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Swisscom-Konkurrenz beim Glasfasernetzausbau. Klärung betreffend der eklatanten Missachtung vereinbarter Prinzipien

21.3747 · Interpellation · 2021-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In Sissach investiert der lokale Energieversorger in ein neues Glasfasernetz, um eine zukunftsfähige digitale Versorgung der regionalen Bevölkerung sicherzustellen; die Swisscom könnte diese Infrastruktur mit nutzen. Stattdessen bricht die Swisscom die laufenden Verhandlungen einseitig ab und baut nun ein eigenes, zusätzliches Netz in der Gemeinde. Der Bundesrat beantwortet die parl. Anfrage (21.749) dazu lapidar. Das Vorgehen der Swisscom sei gemäss FMG legal. Der Bundesrat lege alle vier Jahre die strategischen Ziele fest, äussere sich ansonsten aber nicht zu operativen Angelegenheiten des Unternehmens.

Das wirft neue Fragen auf, weil die Swisscom damit eklatant gegen die Prinzipien für einen koordinierten Glasfaserausbau in der Schweiz verstösst. Diese wurden am Runden Tisch von ComCom und BAKOM mit den Telekom-Akteuren (Swisscom, Energieversorger, übrige Telekomanbieter) erarbeitet und sollten u.a. genau solche unnötigen Doppelausbauten der Swisscom, wie sie nun in Sissach erfolgen, verhindern.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welchen Stellenwert räumt der Bundesrat den am Runden Tisch von ComCom und Bakom vereinbarten Prinzipien und deren Einhaltung ein?

2. Noch 2012 vermeldeten ComCom und Bakom stolz: "Zentrale Anliegen des Runden Tisches wurden erreicht: Der Netzaufbau erfolgt nun koordiniert und ohne Doppelspurigkeiten." Wie steht der Bundesrat heute zu dieser öffentlichen Verlautbarung?

3. Ein weiteres Resultat lautet: "Service-Anbieter erwarten diskriminierungsfreie Angebote (Layer 1 und Active Line Access), damit ein wirklicher Wettbewerb auf Retail Ebene entstehen kann." Wie ordnet der Bundesrat die Praxis der Swisscom beim Glasfaserausbau vor diesem Hintergrund ein?

4. Wie ist der aktuelle Status der am Runden Tisch definierten Arbeitsgruppen? Sind diese noch aktiv? Wenn nein, weshalb nicht? Falls sie nicht mehr aktiv sind, was ist die Alternative dazu und wer hat diese definiert?

5. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Swisscom beim laufenden Glasfaserausbau vorhandene Kooperationsmöglichkeiten sucht und wahrnimmt, statt Gemeinden und Steuerzahler vor den Kopf zu stossen?

6. Welche Anreize schafft der Bundesrat, um offenen Glasfasernetzen und einer volkswirtschaftlich sinnvollen Bauweise dieser Netze in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen? Wie gedenkt er die Swisscom dabei einzubinden?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1

In den Jahren 2008 bis 2012 führte die ComCom mit der organisatorischen Unterstützung des BAKOM den sogenannten "Runden Tisch" mit der Branche durch, um Fragen zur Erschliessung der Haushalte mit Glasfasernetzen zu erörtern. Die Ergebnisse dieses "Runden Tisches" sind Empfehlungen, welche aber keinen rechtlich bindenden Charakter haben.

Ziel war es, Rahmenbedingungen für den damals noch neuen Ausbau der Glasfaser bis ins Haus (FTTH) zu schaffen, damit Doppelspurigkeiten beim Netzausbau möglichst vermieden und eine diskriminierungsfreie und möglichst breite Nutzung des Glasfasernetzes erreicht werden konnten. Ein Ergebnis des "Runden Tisches" war die Erarbeitung eines sog. "Mehrfasermodells", welches sich unter den damaligen Teilnehmenden am "Runden Tisch" etablierte und in mehreren Städten der Schweiz im Einsatz steht.

In verschiedenen Arbeitsgruppen wurden darüber hinaus technische Standards für die hausinterne Verlegung von Glasfasern bis in die Wohnungen (Schnittstellen für die Zusammenschaltung, Steckdosentyp, usw.) erarbeitet. Für Hauseigentümer und Netzbetreiber wurde zudem ein Mustervertrag erarbeitet, der mögliche Regelungen für die rechtlichen und finanziellen Aspekte von FTTH-Installationen in Wohnliegenschaften beinhaltete.

Zu Frage 2

Im Jahre 2012 wurde der "Runde Tisch" abgeschlossen. Der Ausbau von Breitbandnetzen wird seither von einer Vielzahl von Akteuren vorangetrieben, wobei die damals erarbeiteten Grundlagen vielerorts Beachtung fanden und immer noch finden. Es steht den verschiedenen Akteuren weiterhin frei, im Rahmen der kartellrechtlichen Ordnung zu kooperieren, was auch in vielen Fällen erfolgreich erfolgt. Das Fernmelderecht sieht indessen keine Pflicht zum Eingehen von Kooperationen vor, sondern überlässt die entsprechende Vorgehensweise den beteiligten Akteuren. Die Behörden (ComCom oder BAKOM) verfügen zudem über keine gesetzliche Grundlage, um hier eingreifen zu können.

Zu Frage 3

Swisscom offeriert den Marktakteuren punkto Glasfaserleitungen verschiedene Zusammenarbeitsformen und Vorleistungsprodukte. Auf Vorleistungsstufe führt Swisscom in ihrem Glasfasernetz seit Jahren ein Layer-1-Zugangsprodukt (sog. ALO) und verschiedene Produkte für den Wiederverkauf von Leistungen (sog. BBCS-Produkte) im Angebot. Die Wettbewerbskommission führt derzeit eine Untersuchung gegen Swisscom in diesem Bereich um gegebenenfalls im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit geeignete Massnahmen zu treffen, um wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten.

In Bezug auf den aktuellen Ausbau ihrer Glasfaserleitungen (im sog. Point-to Multipoint-System) bietet sie seit Kurzem ein Layer-1-Zugangsprodukt an. Zudem hat Swisscom bekanntgegeben, die möglichen Kooperationsformen beim Glasfaserausbau auszubauen. So konnte sie sich laut Presseberichten vor Kurzem mit der Firma Salt auf eine langfristig ausgelegte Glasfaserpartnerschaft mit einem eigenen Layer-1-Zugang für Salt einigen.

Im Übrigen verhindert oder beseitigt der Preisüberwacher missbräuchliche Preise und hat beispielsweise 2020 eine einvernehmliche Regelung mit Swisscom getroffen, die den Preis des Layer 1 Zugangsproduktes ALO gesenkt hat.

Zu Frage 4

Im Januar 2012 kamen die Teilnehmenden des "Runden Tisches" übereinstimmend zur Ansicht, dass aufgrund der erreichten Resultate dessen Weiterführung nicht mehr nötig sei.

In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe weitergeführt, welche die Grundlagen für die Publikation der Abdeckung mit drahtgebundenen Breitbanddiensten in der Schweiz erstellte und den Breitbandatlas entwickelte (www.breitbandatlas.ch). Dieser Atlas zeigt den Ausbaustand der Telekommunikationsnetze in der Schweiz und fördert die Transparenz für alle Marktteilnehmenden. Diese technische Arbeitsgruppe wird bei Weiterentwicklungen des Breitbandatlas weiterhin einberufen. So konnte in den letzten Jahren auch die Abdeckung mit mobilen Breitbanddiensten integriert werden.

Eine weitere Arbeitsgruppe befasst sich damit, einen Leitfaden zuhanden der Akteure (Kantone, Gemeinden, Anbieter) zu erstellen und bei Bedarf zu aktualisieren. Der Leitfaden ist auf www.hochbreitband.ch publiziert.

Zu Frage 5

Das Fernmeldegesetz fusst auf dem Wettbewerb bei den Diensten und der Infrastruktur. Damit können grundsätzlich mehrere Fernmeldenetze parallel erstellt und betrieben werden. Im Rahmen der Beratungen zur jüngsten FMG-Revision wurde eine technologieneutrale Zugangsregulierung zu Netzen marktbeherrschender Anbieterinnen geprüft und verworfen. Dies hat zur Folge, dass, gestützt auf das FMG, die marktbeherrschende Anbieterin lediglich auf dem Kupfernetz verpflichtet werden kann, im Bereich des Netzzugangs transparente und nichtdiskriminierende Angebote zu kostenorientierten Preisen sicherzustellen. Im Bereich des Glasfaseranschlusses haben dahingegen die Wettbewerbskommission und der Preisüberwacher mit verschiedenen Interventionen auf mögliche Missbräuche von Marktmacht reagiert.

Zu Frage 6

Der Bundesrat setzt auf den im Fernmeldegesetz verankerten offenen Fernmeldemarkt sowie auf die bestehenden Regelungen des Kartellrechts, sollten diesbezüglich wettbewerbliche Probleme auftreten.

In Erfüllung des vom Nationalrat verabschiedeten Postulats 21.3461 der KFV-N wird er darüber hinaus eine Strategie zum Ausbau von Hochbreitbanddiensten erarbeiten und dabei auch Aspekte der vorliegend angesprochenen Themen beleuchten.

Antwort des Bundesrates.