21.3720 · Interpellation · 2021-06-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum kam es zu einer Änderung der Praxis bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, obwohl sich die Rechtsgrundlagen nicht geändert haben?
2. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) wird vom SBFI mit der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse beauftragt. Werden oder wurden die vom SRK eingeführten Anerkennungsverfahren vom SBFI genehmigt? Gibt es eine Qualitätskontrolle der vom SRK erbrachten Leistung?
3. Wie viele ausländische Bildungsabschlüsse wurden in den letzten fünf Jahren nach den Bildungsniveaus Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe), höhere Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) pro Land anerkannt?
4. Welche Folgen für unser Gesundheitssystem hätte es, wenn wir kein Pflegefachpersonal aus Quebec mehr anstellen würden?
5. Besteht der Wille, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus Quebec klar und einheitlich zu definieren?
6. Finden Verhandlungen mit Kanada über eine vereinfachte Anerkennung der Pflegeausbildungen statt?
Begründung
Am 1. Februar 2020 trat die Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung (GesBAV) in Kraft. Infolgedessen wurde das Anerkennungsverfahren für Bildungsabschlüsse in Krankenpflege angepasst, obwohl sich die Rechtsgrundlage nicht geändert hat. Auch wenn der Wunsch verständlich ist, das in der Schweiz ausgebildete Pflegefachpersonal vor einem möglichen Ungleichgewicht aufgrund der unterschiedlichen Bildungssysteme in den verschiedenen Ländern zu schützen, stellen diese Änderungen namentlich einen Teil des Pflegefachpersonals aus Quebec vor Probleme. Diese Pflegefachkräfte, die seit Jahren zufriedenstellende Arbeit in der Schweiz leisten, können insbesondere ihre Ausbildung und ihre wertvollen Fähigkeiten nicht mehr anerkennen lassen.
Obwohl das Problem vorübergehend gelöst zu sein scheint, nachdem das SRK am 8. Juni 2021 bekannt gegeben hat, dass die Praxisänderung sistiert und Ende Juli über die neuen Modalitäten kommuniziert wird, bleibt eine Frage bestehen:
Was passiert, wenn ein neues Verfahren angewendet wird?
Seit vielen Jahren spielt die Anstellung von in Quebec ausgebildetem Pflegepersonal eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung für die Westschweiz, die an einem chronischen Mangel von hierzulande ausgebildeten Fachkräften leidet.
Wollen oder können wir uns wirklich aufgrund fehlender Klarheit beim Anerkennungsverfahren von dieser Rekrutierungsmöglichkeit abwenden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG; SR 811.21) am 1. Februar 2020 änderte nichts am Niveau der zur Ausübung des Pflegeberufs verlangten Ausbildungen und Abschlüsse. Artikel 6 Absatz 4 der Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung (GesBAV; SR 811.214) ermöglicht dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) hingegen, den ausländischen Abschluss mit einem schweizerischen Abschluss auf tieferem Niveau zu vergleichen, insbesondere mit dem EFZ Fachfrau oder Fachmann Gesundheit.
2. u. 5. Der Entwurf der GesBAV war vom 10. Oktober 2018 bis zum 25. Januar 2019 in der Vernehmlassung, ohne dass Einwände gegen die Bestimmung vorgebracht wurden. Nach Inkrafttreten des GesBG hat das SRK mit zahlreichen betroffenen Pflegefachpersonen Kontakt aufgenommen und sie ermuntert, einen Anerkennungsantrag einzureichen. Das SBFI führt regelmässig Führungsgespräche mit dem SRK, und in diesem Rahmen wurde auch entschieden, die Modalitäten der Praxisänderung zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass alle besonderen Fälle berücksichtigt werden.
Das SRK legt seine Verfahren in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, in diesem Fall dem GesBG, eigenständig fest. Gegen die vom SRK getroffenen Entscheide kann vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.
3. Die Statistiken des SRK sind unter folgendem Link verfügbar: www.redcross.ch > Für Sie da > Gesundheit/Integration > Gesundheitsberufe > Statistiken - Zahlen und Fakten aus dem Gesundheitsbereich
Was spezifisch die Pflegefachpersonen aus Quebec anbelangt, hat das SRK zwischen 2016 und 2020 insgesamt 32 Pflegefachpersonen mit einem Diplôme d'études collégiales (DEC) anerkannt. Von diesen erhielten 22 eine direkte Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem HF-Diplom in Pflege, und 10 mussten Ausgleichsmassnahmen absolvieren. In der gleichen Zeit hat das SRK 43 Diplome von Pflegefachpersonen aus Québec mit einem Hochschulabschluss (Bachelor) anerkannt.
Im selben Zeitraum erhielten 6074 französische, 2288 deutsche und 1315 italienische Pflegefachpersonen eine Anerkennung des SRK. Über alle Länder betrachtet hat das SRK zwischen 2016 und 2020 insgesamt 12'534 Pflegeabschlüsse anerkannt, darunter 87 kanadische Abschlüsse.
4. Die Praxisänderung entspricht einer langjährigen Forderung der Arbeitgeber und schliesst keinesfalls Pflegepersonal aus Quebec vom schweizerischen Gesundheitssystem aus. Sie betrifft im Übrigen nur ein einziges Bildungsniveau: das Diplôme d'études collégiales. Pflegefachpersonen aus Quebec mit einem Bachelortitel werden weiterhin als solche anerkannt und sind von der Praxisänderung nicht betroffen. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens ist die Zahl der Gesundheitsfachpersonen aus dem Studiengang von Quebec stark zurückgegangen.
6. Aktuell werden mit Quebec Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss einer Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen geführt. Quebec hat jedoch kein Interesse gezeigt, den Pflegeberuf der künftigen Vereinbarung zu unterstellen.
Antwort des Bundesrates.