21.3586 · Interpellation · 2021-05-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Förderung von Instrumenten der Kantone und des Bundes, mit denen die Energieeffizienz erhöht werden soll, wird für die Unternehmen immer wichtiger, sowohl in Bezug auf die Umweltauswirkungen der Unternehmen als auch in Bezug auf die möglichen Einsparungen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Stimmt es, dass die Zahl der akkreditierten Beraterinnen und Berater von den Organisationen Act (act-schweiz.ch) und Energie-Agentur der Wirtschaft (enaw.ch) begrenzt wird?
2. Wird der Akkreditierungsprozess für die Beraterinnen und Berater heute noch von den beiden Organisationen in Eigenregie durchgeführt?
3. Kürzlich wurde anscheinend mehreren Beraterinnen und Beratern die Akkreditierung verweigert, weil die Höchstzahl bereits erreicht war. Ist der Bund nicht der Ansicht, dass eine Begrenzung der Zahl der akkreditierten Beraterinnen und Berater bremsend wirkt im Hinblick auf die Erreichung der vorgegebenen Ziele zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen?
4. Wie will der Bund künftig die Akkreditierung von neuen Beraterinnen und Beratern handhaben, die Beratungsdienstleistungen anbieten wollen für die Ausarbeitung von Projekten zur Reduktion der CO2-Emissionen?
Begründung
Der Bund hat die beiden Organisationen Act (act-schweiz.ch) und Energie-Agentur der Wirtschaft (enaw.ch) damit beauftragt, die Programme und Instrumente des Bundes und der Kantone zur Erhöhung der Energieeffizienz bei den Unternehmen bekannt zu machen und umzusetzen.
Mit Zielvereinbarungen können die Unternehmen beispielsweise von einer Befreiung von der CO2-Abgabe und von der Rückerstattung des Netzzuschlags (kostenorientierte Einspeisevergütung) profitieren. Die akkreditierten Energiespezialistinnen und spezialisten können die Unternehmen während des gesamten Analyse- und Umsetzungsprozesses informieren, beraten und begleiten. Sie identifizieren anlässlich einer Vor-Ort-Analyse mögliche Verbesserungsmassnahmen (und beurteilen den Return on Investment). Die jährliche Überprüfung ermöglicht es anschliessend, die Effizienz jeder einzelnen umgesetzten Massnahme zu beurteilen. Der Akkreditierungsprozess für neue Beraterinnen und Berater wird von den Organisationen Act und Enaw eigenverantwortlich durchgeführt. Einige Angaben dazu scheinen aber nicht klar zu sein.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Energie (BFE) vertreten den Bund zurzeit als Auftraggeber der Cleantech Agentur Schweiz (act) und der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW). Die beiden Bundesämter nehmen auf die Anzahl und die Rekrutierung der Energieberaterinnen und Energieberater, die von act und EnAW eingesetzt werden, keinen Einfluss. Act und EnAW sind dabei autonom. Sie müssen jedoch dafür besorgt sein, die Anzahl Energieberaterinnen und Energieberater so zu wählen, dass die anstehenden Aufträge bewältigt werden können.
Zur Frage 3:
Die Erarbeitung und Umsetzung qualitativ guter Zielvereinbarungen erfordert Erfahrung. Deshalb ist es wichtig, dass die Energieberaterinnen und Energieberater eine bestimmte Mindestanzahl von Zielvereinbarungen erarbeiten und umsetzen können. Zurzeit wird die Anzahl Zielvereinbarungen nicht durch einen Mangel an Energieberaterinnen und Energieberatern begrenzt. Ausschlaggebend dafür sind vielmehr die Voraussetzungen, die einen Anspruch auf die Rückerstattung der CO2-Abgabe oder des Netzzuschlags in der CO2- und Energiegesetzgebung begründen. Die kantonalen Energiegesetze haben aufgrund des Grossverbrauchermodells ebenfalls einen Einfluss auf die Anzahl Zielvereinbarungen.
Zur Frage 4:
In Abhängigkeit zur Inbetriebnahme der zentralen IT-Lösung des Bundes zur Erarbeitung neuer Zielvereinbarungen, werden alle Energieberaterinnen und Energieberater durch eine vom Bund beauftragte Zertifizierungsstelle nach einem einheitlichen Verfahren zertifiziert. Die Zertifizierungsstelle wird auch Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung auf die Zertifizierungsprüfung zur Verfügung stellen. So ist z.B. vorgesehen, dass sich die Energieberaterinnen und Energieberater mit den neuesten Entwicklungen in der Energietechnik vertraut machen können. Wer die Zertifizierung bestanden hat, darf als Energieberaterin oder Energieberater Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Zielvereinbarungen begleiten.
Antwort des Bundesrates.