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21.3694 · Motion · 2021-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen, welche im Zusammenhang mit dem geltenden CO2 Gesetz stehen und befristet sind, zu verlängern. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass weder eine zeitliche noch eine Vollzugslücke entsteht.

Begründung

Das Volk lehnte am 13. Juni 2021 das neue CO2 Gesetz ab. Damit bleibt das geltende, vom 23. Dezember 2011 (Stand am 1. Januar 2021), in Kraft. Das geltende Gesetz ist zwar nicht befristet, doch viele Massnahmen, Programme und Vollzugsbestimmungen in seinem Zusammenhang sind es. Diese Massnahmen, Programme und Vollzugsbestimmungen haben eine enorme Wirkung. Sie ermöglichen den Betroffenen, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Würden diese Elemente nun wegen ihrer Befristung entfallen, würde eine enorme Lücke im Vollzug entstehen.

Insbesondere geht es in dieser Motion um die Programme der Energieeffizienz. Unternehmen, die daran teilnehmen und ihre Reduktionsziele erfüllen, erhalten die CO2-Abgabe rückerstattet. Damit wird Kilmaschutz mit Wirtschaftlichkeit verbunden. Der Erfolg dieser Massnahmen ist klar: Bisher haben über 4000 Unternehmen über 2400 Zielvereinbarungen abgeschlossen. Das entspricht etwa 50 Prozent des CO2-Ausstosses von Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Unternehmen, die an diesen Programmen teilnehmen, brauchen die Rechts- und Planungssicherheit, dass sie weiter bestehen bleiben. Ein Auslaufen dieser befristeten Massnahmen würde dazu führen, dass Unternehmen aus den Programmen herausfallen, keine Zielvereinbarungen mehr haben und im schlimmsten Fall ihren CO2-Ausstoss wieder erhöhen. Das muss und kann mit der Verlängerung der entsprechenden Fristen vermieden werden.

Das Volk hat Nein zu einem bestimmten CO2 Gesetz gesagt und nicht zu allen Massnahmen im Klimaschutz. Es ist wichtig, dass die bereits funktionierenden, erfolgreichen Massnahmen erhalten bleiben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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