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21.3613 · Motion · 2021-05-31

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zu einer Anpassung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) mit folgendem Inhalt auszuarbeiten:1. Das RVOG soll dahingehend geändert werden, dass eine ausgewogene Vertretung in ausserparlamentarischen Kommissionen gemäss Artikel 57e durch öffentliche Ausschreibung gewährleistet wird.2. Die öffentliche Ausschreibung ist auch für die Wahl in andere ausserparlamentarische Gremien vorzusehen. Insbesondere gilt dies bei den sozialversicherungsrechtlichen Leitungsorganen, entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Reglementen (BVG Art. 55, Ausgleichsfondsgesetz Art. 7, Organisationsreglement SUVA).

Begründung

Ausserparlamentarische Gremien bieten für Verbände und Organisationen eine Gelegenheit, frühzeitig Informationen über politische Geschäfte und Themen zu erhalten und diese auch vor dem parlamentarischen Prozess mitzugestalten. Gerade in den für Erwerbstätige wichtigen Bereichen Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen werden in den ausserparlamentarischen Kommissionen wichtige Weichen gestellt.Das RVOG regelt die Besetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen. Der Bundesrat setzt die ausserparlamentarischen Kommissionen ein und wählt deren Mitglieder. Artikel 57e besagt: " Sie müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht, Sprache, Region, Alters- und Interessengruppen ausgewogen zusammengesetzt sein."In den ausserparlamentarischen Gremien in den Bereichen Arbeitsmarkt und Soziale Sicherheit stehen Arbeitnehmervertretungen insgesamt 55 Sitze zu. 2003 haben der SGB und der damals neue Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse im Alleingang eine neue Absprache zur Sitzverteilung getroffen, um künftig alle Arbeitnehmersitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen im Verhältnis 2.5:1 unter sich aufzuteilen. Diese Absprache gilt bis heute.Von den insgesamt 11 Gremien, die sich mit Arbeitnehmer-Themen auseinandersetzen, werden von insgesamt 55 Sitzen, 35 Sitze vom SGB und 18 Sitze von Travail Suisse beansprucht. Gewerkschaftsunabhängigen Angestelltenverbänden, wurden nur 2 Sitze zugeteilt (EKF, SUVA-Rat). In 9 der für die Erwerbstätigen relevanten Kommissionen sind unabhängige Angestelltenverbände also gar nicht vertreten.Eine aktuelle Befragung der Schweizer Erwerbstätigen (vgl. Artikel Sonntagszeitung vom 30. Mai 2021) zeigt, dass gleich viele Erwerbstätige Mitglied bei einer Gewerkschaft wie bei einem unabhängigen Angestelltenverband sind (je 16%). Gewerkschaften vertreten eher Arbeitnehmende aus dem zweiten Sektor und aus bundesnahen Betrieben. Der grosse Teil der Angestellten aus dem dritten Sektor, ist damit nicht repräsentiert.Das Gesetz verlangt Ausgewogenheit bezüglich lnteressensgruppen in den ausserparlamentarischen Gremien. Auf Arbeitnehmerseite ist dies im Moment klar nicht der Fall. Auf Arbeitgeberseite gehören hingegen fast 90 Prozent der Arbeitgeber einem Verband an, der über den Gewerbeverband oder den Arbeitgeberverband in den ausserparlamentarischen Gremien repräsentiert ist.Das jetzige System der Besetzungen funktioniert also nur zum Teil. Für die regulären Besetzungen der ausserparlamentarischen Kommissionen und Ersatzwahlen soll deshalb eine offene Ausschreibung stattfinden. Es ist zu prüfen, ob dieses Vorgehen auch für andere ausserparlamentarische Gremien zur Anwendung kommen soll. Insbesondere ist auch bei den sozialversicherungsrechtlichen Leitungsorganen für eine ausgewogene Vertretung zu sorgen, entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Reglementen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann das Anliegen des Motionärs nachvollziehen. Es fragt sich indessen, ob eine öffentliche Ausschreibung von einzelnen Kommissionsmandaten eine sinnvolle Lösung ist, wenn als Problem die Übervertretung einzelner Verbände, also organisierter Interessengruppen, diagnostiziert wird.Die Ausschreibung der freien Sitze ist eine der Möglichkeiten, die den Departementen zur Verfügung stehen, um Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die alle Kriterien nach Artikel 57e Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorgansationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) erfüllen. Es ist indessen nicht sicher, ob die ausserparlamentarischen Kommissionsmandate auf den genutzten Plattformen (zum Beispiel auf dem Stellenportal des Bundes) aktiv von potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten gesucht werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Eine Ausschreibung allein würde somit nicht garantieren, dass die Zielgruppe auch erreicht wird. Ausserdem verhindert eine Ausschreibung nicht, dass Bewerberinnen und Bewerber die Kriterien am besten erfüllen und ausgewählt werden, die bereits überrepräsentierte Interessengruppen vertreten. Es sei zudem daran erinnert, dass ausser auf die vertretenen Interessengruppen auch auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Geschlechter, der Sprachen, der Regionen und der Altersgruppen geachtet werden muss, dass aber für die Auswahl vor allem die Fähigkeiten und Erfahrungen der Kandidatinnen und Kandidaten ausschlaggebend sein sollen.Eine systematische Ausschreibung aller Sitze der ausserparlamentarischen Kommissionen würde den Wahlprozess erheblich verlangsamen und mehr Ressourcen erfordern. Eine solche Massnahme wäre höchstens für einzelne frei werdende Sitze denkbar. Anderenfalls wären die alle vier Jahre stattfindenden Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen kaum mehr zu bewältigen.Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab. Er behält sich vor, im Falle einer Annahme durch den Erstrat dem Zweitrat vorzuschlagen, das Mandat wie folgt zu ändern: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die verschiedenen Interessengruppen in den ausserparlamentarischen Kommissionen und in den Leitungsorganen der Bundesorganisationen besser repräsentiert werden können, und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.