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21.3548 · Interpellation · 2021-05-05

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Im Königreich Marokko sind zahlreiche Journalisten und andere Meinungsführer aufgrund von Anklagen, die auf wackligen Beinen stehen, und ohne Wahrung ihres Rechts auf einen fairen Prozess unrechtmässig eingekerkert worden. Offiziell wird zwar in Marokko niemand aus politischen oder Gewissensgründen gefangen genommen, und das 2016 revidierte Pressegesetz schreibt vor, dass Medienschaffende nicht aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten festgenommen werden dürfen. Indes hält der jüngste Jahresbericht von Reporter ohne Grenzen (RSF) fest, dass Marokko hinsichtlich der Meinungs- und Pressefreiheit wiederum drei Plätze zurückgefallen ist und auf Platz 136 von 180 Ländern steht. Genauer gesagt, wird der starke Verdacht einer Instrumentalisierung der Justiz und politischer Manipulation geäussert, dies nach Untersuchungen und Berichten der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen, von Amnesty International, von Human Rights Watch, von RSF und zahlreicher anderer vertrauenswürdiger Quellen. Mit anderen Worten werden dem Schein nach als gewöhnliche Rechtsverfahren letztlich politische Prozesse geführt.

1. Die Schweiz unterhält vielfältige Beziehungen mit Marokko, und sie verschreibt sich in ihren internationalen Beziehungen der Förderung der Menschenrechte. Muss sie da nicht ihren Einfluss darauf verwenden, die marokkanischen Behörden dazu anzuhalten, die Freiheitsrechte besser zu beachten und das Recht auf einen fairen Prozess zu wahren?

2. Sollte die Schweiz nicht im Namen des humanitären Rechts (oder der Beistandspflicht) ihren Einfluss darauf verwenden, das Leben der Hungerstreikenden zu retten?

Begründung

Unter den dokumentierten Fällen finden sich namentlich diejenigen zweier Journalisten. Der Kolumnist Soulaiman Raissouni, 2012 Träger des Grossen Preises für investigativen Journalismus, zeichnete sich durch eine gegenüber den marokkanischen Behörden kritische redaktionelle Ausrichtung aus. Seit dem 22. Mai 2020 befindet er sich in Untersuchungshaft, dies aufgrund höchst fragwürdiger Anschuldigungen ("sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung" eines Mannes im Jahr 2018) und nach ebenso fragwürdigen Verfahren. Der investigative Journalist Omar Radi wurde seinerseits bekannt durch seine Nachforschungen zu kollektivem Landraub, zur Korruption hoher Funktionäre, zur polizeilichen Überwachung und zu Verletzungen von Menschenrechten. Er ist seit dem 29. Juli 2020 in Untersuchungshaft, unter den fragwürdigen Vorwürfen sittlicher Vergehen, der Spionage und der Gefährdung der Staatssicherheit. In beiden Fällen werden die Gerichtsverhandlungen immer wieder vertagt, und den Verteidigern wird keine Akteneinsicht gewährt. Am 8. und 9. April 2021 sind beide Journalisten in den Hungerstreik getreten, um nach dem Grundsatz der Unschuldsvermutung bis zum Urteil auf freien Fuss gesetzt zu werden. Sie protestieren damit auch gegen die Haftbedingungen, die ihnen willkürlich auferlegt worden sind (Isolation, nur teilweise Zustellung von Briefen und Paketen, Verweigerung regelmässiger Kontakte mit ihren Familienangehörigen etc.). Omar Radi, der unter anderem an Morbus Crohn leidet, hat 20 kg Gewicht verloren. Nach 22 Tagen hat er am 1. Mai den Hungerstreik ausgesetzt, nachdem seine inneren Blutungen um sein Leben fürchten liessen. Soulaiman Raissouni setzt seinen Hungerstreik fort; auch sein Gesundheitszustand ist angesichts mehrerer chronischer Leiden höchst besorgniserregend, und er hat 25 kg abgenommen.

Hinzuweisen ist auch auf den Fall des marokkanisch-amerikanischen Doppelbürgers Chafik Omerani, der sich seit seiner Inhaftierung bei der Ankunft in Marokko am 6. Februar 2021 im Hungerstreik befindet. Er wurde aufgrund des Tatbestands der Beleidigung verurteilt (Kritik am Regime und am König von Marokko in Internet-Videos).

Unter diesen dramatischen Umständen kommt der Rolle, die die Schweiz bei der Verteidigung und Förderung der Menschenrechte spielen kann, eine wesentliche Bedeutung zu.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz setzt sich gemäss der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 für die Stärkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung ein, einschliesslich für den Schutz von Medienschaffenden. Auf multilateraler Ebene unterstützt sie die UNO-Resolutionen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten.

1. Der Bundesrat beobachtet gemäss der neuen MENA-Strategie 2021-2024 die Menschenrechtslage in Marokko wie auch in den anderen Ländern der Region. Das EDA hat Kenntnis von den Gerichtsverfahren gegen die genannten marokkanischen Journalisten und verfolgt ihre Situation und ihren Prozess aufmerksam. Die Schweiz und Marokko führen einen regelmässigen und offenen Austausch über Menschenrechtsfragen, einschliesslich Einzelfälle. Im Mai dieses Jahres diskutierte die Schweizer Botschaft in Marokko mit den marokkanischen Behörden diese Frage und erwähnte insbesondere die Bedeutung der Pressefreiheit.

2. In diesem Zusammenhang sprach sie auch den Gesundheitszustand der beiden Journalisten Omar Radi und Soulaimane Raissouni nach deren Hungerstreik an. Das EDA wird die Menschenrechtssituation in Marokko weiterhin beobachten, einschliesslich der Fälle von Medienschaffenden, gegen die ein Gerichtsverfahren läuft, und sich mit den marokkanischen Behörden in Bern und in Rabat in dieser Frage austauschen.

Antwort des Bundesrates.