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21.3737 · Interpellation · 2021-06-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Bundesverwaltung existieren einige Bemühungen, um nachhaltiger und ökologischer zu werden. Erwähnt seien das Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung (RUMBA), das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) oder die Bemühungen um eine gute Corporate Social Responsibility (CSR) im Rahmen der Agenda 2030.

Verschiedene Aufgaben des Bundes sind aus der zentralen Bundesverwaltung ausgelagert und werden von rechtlich selbständigen Unternehmen und Anstalten des Bundes wahrgenommen. Bisher wird allerdings nicht systematisch ausgewiesen, inwiefern sich diese Körperschaften auf die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ausrichten und in welchem Mass sie den Nachhaltigkeitszielen des Bundes unterstehen.

Daher bitte ich den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

1. Welchen Nachhaltigkeitszielen unterstehen die verselbstständigten Einheiten des Bundes?

2. Wie weit sind die verschiedenen verselbstständigten Einheiten in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung?

3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Möglichkeit, Nachhaltigkeitsziele künftig als verbindlichen Teil der strategischen Ziele der verselbstständigten Einheiten einzufordern?

4. Ist der Bundesrat bereit, in der jährlichen Rechenschaftslegung "Kurzberichterstattung des Bundesrates über die Erfüllung der strategischen Ziele der verselbstständigten Einheiten des Bundes" künftig ein verbindliches Kapitel "Ziele der Nachhaltigen Entwicklung (SDG-Ziele)" hinzuzufügen, gleich gewichtet wie die jeweiligen Kapitel "finanzpolitische Ziele" sowie "personal- und vorsorgepolitische Ziele"?

5. Wie steht der Bundesrat der Idee gegenüber, die gleichen Nachhaltigkeitsverpflichtungen, die für die Bundesverwaltung gelten, auch auf die verselbstständigten Einheiten anzuwenden?

Stellungnahme des Bundesrates

Corporate Social Responsibility ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030, indem die Unternehmen ihre Verantwortung betreffend Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsprävention, fairer Wettbewerb, Verbraucherinteressen, Steuern und Transparenz wahrnehmen. Der Bund verfügt darum seit 2015 über ein CSR-Positionspapier und hat zudem einen entsprechenden Aktionsplan etabliert. Diesen hat er 2020 für weitere vier Jahre verlängert.

1. - 2. Gemäss den Grundsätzen der Corporate Governance steuert der Bund die verselbstständigten Einheiten u.a. mit strategischen Zielen. Bei der Festlegung dieser Ziele wird den Nachhaltigkeitsanforderungen bereits Rechnung getragen. So hat der Bundesrat beispielsweise in den strategischen Zielen von BGRB Holding ("RUAG"), Post, SBB, SIFEM, Skyguide und Swisscom seine Erwartungen ausgedrückt, dass die verselbstständigten Einheiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Strategie sowie eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgen. Der Verwaltungs- bzw. Institutsrat der verselbstständigten Einheiten erstattet dem Bundesrat jährlich Bericht über die Zielerreichung. Darüber hinaus informieren die Unternehmen unter den verselbstständigten Einheiten über diese Aspekte im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichten, welche sich an international anerkannten Standards wie der Global Reporting Initiative orientieren.

3. - 4. Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) und einen entsprechenden Aktionsplan verabschiedet. Er bekräftigt darin sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Agenda 2030. Der Aktionsplan nimmt die Themen der SDG gezielt für verselbstständigte Einheiten des Bundes auf (Massnahme 19 - Stärkung der nachhaltigen Entwicklung in den strategischen Zielen der verselbstständigen Einheiten). Im Rahmen dieser Massnahme soll bis Ende 2021 die Mustervorlage für die strategischen Ziele verselbstständigter Einheiten des Bundes ergänzt werden. Die konkrete Umsetzung in den strategischen Zielen obliegt dabei den Eignerstellen im Rahmen der Erneuerung der vierjährlichen strategischen Ziele.

5. Die SNE 2030 definiert die Leitlinien der Nachhaltigkeitspolitik des Bundesrats und ist verbindendes Element zwischen den Nachhaltigkeitszielen der Bundesverwaltung und derjenigen der verselbstständigten Einheiten. Auch die "Initiative Vorbild Energie und Klima" des Bundes wird von zahlreichen verselbstständigten Einheiten unterstützt. Die Initiative "Vorbild Energie und Klima" ist eine von zwölf Massnahmen der Energiestrategie 2050. Sie richtet sich an die wichtigsten Schweizer Anbieter von öffentlich relevanten Dienstleistungen, die im Bereich Energie innovativ und vorbildlich handeln wollen. Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung verpflichten sie sich zu einem ambitionierten Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau von erneuerbaren Energien in der Schweiz.

Bei der Formulierung der strategischen Ziele muss der Bundesrat beachten, dass es zu keinen Konflikten mit den Zielvorgaben für die Erbringung des öffentlichen Auftrags kommt. Auf die operative Tätigkeit der verselbstständigten Einheiten nimmt der Bund als Eigner keinen unmittelbaren Einfluss. Die Konkretisierung und Umsetzung der strategischen Vorgaben bleibt in der Verantwortung des obersten Führungsorgans dieser verselbstständigten Einheiten.

Antwort des Bundesrates.