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21.3603 · Motion · 2021-05-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die im Rechnungsjahr 2020 vereinnahmte Zusatzausschüttung von 660 Millionen Franken im Rahmen der Beschlussfassung zur Rechnung 2021 dem Amortisationskonto gutzuschreiben.

Eine Minderheit der Kommission (Zanetti Roberto, Carobbio Guscetti, Herzog Eva, Thorens Goumaz) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Die FK-S hat an ihrer Sitzung vom 22. März 2021 dem Bundesrat empfohlen, den Bundesanteil aus dem Grundbetrag (2 Milliarden Franken) der Vereinbarung über die SNB-Gewinnausschüttung dem ordentlichen Haushalt gutzuschreiben und die Zusatzausschüttungen dem Amortisationskonto (Art. 17a Finanzhaushaltsgesetz, FHG, SR 611.0; siehe Medienmitteilung der FK-S vom 23.3.2021). Sie hat dabei angeregt, dies bereits mit der Beschlussfassung zur Rechnung 2020 vorzunehmen. Aus technischen bzw. zeitlichen Gründen war dies nicht mehr möglich. Mit der Beschlussfassung zur Rechnung 2021 soll dies indessen nachgeholt werden.

Es ist zu differenzieren zwischen dem Grundbetrag von 2 Milliarden und vier möglichen Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde. Es handelt sich für den Bund dabei um nicht-fiskalische Einnahmen.

Das Konzept der FK-S sieht vor, dass die Ausschüttung auf der Basis des Grundbetrags von 2 Milliarden in den ordentlichen Haushalt fliesst und die Zusatzausschüttungen als ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden.

Zusatzausschüttungen haben klar den Charakter von ausserordentlichen Einnahmen.

Die vom Nationalrat angenommene Motion der WAK-N 20.3450 n geht ebenfalls in diese Richtung, wobei dieser Vorstoss die gesamten Ausschüttungen dem Amortisationskonto gutschreiben will. Das Konzept der FK-S geht nicht so weit, es nimmt eine Eingrenzung auf die Zusatzausschüttungen vor, was finanzpolitisch richtig ist, denn die Zusatzausschüttungen können nicht als nachhaltig sichere Finanzierungsbasis für den ordentlichen Haushalt betrachtet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat an seinen Sitzungen vom 23. und 30. Juni 2021 eine Aussprache zum Abbau der coronabedingten Verschuldung geführt. Er hat dabei beschlossen, den Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von aktuell maximal 1,3 Milliarden pro Jahr für den Schuldenabbau zu verwenden. Zu diesem Zweck werden die Zusatzausschüttungen ab Rechnung 2021 - also ab Gültigkeit der neuen Gewinnausschüttungsvereinbarung vom 28. Januar 2021 - als ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Der Bundesanteil am Grundbeitrag der SNB-Ausschüttung von aktuell 667 Millionen wird weiterhin im ordentlichen Haushalt verbucht. Damit ist das Anliegen der Motion weitgehend erfüllt. Auf eine rückwirkende Anpassung der Rechnung 2020 will der Bundesrat verzichten. Die SNB hat in den Jahren 2017 bis 2020 Zusatzausschüttungen von insgesamt rund 5,7 Milliarden getätigt, der Bundesanteil daran beträgt 1,9 Milliarden.

Das Finanzhaushaltgesetz macht keine materiellen Vorgaben zur Ausserordentlichkeit von Einnahmen. Gemäss Botschaft zur Schuldenbremse sollen Einnahmenspitzen nicht zur Finanzierung von dauerhaften Ausgaben herangezogen werden. Aus diesem Grund werden einmalige respektive nicht dauerhafte Einnahmen ausserordentlich verbucht. Ob die Zusatzausschüttungen als ordentliche oder ausserordentliche Einnahmen zu behandeln sind, ist eine Ermessensfrage, die in der Kompetenz des Bundesrates liegt, wobei das Parlament im Rahmen seiner Budgethoheit das letzte Wort hat.

Die Gewinnausschüttungen der SNB sind mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Bis 2011 lag der Bundesanteil bei 833 Millionen, in den zwei darauffolgenden Jahren bei 333 Millionen. Im Jahr 2014 gab es keine Ausschüttung, diese wurde aber im Folgejahr nachgeholt. In den Jahren 2020 und 2021 fiel die Ausschüttung mit 1,3 respektive 2,0 Milliarden jeweils 667 Millionen höher aus als budgetiert. In den kommenden Jahren rechnet der Bund mit der maximalen Ausschüttung und damit einem Bundesanteil von 2 Milliarden, wovon 1,3 Milliarden als Zusatzausschüttungen definiert sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.