Lexipedia

21.3633 · Interpellation · 2021-06-03

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Beim Meeresbergbau in der Tiefsee handelt es sich um den Abbau von Rohstoffen (Metallen) in Tiefen bis zu 6500 m. Das erklärte Ziel ist die Verwendung dieser Ressourcen zur Weiterentwicklung erneuerbarer Energien und der E-Mobilität (Batterien). Die Auswirkungen auf die Meeresumwelt könnten jedoch enorm sein, von der grossflächigen Zerstörung von Lebensräumen über die Verschmutzung des Wassers durch aufgewirbelte Sedimente bis zu einer allgemeinen Lichtverschmutzung und vor allem Lärmbelastung. Empfindliche Mechanismen, die für die CO2-Speicherung im Meer unerlässlich sind, könnten ebenfalls erheblich gestört werden. Und Fischerinnen und Fischer befürchten negative Auswirkungen auf die Fischbestände. Auf Druck einer Handvoll Staaten und einiger grosser Rohstoffkonzerne, und trotz fehlender wissenschaftlicher Grundlage für wirksame Regeln zum Schutz der Umwelt, verhandelt die Internationale Meeresbodenbehörde zurzeit über Vorschriften, die den Übergang von der Erforschung zur Ausbeutung von Mineralien des Tiefseebodens in internationalen Gewässern ermöglichen würden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, NGOs, Unternehmen (Samsung, BMW, Volvo oder auch Google) und immer mehr politische Entscheidungsträger (wie auch das Europäische Parlament) sprechen sich gegen diese Vorgehensweise aus und verlangen ein Moratorium für den Tiefseebergbau. Während dieser Zeit sollen die Auswirkungen auf die Umwelt besser erforscht, und der tatsächliche Bedarf an Metallen soll ermittelt werden; dabei sollen das vielversprechende Potenzial der Kreislaufwirtschaft und der Sharing Economy, des Recyclings und der Entwicklung neuer ressourcenschonender Technologien berücksichtigt werden.

Gemäss dem Prinzip des gemeinsamen Erbes der Menschheit und in ihrer Rolle als Mitglied und Geldgeberin der Internationalen Meeresbodenbehörde und als Drehscheibe des Rohstoffhandels trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung, sich für den Schutz der Meeresumwelt vor potenziell zerstörerischen Tätigkeiten einzusetzen.

Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie steht der Bundesrat zum Meeresbergbau in der Tiefsee? Befürwortet er ein Moratorium?

2. Gedenkt die Schweiz von ihrem Knowhow im Bereich der Gouvernanz Gebrauch zu machen und sich angesichts der grossen Risiken für unseren Planeten in der Gouvernanz der Internationalen Meeresbodenbehörde zu engagieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bodenschätze der Tiefsee gelten als gemeinsames Erbe der Menschheit und werden durch die Internationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority ISA) verwaltet; diese wurde als autonome Institution unter Teil XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (UNCLOS; SR 0.747.305.15) und unter dem Übereinkommen zur Durchführung des Teils XI des UNCLOS (SR 0.747.305.151) geschaffen. Beide Übereinkommen wurden von der Schweiz ratifiziert. Die Schweiz nimmt entsprechend ihre völkerrechtliche Verantwortung wahr und unterstützt die Arbeit der ISA.

Die Erforschung und Nutzung des Meeresbodens muss grundsätzlich im Einklang mit den bestehenden internationalen Vorschriften erfolgen (insbesondere mit den anwendbaren Regeln der ISA, dem UNCLOS, dem internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe [MARPOL 73/78] sowie dem Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch die Versenkung von Abfällen und anderen Stoffen und dessen Protokoll).

Fragen 1 und 2: Neuere Forschung weist teilweise darauf hin, dass die kommerzielle Nutzung des Meeresbodens unter Anwendung der geltenden Regeln der ISA dem angezeigten Schutz der Meeresumwelt nicht genügen könnte. Diese neuen Erkenntnisse nimmt der Bundesrat zur Kenntnis. Er überprüft auch die Möglichkeit eines Moratoriums auf internationaler Ebene, um die Umweltauswirkungen des Tiefseebergbaus genauer zu studieren. Parallel dazu fördert er die neuen Technologien sowie alternative Wege der Rohstoffbeschaffung.

Um die Umweltauswirkungen von Förderaktivitäten im Allgemeinen zu reduzieren, setzt sich die Schweiz zudem auf multilateraler Ebene für die Stärkung der Regulierung des Abbaus von mineralischen Rohstoffen ein, insbesondere im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und basierend auf der Arbeit des Internationalen Ressourcenrats (IRP).

Antwort des Bundesrates.

Meeresbergbau in der Tiefsee. Ein notwendiges Moratorium | Lexipedia | Lexipedia