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21.3775 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Besteht seitens des Bundesrates Bereitschaft, mit den Landesflughäfen dafür zu sorgen, dass dort bei Ankunft oder Abreise Klimaabgaben auf Flugtickets auf freiwilliger Basis entrichtet werden können?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeiten, welche Bund und Kantone bereits haben hinsichtlich Gebäudesanierungen, erstellen von PlusEnergieBauten und Ausweitung der Photovoltaik in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu intensivieren und rasch umzusetzen?

3. Erachtet der Bundesrat eine breite Informationskampagne für die Bevölkerung, die das Ziel hat, klimafreundliches Verhalten der Einzelnen zu fördern, als sinnvolles Instrument zur Reduktion der Umweltbelastung?

Begründung

Nachdem kurzfristig leider keine breite Palette von Massnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses möglich ist, gilt es, alles zu unternehmen, um auf bisheriger Rechtsbasis rasch griffige Massnahmen umzusetzen. Es gibt im Bereich der Klimapolitik "Low hanging fruits", die rasch und einfach geerntet werden können.

Zahlreiche Flugreisende sind bereit, freiwillig Abgaben auf ihren Flugtickets zu bezahlen. Mit wenig Aufwand kann für sie die Möglichkeit geschaffen werden, Abgaben auf den Flughäfen oder elektronisch zu entrichten. Der Ertrag könnte vollumfänglich für Klimaverbesserungen, z.B. Aufforstungen verwendet werden.

Ein enormes Potential liegt in der Gebäudesanierung, im Bau von PlusEnergieBauten und in der Vergrösserung der Photovoltaik-Fläche. Zusammen mit den Kantonen und der Baubranche könnte eine Offensive gestartet werden.

Wenn es gelingt, die Bevölkerung weiter zu sensibilisieren, mit dem eigenen Verhalten das Klima zu schonen, wäre viel gewonnen. Mit einem derart grossen Multiplikator kann viel erreicht werden. Zu denken ist dabei an das Verkehrsverhalten, Einkaufsgewohnheiten, Raumtemperatur etc.

Es wäre sinnvoll solch einfache und rasch realisierbare Massnahmen nicht unversucht zu lassen, die Zeit drängt.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Viele Fluggesellschaften bieten ihren Gästen bereits heute an, beim Ticketkauf einen Aufpreis zu zahlen, um die CO2-Emissionen zu kompensieren. Ein zusätzliches Engagement der Landesflughäfen müsste daher mit den bestehenden Anstrengungen gut abgestimmt werden.

2) Das Gebäudeprogramm ist nicht befristet und wird weiterhin mit einem Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe - maximal 450 Millionen Franken pro Jahr - alimentiert. Im Rahmen des Programms werden Globalbeiträge an Kantone ausgerichtet, welche die energetische Sanierung der Gebäudehülle, der Gebäudetechnik oder den Ersatz von Öl- und Widerstandsheizungen fördern. Die Kantone können dabei zudem Minergie-P sowie Plus-Energie-Bauten fördern. Hingegen ist eine Förderung von Photovoltaikanlagen aus den Einnahmen der CO2-Abgabe verfassungsrechtlich nicht zulässig, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Eymann (20.1050) bereits ausführte.

3) Gestützt auf Artikel 41 des geltenden Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) hat der Bundesrat das Klimaprogramm Bildung und Kommunikation ins Leben gerufen. Es setzt einerseits bei der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften an und stellt anderseits den Gemeinden und Städten für ihre Kommunikationsarbeit zum Klimaschutz modulare, einfach umsetz- und anpassbare Hilfsmittel zur Verfügung. Zudem informiert und berät EnergieSchweiz gestützt auf Artikel 47 des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) die Öffentlichkeit und Behörden über die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung. Das Klimaprogramm ist eng mit dem Aktionsprogramm EnergieSchweiz abgestimmt. Der Bundesrat wird die beschlossenen Massnahmen fortführen und die Situation beobachten. Zum heutigen Zeitpunkt erachtet er eine breite Informationskampagne als nicht angezeigt.

Antwort des Bundesrates.

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