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21.3484 · Interpellation · 2021-05-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In den vergangenen Tagen und Wochen wurde harsche Kritik an der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) geäussert. Unter anderem wurde kritisiert, wie der Direktor seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behandelt. Wie steht der Bundesrat zur geäusserten Kritik und wie beurteilt er im Besonderen die folgenden Fragen?

a. Wie schätzt der Bundesrat die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EZV ein?

b. Teilt er die in den Medien und in verschiedenen Stellungnahmen geäusserten Vorbehalte, und wie gedenkt er, auf die Vorwürfe zu reagieren?

c. Ist die EZV nach Ansicht des Bundesrates noch in den richtigen Händen?

d. Gibt es Hinweise, dass es in der EZV in den letzten Jahren betreffend Personalfluktuation und krankheitsbedingte Abwesenheiten eine negative Entwicklung gegeben hat?

e. Gibt es Hinweise, dass sich diese Indikatoren im Management und in den Abteilungen, die in besonderem Ausmass in die Reorganisation involviert oder von ihr besonders betroffen sind, negativ entwickeln?

Begründung

Was unter dem Namen DaziT als Programm zur Digitalisierung der EZV begonnen hat, ist längst zu einer kompletten Reorganisation des ganzen Amts geworden. Mit der neuen und sehr umstrittenen vorgeschlagenen Zollgesetzgebung (BAZG-VG und ZoG) will die EZV ihre Befugnisse massiv ausweiten. Gleichzeitig soll die Personalorganisation anscheinend in beträchtlichem Ausmass umstrukturiert werden: Das Grenzwachtkorps soll aufgehoben werden und an dessen Stelle sollen zivile Spezialistinnen und Spezialisten, die uniformiert und bewaffnet sind, eingesetzt werden. Während es bei der Reorganisation schnell vorwärtsgehen muss, hat man sich in anderen Bereichen - Festlegung der künftigen Arbeitsbedingungen - anscheinend viel Zeit genommen, nur um die Arbeiten später dann umso hektischer wieder voranzutreiben. Kurz, aus einem Digitalisierungsprogramm wurde eine komplette Umstrukturierung des Amts gemacht, deren Tragweite und Management immer mehr Anlass zu Fragen und Befürchtungen geben. Zu nennen ist insbesondere eine vor Kurzem bei CH Media erschienene Serie von Artikeln, in denen schwerwiegende Vorwürfe zu verschiedenen Vorgängen in der EZV erhoben wurden.

Stellungnahme des Bundesrates

a) Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) durchläuft gegenwärtig einen umfassenden Transformationsprozess zum BAZG. Ziel dieser Transformation sind die Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse mit dem Programm DaziT und eine neue organisatorische Agilität (neues Berufsbild und Aufbrechen der organisatorischen Silos zwischen Zoll und Grenzwachtkorps GWK), um auf die Bedrohungen und Szenarien der heutigen Welt zu reagieren. Die Modernisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen ist ein wichtiger Pfeiler der laufenden Entwicklung der EZV und ihrer digitalen Transformation in das BAZG. Die Totalrevision des Zollgesetzes (ZG; SR 631.0) und die Schaffung eines BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes sind im Gang. Alle Reformen verlaufen nach der festgelegten Roadmap.

Eine Transformation dieses Formats führt unweigerlich zu Veränderungen der Rahmenbedingungen, die Unruhe und Unsicherheit bei den Mitarbeitenden auslösen. Um die Mitarbeitenden in diesem Prozess zu begleiten, wird eine intensive Kommunikationspolitik betrieben, damit jeder und jede Mitarbeitende im Detail über jede Phase des laufenden Prozesses informiert ist.

Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist trotz der Transformationsphase stabil geblieben. Die alle drei Jahre flächendeckend und anonym in allen Verwaltungseinheiten durchgeführte Personalbefragung bildet die Situation der Mitarbeitenden regelmässig ab. So zeigen die Ergebnisse in der EZV 2020 eine gewisse Stabilität seit den letzten Umfragen. Während die allgemeine Arbeitszufriedenheit oder die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben positiver bewertet wurden (+2 Punkte) als 2017, fiel die Beurteilung der Arbeits-/Entscheidprozesse (-2 Punkte) und der Führung (-3 Punkte) kritischer aus. Die Geschäftsleitung der EZV informierte die Mitarbeitenden transparent über die Ergebnisse, die sie in das kulturelle Transformationskonzept aufnehmen wird.

Der Bundesrat hat die Stabilität sowie die tieferen Umfragewerte beim Personal der EZV zur Kenntnis genommen. Er beobachtet die Situation aufmerksam und begrüsst den Entscheid der Geschäftsleitung der EZV, diese Resultate im kulturellen Transformationskonzept zu berücksichtigen. Darüber hinaus prüft das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gegenwärtig geeignete Massnahmen zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit.

b) Der Bundesrat äussert sich nicht zum Inhalt der Ende April 2021 in den Zeitungen der CH Media erschienenen Artikel über die EZV und ihren Direktor.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats befasst sich als Aufsichtsorgan mit dem Thema und wird einen Bericht zuhanden des Bundesrats verfassen, von dem dieser Kenntnis nehmen wird. Wenn die Ergebnisse des Berichts auf die Notwendigkeit einer externen Prüfung hinweisen, wird der Bundesrat dies prüfen.

Gleichzeitig wird das EFD, wie in der Antwort auf Frage a erwähnt, geeignete Massnahmen zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit treffen.

c) Die Umsetzung des Programms DaziT, das vom Parlament am 14. Februar 2017 genehmigt wurde, kommt rascher voran als geplant. Die Klärungsaufträge, die der Bundesrat dem EFD im April 2019 bei der Kenntnisnahme der geplanten organisatorischen Weiterentwicklung erteilte, sind ebenfalls auf Kurs. Die Realisierung erfolgt namentlich mit der Totalrevision des Zollgesetzes, die sich gegenwärtig in der Auswertung der Vernehmlassung befindet. Diese Ergebnisse zeigen, dass der Transformationsprozess in der EZV zufriedenstellend verläuft und dass Direktor Christian Bock mit seiner Arbeit den Auftrag seines Amtes und die erwarteten ambitiösen Reformen umsetzt. Der Bundesrat sieht deshalb heute keinen Grund, dem Direktor der EZV das Vertrauen zu entziehen.

d/e) Die Personalfluktuation war in den letzten Jahren durchaus stabil (~2 %) und liegt unter dem Durchschnitt der Bundesverwaltung. Die krankheitsbedingten Abwesenheiten entsprechen dem Durchschnitt in der Bundesverwaltung, sind aber innerhalb der EZV zwischen 2019 und 2020 um einen Fehltag pro Person gestiegen, während sie in den anderen Ämtern durchschnittlich um einen Halbtag gesunken sind. Eine plausible Erklärung ist die Homeoffice-Anordnung, die für die EZV-Mitarbeitenden an der Front nicht galt. Bei den Daten für diese Indikatoren bestehen keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Direktionsbereichen der EZV.

Antwort des Bundesrates.