21.3677 · Interpellation · 2021-06-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie er die für eine funktionierende Digitalinfrastruktur erforderliche Stabilität des Stromnetzes in der Schweiz nach Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens mit der EU sicherstellen wird:
1. Welche Auswirkungen hat der Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens mit der EU auf die schweizerische Stromversorgung und damit auf die Stabilität unserer Kommunikationsnetze?
2. In welchem Ausmass das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben aufgrund einer ausfallenden Digitalinfrastruktur betroffen wäre?
3. Wie gedenkt der Bundesrat die kritische Infrastruktur bei einem Zusammenbruch der Kommunikationsnetze resp. der digitalen Instrumente infolge eines Stromausfalls aufrecht zu erhalten? Welche Sicherungsmassnahmen sieht er im Falle eines Blackouts vor?
Begründung
Die Schweiz verhandelt seit 2007 mit der EU über ein bilaterales Abkommen im Elektrizitätsbereich. Das Ziel war ein umfassendes Energieabkommen mit der EU abzuschliessen. Im Vordergrund stehen die Stromversorungssicherheit und die Stabilität des Stromnetzes, die im stark vernetzten Energiebereich von keinem Land alleine erreicht werden können.
Der Stromverbrauch in der Schweiz nimmt zu und es drohen Engpässe, die sich verheerend auf unser Land auswirken könnten. Jedes Land schaut in der Krise zuerst für sich selbst, insbesondere wenn keine verpflichtenden Stromabkommen bestehen, die die Einbindung der Schweiz gewährleisten.
Die fortschreitende Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft ist gewollt und notwendig. Effiziente Netz- und Kommunikationsinfrastrukturen als absolute Basis für eine flächendeckende Digitalisierung benötigen eine funktionierende Stromversorgung. Denn im Falle eines schwerwiegenden Stromausfalls ist innert kurzer Zeit keine Mobiltelefonie, respektive Datenkommunikation mehr möglich. Insbesondere ist auch die moderne Stromversorgung abhängig von voll vernetzten und ausfallsicheren Datenkommunikationssystemen. In seinem Risikobericht 2020 stuft das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Strommangellage denn auch explizit als das grösste Risiko im Bereich Technik ein.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die sichere Stromversorgung grundsätzlich Sache der Energiewirtschaft ist. Bund und Kantone sorgen allerdings für die erforderlichen Rahmenbedingungen, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe optimal erfüllen kann.
Zur Frage 1:
Nach dem Entscheid des Bundesrates, das institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, ist der Abschluss eines Stromabkommens bis auf Weiteres nicht absehbar. Der Bundesrat hat im Juni 2021 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) und unter Einbezug der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid die kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen auf die Netz-und Versorgungssicherheit zu analysieren. Das UVEK und die ElCom sind bereits daran, allfällige zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Versorgungssicherheit zu prüfen und werden dem Bundesrat darüber bis Ende 2021 Bericht erstatten.
Zur Frage 2:
Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ist stark von einer funktionierenden Telekommunikationsinfrastruktur abhängig. Ein Ausfall oder bereits eine Leistungsreduktion dieser Infrastruktur kann zu erheblichen Beeinträchtigungen wie beispielsweise dem Ausfall von Notrufdiensten führen. Die tatsächliche Beeinträchtigung hängt stark von der Tragweite und Dauer eines solchen Ereignisses ab sowie davon, in welchem Umfang alternative, gesicherte Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Kommunikation bestehen.
Zur Frage 3:
Im Kontext der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen prüft das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gemeinsam mit den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden und den Betreiberinnen, wie die Resilienz der kritischen Infrastrukturen, unter anderem die Telekommunikationsinfrastruktur, weiter verbessert werden kann. So wurden beispielsweise die systemrelevanten Finanzinstitute an das Sicherheitsfunksystem Polycom angeschlossen, um im Ereignisfall eine Koordination der relevanten Akteure gewährleisten zu können. Weiter ist vorgesehen, die wichtigsten Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen an das geplante sichere Datenverbundsystem anzuschliessen. Dieses System soll bei einem Ausfall der Stromversorgung oder der öffentlichen Telekommunikationsnetze die breitbandige Datenkommunikation zwischen Bundesstellen, Kantonen (inklusive Behörden und Organisationen im Bereich Schutz und Rettung) sowie Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen während mindestens zwei Wochen ermöglichen. In Bezug auf mobile Fernmeldedienste von besonderer Bedeutung ist der Bundesrat im Dezember 2020 zum Schluss gekommen, dass es für den Fall einer Stromversorgungskrise zusätzlicher Vorkehrungen (u.a. Notstromgruppen) durch die Telekommunikations-Netzbetreiber bedarf. Er will zunächst die gesicherte Versorgung mit Notrufdiensten veranlassen. Längerfristig strebt der Bundesrat die Verbesserung der Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten auch in einer Stromversorgungskrise an. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende 2021 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten, welche diese Ziele auf Verordnungsstufe verankert.
Antwort des Bundesrates.