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21.3697 · Interpellation · 2021-06-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 27. August 2020 gibt das Bundesamt für Polizei (fedpol) bekannt, dass es seine Untersuchung der unrechtmässigen Subventionsbezüge von PostAuto abgeschlossen hat und gegen den ehemaligen CFO des Post-Konzerns sowie gegen fünf ehemalige Kadermitglieder von PostAuto Schweiz AG beim Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern Anklage erheben wird.

Am 18. Dezember 2020 beschliesst das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern, die vom fedpol eingereichte Anklage zurückzuweisen, da das fedpol zwei verwaltungsexterne Personen mit der Verfahrensleitung betraut hat.

Am 28. Dezember 2020 reicht das fedpol eine Beschwerde gegen den Beschluss des Wirtschaftsstrafgerichts bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern ein.

Am 27. Mai 2021 gibt die Beschwerdekammer die Ablehnung der Beschwerde des fedpol bekannt.

Im Nachgang zum Fall PostAuto wurde entdeckt, dass die BLS AG und die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) ebenfalls unrechtmässig Subventionen bezogen haben.

Am 24. November 2020 gibt das Bundesamt für Verkehr (BAV) bekannt, Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der BLS und der VBL bei den Staatsanwaltschaften der betroffenen Kantone eingereicht zu haben.

Am 9. April 2021 teilt das BAV mit, dass sich die Berner Staatsanwaltschaft als nicht zuständig für den Fall BLS erklärt habe, im Gegenteil zur Luzerner Staatsanwaltschaft, die sich als zuständig für den Fall VBL befinde. Das BAV lässt den Entscheid der Berner Staatsanwaltschaft von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts beurteilen.

Vor dem Hintergrund dieser Chronologie stelle ich folgende Fragen:

1. Wird das fedpol gegen den Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Berner Obergerichts im Fall PostAuto Beschwerde einreichen?

2. Wann könnte ein Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im Fall BLS vorliegen?

3. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat allgemein zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die bei PostAuto und der BLS für die festgestellten Veruntreuungen Verantwortlichen gerichtlich beurteilt werden, bevor die Verjährungsfristen abgelaufen sind?

4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um Strafverfahren, in die der Bund involviert ist, schneller und flüssiger zu machen? Wäre es nicht zum Beispiel dringend nötig, dem Parlament einen Entwurf für die Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht, wie er von der Motion 14.4122 verlangt wurde, vorzulegen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1

Gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern hat fedpol am 24. Juni 2021 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht eingereicht.

Zur Frage 2

Dem Bundesrat ist nicht bekannt, wann ein Entscheid des Bundesstrafgerichts in dieser Sache ergehen wird. Dies ist Sache des Gerichts.

Zur Frage 3

Es ist weiterhin das Ziel des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens in Sachen PostAuto AG, dass allfällig strafrechtlich relevantes Verhalten einer Beurteilung durch die zuständige Behörde zugeführt wird. Vor dem Hintergrund der Verjährungsproblematik bedeutet dies, dass nicht auf den Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Beschwerde des fedpol vom 24. Juni 2021 gewartet wird. Fedpol treibt das Verfahren unter einer neuen Verfahrensleitung parallel voran.

Im Verfahren BLS muss zuerst durch das Bundesstrafgericht geklärt werden, ob der Bund für die Strafverfolgung zuständig ist. Wenn nicht der Bund zuständig ist, liegt es in der Verantwortung der kantonalen Strafverfolgungsbehörden, das Verfahren vor Verjährungseintritt zu einem Abschluss zu bringen.

Zur Frage 4

Die verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren des Bundes sind nicht an sich besonders langsam oder problematisch. Im Verfahren PostAuto haben sich allerdings gewisse Fragestellungen herauskristallisiert, die in die laufende Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR, SR 313.0) aufgenommen werden können. Verbesserungen im Verwaltungsstrafrecht sind somit vorgesehen.

Die Revisionsarbeiten zum VStrR werden zügig vorangetrieben. Es besteht dabei ein sachlicher Konnex zur laufenden Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0), der es sinnvoll erscheinen lässt, dass das Verwaltungsstrafrecht in Kenntnis der Änderungen der StPO revidiert wird. Der Bundesrat plant, den Vorentwurf und den erläuternden Bericht zum VStrR im Frühjahr 2022 in die Vernehmlassung zu schicken.

Antwort des Bundesrates.