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21.3696 · Motion · 2021-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrsregelverordnung und die Signalisationsverordnung dahingehend anzupassen, dass ausserorts auf Nebenstrassen, welche über keine Mittelmarkierung verfügen, Tempo 60 gilt. Die zuständigen Signalisationsbehörden können Ausnahmen vorsehen.

Begründung

Strassen mit geringem Querschnitt verfügen meist über keine Mittelmarkierung. Auf diesen Strassen können Fahrzeuge in der Regel nur mit verminderter Geschwindigkeit kreuzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit stimmt also nicht mit der Infrastruktur vor Ort überein. Viele Fahrzeuglenkende orientieren sich an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und fahren daher zu schnell. Mit einer Reduktion der Regelgeschwindigkeit von Tempo 80 auf Tempo 60 wird die Signalisation besser an die Verhältnisse angepasst. Damit können Unfälle verhindert oder die Unfallschwere stark reduziert werden.

Mit einer Temporeduktion auf diesen Nebenstrassen, welche nicht für grössere Verkehrsmengen ausgerichtet sind, kann ausserdem die Attraktivität dieses Strassennetzes für Autos verringert und damit die Zielsetzung der Verkehrslenkung auf das übergeordnete Netz unterstützt werden.

Nebenstrassen ausserorts ohne Mittelmarkierung sind oft auch attraktiv für den Fuss- und Veloverkehr. Sie sind teils als Wander- oder Velowege signalisiert oder übernehmen auch ohne offizielle Signalisation eine wichtige Funktion als Netz für den Fuss- und Veloverkehr. Die Attraktivität und Sicherheit dieser Verbindungen ist in hohem Masse abhängig von der Verkehrsmenge und der zulässigen bzw. gefahrenen Geschwindigkeit auf diesen Strecken. Mit einer Geschwindigkeitsreduktion kann also die Sicherheit und Attraktivität dieser Verbindungen erhöht und die aktive Mobilität gefördert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die Verkehrssicherheit ein zentrales Anliegen. In der Schweiz liegt die grosse Mehrheit der Unfallschwerpunkte im Innerortsbereich. Ausserorts ereignen sich die Mehrzahl der Unfälle auf Haupt- und nicht Nebenstrassen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit besteht somit kein Handlungsbedarf für eine generelle Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h (statt 80 km/h) auf Nebenstrassen ausserorts ohne Mittelmarkierung.

Für die Verkehrssicherheit spielen namentlich die Verkehrsmenge, die gefahrene Geschwindigkeit, die bauliche Ausgestaltung und die Breite der Fahrbahn sowie die Funktion der Strasse eine Rolle. Das Vorhandensein einer Mittellinie ist kein primäres Kriterium für die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit.

Die kantonalen Vollzugsbehörden haben bereits heute die Möglichkeit, ausserorts im Einzelfall Anordnungen zu erlassen, um damit beispielsweise die Velofahrenden und zu Fuss Gehenden besser zu schützen. In Betracht fallen kann dabei auch eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit diesen Mitteln kann den Bedürfnissen der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden in konkreten Fällen angemessen Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.