Lexipedia

21.3662 · Interpellation · 2021-06-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit der Medienmitteilung vom 1. April 2021 informierte der Bundesrat, das von verschiedenen Departementen unter Beizug der Versicherungsbranche erarbeitete Konzept einer Pandemieversicherung nicht weiterzuverfolgen. Dies, obwohl die eingesetzte Arbeitsgruppe in ihrem Bericht (Projekt "Pandemieversicherung") vom September 2020 empfiehlt, zwei Varianten weiter auszuarbeiten. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf fehlende genügend klare Anzeichen seitens der Unternehmen, bei künftigen Pandemien auf eine Versicherungslösung abzustellen. Das EFD bleibe jedoch mit der Versicherungsbranche in Kontakt und sei offen für allfällige Alternativvorschläge. Angesichts dieser Ausführungen ist nicht klar, wie der Bundesrat künftig gedenkt, mit rein privatwirtschaftlich nicht versicherbaren Grossrisiken umzugehen. Daher wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

Zur Frage einer Pandemieversicherung:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung der Arbeitsgruppe (Ziff. 1 Bericht), wonach eine (teilweise) Vorfinanzierung des Risikos durch die Unternehmen selbst, wie es bei einer Versicherung der Fall ist, gegenüber einer Nachfinanzierung durch allgemeine Steuermittel ordnungspolitisch klar zu präferieren ist? Falls nein, weshalb nicht?

2. Weshalb folgt der Bundesart der Empfehlung der Arbeitsgruppe (Ziff. 7.4) nicht, die Varianten "Schadenpooling mit Risikoentschädigung Bund" und "Kapitalpooling mit Äufnung durch Bund und Private" weiter auszuarbeiten?

3. Nach welcher Methodik ging das SIF bei der in der Antwort auf die Interpellation Michel (20.4513) erwähnten Umfrage bei Unternehmen und Branchenverbänden vor (Anzahl und Art der Befragten, Fragestellungen)? Wie war der Rücklauf und wie sehen die konkreten Ergebnisse aus dieser Umfrage aus?

4. Gemäss Ziffer 5.2 des Berichts ist das SECO der Meinung, dass eine Pandemieversicherung auch ohne Obligatorium implementiert werden könnte. Entsprechende Varianten wurden aber bisher nicht ausgearbeitet. Ist der Bundesrat bereit, die Erarbeitung von Optionen ohne Obligatorium in Prüfung zu geben?

Zum Umgang mit Grossrisiken generell:

5. Wie gestaltet sich der vom Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 1. April 2021 in Aussicht gestellte weitere Kontakt zur Versicherungsbranche? Ist der Bundesrat insbesondere bereit, einen interdepartementalen Austausch mit Vertretern der Versicherungswirtschaft und von Grossrisiken besonders betroffenen Wirtschafts- sowie Konsumentenkreisen zu führen?

6. Wie beurteilt der Bundesrat die Lage bei anderen Grossrisiken, wie zum Beispiel einer Cyberattacke oder einer Strommangellage? Ist er bereit, auch bei weiteren Grossrisiken die Erarbeitung von Public Private Partnerships in Auftrag zu geben und sich dabei auf die gewonnenen Erkenntnisse rund um eine Versicherungslösung für eine Pandemie zu stützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Umfang von staatlichen Unterstützungsmassnahmen in einer Pandemie wird von der Existenz eines langfristigen Gleichgewichts zwischen Ein- und Ausgaben sowie der Verhinderung einer übermässigen Verschuldung stark beeinflusst. Eine Vorfinanzierung mittels Pandemieversicherung ist eine Möglichkeit, langfristig einer übermässigen Staatsverschuldung entgegenzuwirken. In eine ähnliche Richtung wirken auch allgemeine Instrumente für die Nachhaltigkeit des Staatshaushalts wie die Schuldenbremse. Das EFD hat in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden und der Versicherungsbranche verschiedene Varianten zur Vorfinanzierung mittels einer Versicherungslösung geprüft. Neben der grundsätzlichen Machbarkeit wurde auch untersucht, ob eine Nachfrage von Seiten Wirtschaft und Unternehmen für eine solche Versicherungslösung und damit eine politische Machbarkeit bestehen würde. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen klare Anzeichen dafür, dass die Unternehmen eine Pandemieversicherung in dieser Art wollen. Besonders das Obligatorium stösst auf Ablehnung.

3. Es wurden 18 Wirtschaftsverbände und 50 ausgewählte Unternehmen verschiedener Branchen, Grösse und Landesteile befragt. Fragestellungen waren die Betroffenheit von einer Pandemie, Nutzen und gewünschte Eigenschaften einer Versicherung, Haltung zu Obligatorium und Ausweitung der Versicherungsdeckung auf weitere Grossrisiken. 7 Verbände und lediglich 6 Unternehmen haben geantwortet. Als Hauptnutzen wurden Planungssicherheit und Verminderung finanzieller Risiken genannt, wobei der Nutzen über die Branchen sehr heterogen und grösstenteils als gering eingeschätzt wurde. Ein Obligatorium wurde von den Teilnehmenden klar abgelehnt.

4. Der Bundesrat ist bereit, eine vertiefte Prüfung für eine Versicherungslösung auf freiwilliger Basis dem EFD in Auftrag zu geben, wenn zusätzlich zu den Versicherern auch von der Nachfrageseite, d.h. von Wirtschaft und Unternehmen, eine breite Unterstützung ersichtlich ist. Aktuell gibt es dafür keine Anzeichen.

5./6. Es gibt einen regelmässigen Austausch zwischen der Versicherungsbranche und dem EFD, in dem auch der Umgang mit Grossrisiken diskutiert wird. Der (finanzielle) Umgang mit Grossrisiken ist eine Herausforderung für Staat, Gesellschaft, Unternehmen und Privathaushalte. Eine Analyse der konkreten Erfahrungen mit der COVID-Pandemie schliesst prinzipiell auch eine vertiefte Prüfung von Finanzierungsalternativen (inkl. Versicherungslösungen) für solche Ereignisse und eine Beschreibung der konkreten Auswirkungen auf die Beteiligten ein. Davon wäre nach Ansicht des Bundesrates insbesondere auch ein Finanzierungsmodell, das vom allgemeinen Staatshaushalt stärker abgekoppelt ist als alle bisherigen Vorschläge, nicht ausgenommen. Allerdings sieht der Bundesrat hierfür bislang keine breite Unterstützung seitens der Wirtschaft sowie keine Anzeichen, dass sich das in absehbarer Zeit ändert.

Antwort des Bundesrates.