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21.3702 · Motion · 2021-06-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Damit gewährleistet wird, dass die neuen Kompetenzen des Bundesrates zum Abschluss von Abkommen im Bereich der Polizeikooperation und des Bundesamts für Polizei (fedpol) zum Abschluss von Vereinbarungen über operative, technische oder administrative Inhalte mit ausländischen Polizeibehörden in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen unseres Landes im Bereich der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte umgesetzt werden, wird der Bundesrat die nötigen Verordnungen erlassen oder dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen vorlegen, die den Ausschluss von Abkommen oder Vereinbarungen mit Ländern erlauben, die die Menschenrechte schwerwiegend verletzen.

Begründung

Am 13. Juni 2021 hat das Volk das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) angenommen. Somit hat nun der Bundesrat die Kompetenz, selbstständig Abkommen im Bereich der Polizeikooperation abzuschliessen, und das fedpol hat die Kompetenz, mit ausländischen Polizeibehörden selbstständig Vereinbarungen über operative, technische oder administrative Inhalte abzuschliessen.

Angesichts ihrer internationalen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte ist es nicht vertretbar, dass die Schweiz den Bundesrat oder das fedpol Abkommen im Bereich der Polizeikooperation oder Vereinbarungen über operative, technische oder administrative Inhalte mit Ländern abschliessen lässt, die die Menschenrechte schwerwiegend verletzen.

In jüngster Vergangenheit wurde mindestens ein Abkommen im Bereich der Polizeikooperation mit China abgeschlossen, einem Land, das die Menschenrechte schwer verletzt und das in der Schweiz chinesische Staatsangehörige überwacht, die ethnischen Minderheiten angehören. Die Bekanntmachung dieses Abkommens in der Öffentlichkeit löste einen solchen politischen Protest aus, dass der Bundesrat auf die Erneuerung verzichtet hat.

Es ist somit notwendig, einen formalen Rahmen für die neuen Kompetenzen des Bundesrates und des fedpol im Bereich der Polizeikooperation zu schaffen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei dem in der Begründung der Motion erwähnten Abkommen mit China nicht um ein polizeiliches Kooperationsabkommen handelt, sondern um eine technische Vereinbarung, die 2015 zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und den chinesischen Migrationsbehörden geschlossen wurde. Diese Vereinbarung, die am 7. Dezember 2020 abgelaufen ist, betrifft die Identifizierung mutmasslicher chinesischer Staatsbürger, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und einer Wegweisungsverfügung unterliegen. Im Falle einer Erneuerung wird die technische Vereinbarung dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Die für die internationale Zusammenarbeit eingesetzten Mittel werden stets an die jeweilige Situation angepasst. So ist es beispielsweise mit einigen Ländern möglich, die Zusammenarbeit über die Interpol-Kanäle und/oder die Stationierung eines Polizeiattachés zu intensivieren, ohne dass ein Abkommen abgeschlossen werden muss. Ein Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit wird nur dann ausgehandelt, wenn es die gesamten Umstände zulassen, einschliesslich der Situation der Menschenrechte. Der Bundesrat achtet bei Entscheidungen über die Formalisierung der internationalen Polizeizusammenarbeit darauf, dass die entsprechenden Abkommen sowohl den operationellen Bedürfnissen der Polizei entsprechen, zum Beispiel mit Ländern mit starken Kriminalitätsbezügen zur Schweiz, als auch in Bezug auf die Menschenrechtslage im Vertragsstaat vertretbar sind.

Polizeiliche Kooperationsverträge sind die am weitesten fortgeschrittene Form der Polizei-Zusammenarbeit zwischen Staaten: Sie konzentrieren sich auf die Verbrechensbekämpfung und schliessen jede Anwendung für politische Zwecke aus. Auf keinen Fall darf ein Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit dem anderen Vertragsstaat dazu dienen, Informationen zu erhalten, die nicht auf dem Rechtshilfeweg beschafft werden können. Die polizeiliche Zusammenarbeit ersetzt die Rechtshilfe nicht. Die Rechtshilfe erfüllt in Bezug auf die Menschenrechte hohe Standards und wird nur gewährt, wenn diese eingehalten werden.

Bislang hat die Umsetzung der Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit keine Probleme bezüglich Menschenrechte aufgeworfen. Die Verträge mit den Nachbarstaaten sehen die engsten Kooperationsformen vor. Die Liste der Länder, mit denen die Schweiz solche Abkommen bereits abgeschlossen hat, ist in der Amtlichen Sammlung und auf der Publikationsplattform des Bundesrechts enthalten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.