vorschlag aus dem Jahr 2008 (08.053) und zuletzt Ende 2019 in Antwort auf die Interpellation Caroni 19.4123 "Vorwärts mit dem Einheitssatz für die Mehrwertsteuer". In dieser Interpellationsantwort hat er auch skizziert, welche wenigen Ausnahmen zwingend beizubehalten wären, mit welchem Satz die Haushaltsneutralität sichergestellt würde und welche Überlegungen punkto sozialpolitischen Korrektivs zu machen wären.
Diese Motion beauftragt den Bundesrat, den überfälligen zweiten Anlauf für diese auch dem Bundesrat wichtige Vorlage zu nehmen. Für die konkrete Ausgestaltung (notwendige Ausnahmen, haushaltsneutrale Satzhöhe, mögliches soziales Korrektiv) belässt die Motion dem Bundesrat im Rahmen seiner erwähnten eigenen Leitlinien den nötigen Spielraum.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich wiederholt für eine stark vereinfachte Mehrwertsteuer (MWST) mit nur einem Steuersatz und möglichst wenigen Steuerausnahmen (Einheitssatz-Modell) ausgesprochen und er erachtet die Vereinfachung auch weiterhin als sinnvoll. Mit einer solchen Reform könnten viele Unternehmen administrativ entlastet werden und es wäre mittel- und langfristig mit positiven Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die verfügbaren Einkommen der Haushalte zu rechnen. In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass eine solche Reform auf politischen Widerstand stösst. So wurde die Vorlage des Bundesrates zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Botschaft vom 25. Juni 2008 und Zusatzbotschaft vom 23. Juni 2010; 08.053) 2011 vom Nationalrat an den Bundesrat zurückgewiesen. Auf die vom Parlament in Auftrag gegebene Vorlage mit zwei Steuersätzen und kaum Änderungen bei den Steuerausnahmen ist das Parlament im Jahr 2013 schliesslich nicht eingetreten.
2015 reichten sowohl die BDP (15.3225) also auch FDP/Die Liberalen (15.3386) Motionen für ein modifiziertes Einheitssatz-Modell ein. Der Bundesrat empfahl diese Motionen zur Ablehnung, insbesondere, weil der vorgesehene Einheitssatz bei weitem nicht aufkommensneutral gewesen wäre. Bei der Motion 15.3386 führte zudem zur Ablehnung, dass Grundnahrungsmittel und andere Nahrungsmittel unterschiedlich hätten behandelt werden sollen, was zu grossen Abgrenzungsproblemen geführt hätte. Bei der Motion 15.3386 folgte der Nationalrat dem Antrag des Bundesrates mit 134 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Motion 15.3225 wurde abgeschrieben, da sie innerhalb von zwei Jahren nicht behandelt worden war.
Angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Wirtschaft und die Einkommenssituation der privaten Haushalte scheint es derzeit nicht zielführend, eine MWST-Reform vorzuschlagen, die reduziert besteuerte Güter wie Lebensmittel, Bücher und Medikamente und von der Steuer ausgenommene Dienstleistungen wie Heilbehandlungen oder Bildungsleistungen höher besteuert, was mit einem Einheitssatz unweigerlich der Fall wäre. Auch ist es aufgrund der aktuellen Situation eher unwahrscheinlich, dass die Aufhebung der Mehrheit der Steuerausnahmen im parlamentarischen Verfahren Bestand hätte.
Der Bundesrat will aber unverändert die geltende Mehrwertsteuer weiter vereinfachen. Beispielsweise durch die fortschreitende Digitalisierung der Steuerverfahren und durch gezielte administrative Erleichterungen wie der im Rahmen der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes geplanten freiwilligen jährlichen Abrechnung, die insbesondere den KMU zugutekommen wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.