21.3476 · Interpellation · 2021-05-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 12. April 2021 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Zahlen zu den CO2-Emissionen im Jahr 2019 und schrieb dazu: "Um die Emissionen deutlich zu senken, ist eine Verstärkung der Massnahmen, wie sie das revidierte CO2-Gesetz vorsieht, unumgänglich." Das BAFU führte weiter aus, bei gleichbleibendem Trend werde das Ziel 2020 in allen Sektoren verfehlt. Es ist nicht nur inakzeptabel, dass sich ein Bundesamt in einen Abstimmungskampf einmischt und öffentlich seine Meinung zu einem Gesetz kundtut, über das das Volk abstimmt. Es ist auch unglaubwürdig, wenn das Amt nicht berücksichtigt, dass der Trend wegen der coronabedingten Wirtschafts- und Gesundheitskrise 2020 nicht anhalten wird.
Daher bitte ich den Bundesrat, die folgende Frage zu beantworten:
Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Bundesverwaltung nicht in eine Abstimmungskampagne einzugreifen hat, indem sie öffentlich ihre Meinung äussert zu Gesetzen, zu denen das Referendum ergriffen wurde?
Als Ausgleich zu dieser parteiischen Mitteilung des BAFU soll der Bundesrat die ersten Schätzungen oder Trends betreffend die CO2-Emissionen im Jahr 2020 - separat für jeden Sektor - noch vor der Volksabstimmung vom 13. Juni veröffentlichen. Denn es geht hier um nichts weniger als die Pflicht der Verwaltung zu Transparenz und zu Objektivität.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Treibhausgasinventar der Schweiz zeigt bis ins Jahr 1990 zurück, wie sich die Emissionen insgesamt und in den einzelnen Sektoren entwickeln. Das geltende Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) verlangt, dass die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 sinken. Der Bundesrat hat in der dazugehörigen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung, SR 641.711) zudem Teilziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie festgelegt. Es gehört daher zur Informationspflicht der Verwaltung, die aktuellen Emissionswerte in Bezug zu den Verminderungszielen in der CO2-Gesetzgebung zu setzen.
Der Effekt der Corona-Pandemie auf die Gesamtemissionen wird sich im Treibhausgasinventar für das Jahr 2020 quantitativ feststellen lassen. Aus methodischen Gründen werden diese Inventare jeweils ca. 15 Monate nach dem jeweiligen Jahresende veröffentlicht. Das Treibhausgasinventar für 2020 wird das Bundesamt für Umwelt (BAFU) entsprechend im April 2022 veröffentlichen. Da die notwendigen Datengrundlagen fehlen, wären Schätzungen vor dem Abstimmungstermin am 13. Juni rein spekulativ gewesen.
Antwort des Bundesrates.