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Kantonaler Flugplatz Locarno. Wie lässt sich erklären, dass zwei Projekte, die sich in der Endphase des Plangenehmigungsverfahrens befinden, seit mehreren Jahren beim Bundesamt für Umwelt liegen?

21.3712 · Interpellation · 2021-06-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich frage den Bundesrat:

1. Der Flughafen Locarno ist ganz klar von nationaler Bedeutung. Dies haben der Bundesrat und die Tessiner Kantonsregierung in sämtlichen planerischen Entscheiden immer wieder bestätigt. Gibt es neue Erkenntnisse, die diesen allgemein anerkannten Umstand infrage stellen? Falls ja, welche?

2. Das Projekt zum Ersatz der Pistenbefeuerung aus den 70er-Jahren ist seit 2018 in der Endphase des Plangenehmigungsverfahrens; doch liegt noch immer keine Stellungnahme des BAFU vor. Wie ist zu erklären, dass ein einfaches Projekt wie dieses, das keine Änderung der Flugaktivitäten in Locarno bedeutet und zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt, während Jahren blockiert bleibt? Hält der Bundesrat diesen Umstand für akzeptabel?

3. Das kantonale Projekt für eine Verlängerung der Hauptpiste wurde auf eine minimale Verlängerung im Osten reduziert, und die Nutzung wird aufgrund einer Reihe neuer Flugeinschränkungen erschwert. Das Plangenehmigungsverfahren für das Projekt wurde Ende 2019 gestartet. Wie kommt es, dass das BAFU sich auch nach über eineinhalb Jahren noch nicht dazu geäussert hat?

4. Gedenkt der Bundesrat zu dulden, dass einer seiner Fachbereiche sich im Rahmen von Projekten, die absolut im Einklang mit der eidgenössischen und der kantonalen Planung sind, so verhält?

Begründung

Locarno ist der einzige Flugplatz in der Schweiz, der als richtiger Flugplatz mit gemischter ziviler und militärischer Nutzung anerkannt ist. Nach einer langen Planungsphase, mit der eine Reihe von Betriebseinschränkungen zum Schutz der "Bolle di Magadino" verbunden war, ist die Betriebsinfrastruktur nun fast fertig erstellt. In allen Entscheiden des Bundesrates (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt [SIL] und Sachplan Militär [SPM]) und der Tessiner Kantonsregierung (Kantonaler Richtplan) wurde bestätigt, dass koordiniert vorgegangen worden war. Es sei hier noch darauf hingewiesen, dass Locarno in Bezug auf das Verkehrsvolumen (gemäss Bundesstatistik von 2020) der drittgrösste Flugplatz der Schweiz ist, wenn man diejenigen mit planmässigem Flugverkehr (Linien- und Charterflüge) nicht mit berücksichtigt. Die Projekte für die Erneuerung der Befeuerung der Hauptpiste (die aus den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammt) und das kantonale Projekt für die minimale Verlängerung im Osten der gleichen Piste (in grosser Distanz zum See) sowie für einige Anpassungen der Rollwege und Abstellflächen für die Luftfahrzeuge wurden auf der Grundlage einer konsolidierten Raumplanung erarbeitet und befinden sich nun in der Endphase des Plangenehmigungsverfahrens des Bundes.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, welche den Status des Flugplatzes Locarno in Frage stellen. Der Bundesrat hat im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) vom 26. Februar 2020 bestätigt, dass Locarno zum Netz der Schweizerischen Flugplätze gehört.

2. Das Projekt zur Erneuerung der Pistenbefeuerung des Militärflugplatzes Locarno ist Gegenstand eines Plangenehmigungsverfahrens für militärische Bauten und Anlagen, welches vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (GS-VBS) geleitet wird. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat am 16. Juli 2021 zum Projekt Stellung genommen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird sich nun in Kenntnis des Gutachtens äussern können.

3./4. Das Projekt zur Erneuerung der für den zivilen Betrieb genutzten Infrastrukturen des kantonalen Flugplatzes Locarno, welches auch die Verlängerung der Hauptpiste beinhaltet, ist Gegenstand eines Plangenehmigungs- und Betriebsreglements-verfahrens unter der Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Der Flugplatz Locarno liegt innerhalb verschiedener nationaler Schutzobjekte und grenzt unmittelbar an andere in Bundesinventaren verzeichnete Objekte von nationaler Bedeutung. Das Objektblatt für den Flugplatz Locarno schreibt vor, dass die Verlängerung der Piste keine Beeinträchtigung der Lebensbedingungen für die Vogelfauna in den Schutzgebieten zur Folge haben darf. Der künftige Betrieb muss diesen Anforderungen Rechnungen tragen. Ob bzw. mit welchen Massnahmen dies möglich sein wird, ist Gegenstand derzeitiger Abklärungen.

Gemäss den Vorgaben des Objektblatts wurde die ENHK beigezogen. Diese hat sich jedoch noch nicht geäussert. Das BAFU kann seine eigene Stellungnahme zu den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes erst nach Kenntnisnahme des Gutachtens der ENHK vervollständigen. Auch haben sich kantonale Fachstellen bereits ablehnend geäussert. Nach Eingang der Stellungnahmen der ENHK und des BAFU muss das weitere Vorgehen daher mit dem Kanton Tessin erörtert werden.

Antwort des Bundesrates.

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