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21.3627 · Motion · 2021-06-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Moratorium für den Bau neuer Bundesasylzentren (BAZ) zu veranlassen, die Lage zu beurteilen und auf nationaler Ebene Überlegungen anzustellen, wie die angemessene Betreuung von Asylsuchenden in der Schweiz koordiniert werden kann.

Die Umsetzung der neuen Asylpolitik zur Beschleunigung der Asylverfahren wird seit dem 1. März 2019 mit der Entwicklung von BAZ veranschaulicht.

Nach einer Testphase im Bundeszentrum Zürich wurde festgestellt, dass die Anzahl Asylsuchender, die das Zentrum verlassen und untertauchen, explosionsartig angestiegen ist, von 9,9 Prozent im regulären Verfahren auf 32,4 Prozent. Es scheint, dass das Verschwinden, das Untertauchen, die "Irregularisierung" von einem Teil der Personen im Exil mit den neuen BAZ einhergeht, da sich das gleiche Phänomen in anderen Zentren wiederholt. Die freiburgischen Behörden haben festgestellt, dass die Hälfte der Personen, die im BAZ Giffers untergebracht sein sollten, untergetaucht ist.

Infolge von mehreren bewegungseinschränkenden Massnahmen gegenüber Asylsuchenden hat die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Rechtmässigkeit dieser Massnahmen beurteilt. Das Gutachten stellt fest, dass die in diesen Zentren geltende Ausgangssperre die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden unrechtmässig verletzt, da sie unverhältnismässig ist. Die Schlussfolgerung der Expertinnen: "Im Ergebnis gehen die in der Bundesverordnung getroffenen Regeln über das zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Anstaltsbetriebs und zur Durchführung effektiver Asylverfahren personell und zeitlich Erforderliche hinaus. Sie erscheinen deshalb nicht nur als nicht erforderlich, sondern auch als nicht zumutbar".

Diese Zentren sind bei Menschenrechts- und Antirassismus-Organisationen einstimmig verrufen, und psychische und körperliche Gewalt sind üblich geworden ist, was auf ein systemisches Problem hinweist. Deshalb sollten heute Überlegungen zur bestmöglichen Umsetzung des Asylgesetzes und Begleitung der Asylsuchenden angestellt werden, ohne dass die Asylsuchenden in den Untergrund getrieben werden. Die Motion verlangt, dass ab sofort jeglicher Neubau von BAZ aufgeschoben wird, bis die Lage beurteilt werden konnte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 5. Juni 2016 hat das Schweizer Stimmvolk mit einer Mehrheit von 66,8 Prozent die Revision des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) zur Beschleunigung der Asylverfahren angenommen. Artikel 24 AsylG sieht die Errichtung von Zentren des Bundes unter Einbezug der Kantone und Gemeinden vor. Im Rahmen dieses neuen Asylsystems werden 5000 Unterbringungsplätze in den Bundesasylzentren (BAZ) bereitgestellt und die kantonalen Strukturen entsprechend verringert. Die beschleunigten Verfahren sollen die Kosteneffizienz verbessern und die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Asylpolitik erhöhen - entweder durch eine raschere Integration der Asylsuchenden oder deren baldige Rückkehr, wenn kein Schutzbedarf besteht.

Die BAZ werden vom SEM geführt, das Dritte mit Aufgaben zur Sicherstellung des Betriebs beauftragen kann (vgl. Art. 24b Abs. 1 AsylG). Die Grundlagen dafür sind die Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen ("Betriebsverordnung EJPD", SR 142.311.23) und die internen Weisungen des SEM, welche die Empfehlungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge von 2017 aufnehmen. Der Betrieb der BAZ wird regelmässig einer internen Qualitätsprüfung unterzogen und untersteht der unabhängigen Aufsicht durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). In ihrem Bericht 2019-20 hat sie bestätigt, dass die Unterbringung von asylsuchenden Personen durch den Bund grundsätzlich grund- und menschenrechtskonform ist. Die NKVF begrüsst zudem, dass das SEM und mehrere Standortgemeinden längere Ausgangszeiten ermöglichen. Gleichzeitig regt sie die Behörden anderer Standortgemeinden an, ebenfalls von dieser Möglichkeit gemäss Artikel 17 Absatz 5 der Betriebsverordnung EJPD Gebrauch zu machen. Das SEM ist generell bestrebt, die persönlichen Freiheiten in den BAZ zu fördern, soweit die für den Schutz von Gütern und Personen erforderlichen Massnahmen dies zulassen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die in der Bundesverordnung getroffenen Regeln zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Anstaltsbetriebs und zur Durchführung effektiver Asylverfahren durchaus als zumutbar. Es ist ausserdem zu unterstreichen, dass bisher kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den bewegungseinschränkenden Massnahmen und der Zahl der untergetauchten Personen hergestellt werden konnte. Dies ist auch der Antwort des Bundesrates auf die Frage 21.7407 Marchesi "Asylzentrum Giffers (FR). 50 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner sind untergetaucht. Ist für den Bundesrat alles in Ordnung?" zu entnehmen.

Der Bundesrat und das SEM dulden weder Gewalt noch Rassismus in den BAZ. Sie nehmen Vorwürfe der Misshandlung von Asylsuchenden sehr ernst. Diesbezüglich wurden drei Interpellationen eingereicht: Pasquier-Eichenberger 21.3202 "Wiederholte körperliche und psychische Gewalt in Bundesasylzentren. Welche Massnahmen ergreift der Bund, um diese Gewalt zu verhindern?", Pasquier-Eichenberger 21.3590 "Gewalt in Bundesasylzentren. Neue wünschenswerte Massnahmen" und de la Reussille 21.3641 "Sicherheit in den Asylunterkünften". In seinen Stellungnahmen hat der Bundesrat die laufenden Untersuchungen zur Aufklärung angeblicher Missstände und die ergriffenen Massnahmen zur Gewaltprävention in den BAZ erläutert. Die BAZ bilden die für die beschleunigten Asylverfahren benötigte Infrastruktur. Deshalb ist es unangebracht, diese Zentren in Frage zu stellen. Vielmehr gilt es, deren Betrieb laufend weiter zu optimieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.