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21.3715 · Motion · 2021-06-15

Departement des Innern

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter zu realisieren - basierend auf dem Postulatsbericht 15.3945 "Gewalt im Alter" und unter Berücksichtigung der Resultate des Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige" (BAG, 2020) sowie des Berichts "Altershilfen in den Kantonen" (BSV, 2020) und weiterer Forschungsresultate.

Das Programm soll auf die Sensibilisierung und Enttabuisierung von Gewalt im Alter, die Stärkung bisheriger Präventions-, Bildungs- und Vernetzungsangebote und den Ausbau von qualitativ guten, einfach zugänglichen Angeboten zur Betreuung älterer Menschen und zur Entlastung der betreuenden Angehörigen abzielen. Dabei kann es sich auf die in den letzten Jahren konkretisierte, breite Definition von Betreuung im Alter stützen (vgl. zBsp Knöpfel et al, 2020)

Begründung

Gewalt im Alter führt zu viel Leid und ist eine grosse Belastung für alle betroffen Stellen - gleichzeitig bleibt es ein gesellschaftliches Tabu. Wie stark fragile ältere Menschen auf die Unterstützung von Dritten angewiesen sind, hat die Corona-Pandemie in aller Deutlichkeit vor Augen geführt.

Der Postulatsbericht 15.3945 zeigt eindrücklich auf, wie weitreichend das Problem von Gewalt im Alter ist. Der Bericht schätzt, dass zwischen 300 000 - 500 000 Menschen ab 60 Jahren pro Jahr Opfer von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung sind. Dabei sind Misshandlungen oft auch auf die Überforderung und Überlastung von Angehörigen, Fachpersonen und des Pflege- und Betreuungspersonal zurückzuführen.

Er regt insbesondere folgende Verbesserungen an:

1. Wissensvermittlung, Problembewusstsein fördern,

2. Koordination der Akteure/bestehende Angebote stärken,

3. Angebot ausbauen/Qualität steigern,

4. Nationaler Aktionsplan.

Diese Empfehlungen decken sich mit denjenigen des Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige". Im Synthesebericht wird ein Aufbau regionaler Anlaufstellen, eine Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen & Angehörigen sowie eine bessere Zugänglichkeit von Betreuung gefordert.

Ebenfalls eine Basis für das Impulsprogramm liefert die Studie "Altershilfen in den Kantonen" (BSV, 2020). Es wird dem Bund empfohlen gemeinsam mit den Kantonen Wissen zur Versorgungslage und zur bedarfsorientierten Angebotssteuerung aufzubauen - um so sicherzustellen, dass ältere Menschen eine qualitativ gute, bedarfsgerechte Unterstützung erhalten.

Die zentrale Bedeutung guter Betreuung betonen auch weitere Studien: Meier et al. (ProSenectute/ZHAW, 2020) zeigen, Betreuungsangebote entsprechen nicht nur einem Bedarf, sondern setzen direkt bei den im Postulatsbericht genannten Risikofaktoren an (Isolation, Gesundheitszustand, Überlastung Umfeld, sozioökonomische Integration). Zugängliche, erschwingliche Betreuungsangebote können diese Risikofaktoren substanziell mildern bzw. präventiv wirken. Schliesslich kann eine gute Betreuung durch den Aufbau einer Vertrauensbeziehung die Früherkennung von Misshandlungsfällen verbessern und zur Enttabuisierung beitragen. Im von der FHNW publizierten Wegweiser für gute Betreuung im Alter sind die Eckwerte einer qualitativ guten Betreuung festgehalten und insbesondere die psychosozialen Handlungsfelder ausgeführt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Verabschiedung des Berichts zur Erfüllung des Postulats 15.3945 Glanzmann-Hunkeler "Gewalt im Alter verhindern" im September 2020 hat der Bundesrat die Bedeutung der Problematik anerkannt und dabei auf die Notwendigkeit hingewiesen, gemeinsam mit den Kantonen und den zuständigen Akteuren Präventions- und Interventionsmassnahmen in die Wege zu leiten. Der Bundesrat wartet nun die Ergebnisse der vom EDI durchgeführten Anhörung der zuständigen kantonalen Direktorenkonferenzen (KdK, SODK, GDK, KKJPD sowie KOKES) ab, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Infolge der Corona-Pandemie wurde die Diskussion auf Wunsch der Kantone, die für die meisten Bereiche der Prävention von Gewalt im Alter zuständig sind, sistiert. Alle Beteiligten haben jedoch zugesagt, die Diskussion im Frühjahr 2022 wiederaufzunehmen. Der Bundesrat wird somit bis Ende 2022 Stellung nehmen.

Dennoch ist das Thema in den letzten Monaten nicht in Vergessenheit geraten. Ein Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35) ist in Bearbeitung. In diesem Zusammenhang wird auch den spezifischen Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung getragen. Am Strategischen Dialog vom 30. April 2021, an dem der Bund, die Kantone und zivilgesellschaftliche Organisationen teilnahmen, wurde zum Abschluss des Anlasses die "Häusliche Gewalt: Roadmap von Bund und Kantonen" unterzeichnet. (www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Häusliche Gewalt > Strategischer Dialog "Häusliche Gewalt"). Darin ist unter anderem die Initiative der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) aufgeführt, die darauf abzielt, eine Informationskampagne gegen häusliche Gewalt mit Fokus auf ältere Personen durchzuführen.

Wie die Motion unterstreicht, wirft die Misshandlung älterer Menschen Fragen auf, die über die häusliche Gewalt hinausgehen und insbesondere die Bereiche Pflege, Betreuung und pflegende Angehörige betreffen. Der Bedarf und die Handlungsoptionen in diesen Bereichen werden im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Diskussionen mit den Kantonen gemeinsam mit den betroffenen Bundesämtern und Organisationen geprüft werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.