21.3773 · Interpellation · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat der Bundesrat als Eigner der Post Kenntnis von der Verschlechterung der Dienstleistungen der Post im Kanton Basel-Stadt und von der ungenügenden Kommunikation der Änderung gegenüber der Postkundschaft?
2. Ist der Bundesrat bereit, bei der Post zu intervenieren, um Lösungen zu finden, damit die A-Post im Kanton Basel-Stadt nicht zur Farce wird, weil durch den Verzicht auf Leerung der Briefkästen am Abend keine Zustellung am folgenden Tag sichergestellt ist?
3. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit der Post und dem Kanton Basel-Stadt nach Lösungen zu suchen, die eine Leerung der Briefkästen wie früher ermöglicht?
4. Hält es der Bundesrat für möglich, zusammen mit der Post und dem Kanton Basel-Stadt Organisationen, des 2. Arbeitsmarkts einzubeziehen, um die Post personell zu unterstützen und so die Leerung der Briefkästen am Abend zu ermöglichen?
5. Sieht der Bundesrat andere Möglichkeiten, die bisher übliche und von sehr vielen nachgefragte Kommunikation per Briefpost im zweitstärksten Wirtschaftszentrum der Schweiz auch in Zukunft für Firmen und Privatkundschaft sicher zu stellen?
Begründung
Ohne kundenfreundliche Kommunikation der Verschlechterung der Briefpost-Dienstleistungen wurde seitens der Post beschlossen, die Briefkästen in Basel und der Region abends nicht wie bisher zu leeren. Zahlreiche Firmen und Private ordneten den Tagesablauf so, dass nach Geschäftsschluss am Abend jemand die Briefpost in den nächstgelegenen Briefkasten legen konnte. A-Postsendungen waren am nächsten Tag beim Empfänger. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Die Vorteile der A-Post (raschere Zustellung, wenn möglich am Folgetag) fallen dadurch weitgehend weg. Nachdem in Basel bereits durch die Schliessung der Hauptpost in der Innerstadt eine Verschlechterung der Dienstleistungen erfolgen wird, müssen Firmen und Private jetzt auch noch diesen Leistungsabbau akzeptieren. Basel ist ein bedeutendes Wirtschaftszentrum, eine gute Versorgung mit postalischen Leistungen ist wichtig. In Wohnquartieren mit ältere Bevölkerung ist die Betroffenheit besonders gross; diese Leute benutzen die Briefpost und müssen neu längere Wege gehen zum nächsten bedienten Postkasten. Arbeitskräfte des 2. Arbeitsmarktes könnten diese Lücke füllen. Bund, Kanton und Post müssten auch an solchen Lösungen interessiert sein.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Laut Auskunft der Schweizerischen Post hat diese alle betroffenen Gemeinden im Vorfeld über die anstehenden Anpassungen bei den Leerungszeiten der öffentlichen Briefeinwürfe informiert. Rund 265'000 KMU wurden schriftlich über die anstehenden Änderungen in Kenntnis gesetzt. Seit dem 30. Mai 2021 sind die Briefeinwürfe mit der jeweils neu geltenden Leerungszeit beschriftet. Kundinnen und Kunden können sich über www.post.ch/leerungszeiten oder via Post-App über die Leerungszeiten an einem bestimmten Ort erkundigen. Der Bundesrat führt die Post über strategische Ziele. Die Anpassung der Leerungszeiten ist ein operativer Entscheid der Post. Der Bundesrat wurde deshalb nicht offiziell darüber in Kenntnis gesetzt.
2. Die vorgegebene Laufzeit wird auch bei der A-Post nach wie vor eingehalten, wenn die Briefe vor der angeschriebenen Leerungszeit eingeworfen oder vor Annahmeschluss am Schalter aufgegeben werden. Hinsichtlich der Bedürfnisse insbesondere der KMU begrüsst es der Bundesrat, dass in jeder Ortschaft, in der bisher eine Abendleerung erfolgte, mindestens ein Briefeinwurf mit einer späten Leerung erhalten bleibt. Laut Post werden die stärker nachgefragten Briefeinwürfe auch künftig spät und am Wochenende geleert werden.
3./5 Die Post gibt als Hauptgrund für die Anpassungen eine geringe Nutzung bestimmter Briefeinwürfe an. Um Synergien zu nutzen und Sondergänge zu vermeiden, werden die Leerungszeiten möglichst auf die ordentlichen Zustelltouren der Postboten verlegt.
Der Bundesrat verlangt von der Post im Rahmen der strategischen Ziele, dass sie das Unternehmen sozialverantwortlich und ökologisch, andererseits aber auch wirtschaftlich führt. Weitere den Handlungsspielraum der Post einschränkende Vorgaben sind aus Sicht des Bundesrates nicht angebracht. Um die eigenwirtschaftlichen Finanzierung der Grundversorgung auch mittelfristig sicherzustellen, muss der Post ein gewisser unternehmerischer Spielraum zugestanden werden. Der Post soll es möglich sein, für die Bevölkerung und Wirtschaft vertretbare, auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmte Anpassungen an ihrem Zugangsnetz vorzunehmen.
4. Die Festlegung der Leerungszeiten sowie die personelle Organisation sind operativer Art und liegen im unternehmerischen Ermessen der Post. Mit der Harmonisierung der Zustell- und Leerungszeiten sollen letztere effizienter und wirtschaftlicher gemacht werden. Solange die Vorgaben gemäss Postgesetzgebung eingehalten sind, gibt es aus Sicht des Bundesrates keinen Grund, sich in diese Entscheide einzumischen.
Antwort des Bundesrates.