21.3574 · Motion · 2021-05-05
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Dialog mit den türkischen Behörden aufzunehmen, um der Spezialbehandlung Abdullah Öcalans und der anderen Inhaftierten im Gefängnis von Imrali (praktisch vollständige Isolation) ein Ende zu setzen. Während der Bundesrat kurz davor steht, die Ratifikationsurkunde für das Freihandelsabkommen mit der Türkei zu hinterlegen, muss auch dieses Land an seine Pflicht gemahnt werden, die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten.
Die Anwaltskanzlei, die sich mit dem Fall des kurdischen PKK-Führers Abdullah Öcalan befasst, der seit 1999 auf der Insel Imrali inhaftiert ist, hat kürzlich eine Erklärung zu den Gerüchten über seinen Gesundheitszustand veröffentlicht. Seit 2011 konnten die Anwältinnen und Anwälte der erwähnten Kanzlei ihren Klienten nicht mehr besuchen. Im August 2019 ist es ihnen gelungen, Kontakt aufzunehmen, aber seither wurde kein Treffen mehr bewilligt. Diese willkürlichen Entscheide stehen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz entgegen, eine Anwältin oder einen Anwalt konsultieren zu können. Abdullah Öcalan und die anderen Inhaftierten (Ömer Hayri Konar, Hamili Yildirim und Veysi Aktas) sind demnach seit vielen Jahren gänzlich isoliert.
Das Isolationsregime im Gefängnis auf der Insel Imrali verstösst klar gegen nationales und internationales Recht und verletzt internationale Abkommen und Verträge.
Die Mitglieder der Familie von Abdullah Öcalan konnten ihn nur sehr selten besuchen.
Eine Delegation des Ausschusses zur Verhinderung von Folter reiste im Mai 2019 in die Türkei und konnte unter anderem das Gefängnis von Imrali besuchen. Die Delegation zeigt sich äusserst betroffen von der Sonderbehandlung, der die Inhaftierten unterworfen sind. Sie schreibt, dass die Gefängnisinsassen trotz der Aufhebung des Ausnahmezustands im Juli 2018 (verhängt nach dem gescheiterten Staatsstreich 2016) keinen Besuch von Familienmitgliedern oder ihren Anwältinnen und Anwälten erhalten dürfen. Sie hält fest, es gelte, ein Gleichgewicht zu finden zwischen Sicherheitsbedenken und der Gewährleistung der Menschenrechte. Und sie kommt zum Schluss, dass es nötig sei, ein System einzuführen, das allen Insassen des Gefängnisses von Imrali den regelmässigen Besuch von Familienmitgliedern und Rechtsberaterinnen und -beratern ermöglicht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz setzt sich weltweit für gute Haftbedingungen ein. Zu ihrem Engagement in der Folterprävention gehört auch die Unterstützung von internationalen Überwachungsmechanismen, darunter das Comité européen pour la prévention de la Torture (CPT). Die Einschätzungen und Empfehlungen des CPT fliessen in die Menschenrechtsaktivitäten der Schweiz ein.
Mit der Türkei führt die Schweiz einen offenen, kritisch-konstruktiven Dialog zu den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit, auch in Bezug auf Haftbedingungen. Im Europarat und in der OSZE erinnert sie die Türkei regelmässig daran, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten sowie die Menschenrechte und Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu respektieren. Im Rahmen der allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Türkei durch den UNO-Menschenrechtsrat am 28. Januar 2020 formulierte die Schweiz eine Empfehlung zum Thema Folterbekämpfung und Überwachung von Haftorten. Aktuell unterstützt sie ein Projekt des Europarats zur Stärkung ziviler Überwachungskommissionen von Gefängnissen in der Türkei.
Das CPT hat im Bericht zum Besuch in der Türkei von 2019 unter anderem festgehalten, dass die Häftlinge der besuchten Anstalt generell korrekt behandelt worden seien, insbesondere auch in Bezug auf die im Gefängnis ermöglichte medizinische Versorgung. Der Bericht beanstandete jedoch die mangelnden Möglichkeiten der Gefangenen, einen regelmässigen Kontakt mit der Aussenwelt zu pflegen. So wurde lediglich in vereinzelten Ausnahmefällen der Kontakt der Inhaftierten mit Familienangehörigen oder Anwälten gewährt. Das CPT forderte die türkischen Behörden auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Empfang von Besuchen von Familienangehörigen oder Anwälten jeweils auf Wunsch der Gefangenen zu ermöglichen. Die Schweiz unterstützt diese Empfehlung.
Der Bundesrat erachtet das bisherige starke Engagement der Schweiz im multilateralen Rahmen als zielführender, um zu einer Verbesserung der Haftbedingungen in der Türkei beizutragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.