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Gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmen. Investitionen in chinesische Unternehmen ermöglichen (Reziprozität)

21.3595 · Motion · 2021-05-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens mit China darauf hinzuwirken, dass schweizerischen Unternehmen ermöglicht wird, grundsätzlich uneingeschränkt Anteile chinesischer Unternehmen zu erwerben und solche zu übernehmen (Prinzip der Reziprozität).

Eine Minderheit der Kommission (Michel, Müller Damian, Noser) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Als Pendant zu den chinesischen Investitionsmöglichkeiten in der Schweiz, müssen auch Schweizer Unternehmen die Möglichkeit erhalten, uneingeschränkt Anteile chinesischer Unternehmen zu erwerben und solche zu übernehmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

China wie auch die Schweiz haben aus unterschiedlichen Gründen und je nach Sektor Vorschriften, die ausländische Investitionen regeln. In der Schweiz sind unter geltendem Recht u.a. verschieden Sektoren gegen unerwünschte Investitionen bzw. Übernahmen geschützt. So sind wichtige lnfrastrukturbereiche und systemrelevante Basisdienstleistungen (z.B. im Gesundheits- und im Bildungswesen) weitgehend unter der Kontrolle der öffentlichen Hand oder sie sind spezialgesetzlich vor Übernahmen durch private und ausländische Investoren geschützt. In den übrigen Sektoren können sich private Unternehmen gegen unerwünschte Übernahmen gesellschaftsrechtlich schützen. In China ist der Zugang für ausländische Investitionen im Vergleich zur Schweiz - aber auch anderer Staaten - gemäss der nationalen Gesetzgebung weniger offen. Das chinesische Recht hat diesbezüglich in den letzten Jahren jedoch auch Verbesserungen erfahren; u.a. wurden verschiedene neue Sektoren für ausländische Investitionen geöffnet.

Nach langwierigen Verhandlungen konnten die EU und China im Dezember 2020 eine politische Einigung über ein umfassendes Investitionsabkommen erzielen. Die EU hat hinsichtlich des Marktzugangs für Investitionen wesentliche Verbesserungen ausgehandelt, ohne aber eine Reziprozität zu erreichen. Aufgrund der Meistbegünstigung im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen der WTO werden die von der EU erreichten Verbesserungen für Investitionen im Dienstleistungsbereich teilweise auch für Drittstaaten wie die Schweiz gelten. Im Nichtdienstleistungsbereich besteht demgegenüber ein gewisses Diskriminierungspotential. Die Finalisierung des Abkommens wurde jedoch in der Zwischenzeit von der EU aus politischen Gründen sistiert.

Im Rahmen des laufenden Explorationsprozesses zur Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China wird die Schweiz das Thema des besseren, nichtdiskriminierenden Marktzugangs für Schweizer Investitionen aufnehmen. Sollte ein Verhandlungsprozess zur Modernisierung des bestehenden Abkommens eröffnet werden, wird sie sich für solche Verbesserungen einsetzen und dabei je nach Sektor ihre offensiven und defensiven Interessen berücksichtigen. Angesichts der beschriebenen Ausgangslage und der unterschiedlichen Interessen der beiden Partner dürfte es hingegen weder möglich noch zielführend sein, in allen Sektoren eine vollständige Reziprozität zu erreichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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