21.3452 · Motion · 2021-03-25
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Praxis nach Artikel 9 der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) dahingehend anzupassen, dass die monatlichen Vergütungen für Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden müssen, flexibel im Sinne eines Jahreskontingents (jährliches Erwerbseinkommens der versicherten Person oder maximal des anderthalbfachen Mindestbetrags der ordentlichen Altersrente eines Jahres übersteigend) verrechnet werden.
Eine Minderheit der Kommission (Rösti, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Glarner, Herzog Verena, Schläpfer) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" der Invalidenversicherung zielt darauf ab, möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Invalidenversicherung unterstützt Betroffene bei der Eingliederung mit Hilfsmitteln. Für einige Personen handelt es sich bei diesen Hilfsmitteln um Dienstleistungen von Dritten. So sind beispielsweise gehörlose Menschen auf Gebärdensprachdolmetschende, schwerhörige Personen auf Schriftdolmetschende, blinde Menschen auf Vorlesedienste und Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung auf Transportdienste angewiesen.
Die aktuelle Finanzierungspraxis der Invalidenversicherung zu Dienstleistungen von Dritten sieht, basierend auf HVI Artikel 9, eine monatliche Vergütung von maximal dem anderthalbfachen Mindestbetrag der ordentlichen Altersrente vor. Diese Praxis verunmöglicht es den Betroffenen, arbeitsintensivere Monate mit weniger intensiven Monaten zu kompensieren, da die Beiträge nicht über den Monat hinaus übertragen werden können. Diese starre Praxis führt dazu, dass Betroffene im Arbeitsalltag zusätzlich eingeschränkt werden, ihnen verunmöglicht wird, ihre Arbeit gewissenhaft zu erledigen und sie in letzter Konsequenz ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Dies steht im Gegensatz zum Grundsatz, dass die Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung gefördert werden soll.
Mit einer Änderung des heutigen monatlichen Abrechnungssystems hin zu einem jährlichen Modell, werden betroffene Menschen dazu befähigt, die zur Verfügung stehenden Mittel selbst zu planen, auf die flexible Arbeitswelt zu reagieren und die unterschiedliche Arbeitslast im Voraus zu berücksichtigen. Dies würde ihre selbstbestimmte Lebensweise stärken. Gleichzeitig werden Arbeitgeber, welche Menschen mit einer Behinderung beschäftigen, zusätzlich unterstützt, da sich die Unterstützung durch Hilfsmittel besser den vorhandenen Bedürfnissen des Arbeitsaufwandes anpassen lässt.
Mit der vorgeschlagenen Änderung können die bestehenden Mittel effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden und die Bezugsberechtigten besser unterstützt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.