Lexipedia

Förderung von Fotovoltaikanlagen zur Stromproduktion und von Heizungen mit Wärmepumpen. Hindernisse bei der Verteilung von Elektrizität und auf lokalpolitischer Ebene

21.3778 · Postulat · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Situation bei der Verteilung von Elektrizität zu analysieren und zwar in Bezug auf die Tarife und die kommunalen Gebühren, die die Entwicklung von Photovoltaikanlagen und von Wärmepumpenheizungen behindern; diese Entwicklung wird nämlich durch das unternehmenspolitische Verhalten der Netzbetreiber sowie durch diskriminierende kommunale Gebühren für Konzessionen oder die Nutzung von öffentlichem Grund negativ beeinflusst. Der Bundesrat wird beauftragt, einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Begründung

Einerseits wird die Produktion von erneuerbarer Energie gefördert, indem die Netznutzungsentgelte zum Teil in den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) fliessen, die mit einer Einmalvergütung in der Höhe von beinahe 20 Prozent der Investitionskosten subventioniert werden; andererseits wird die Energie, die diese Anlagen in die Netze einspeisen, "bestraft", da die Netzbetreiber (der öffentlichen Hand) eine profitorientierte Politik verfolgen.

Netzbetreiber in Gemeindebesitz streichen Dividenden ein oder machen mit dem Verkauf von erneuerbarer elektrischer Energie Gewinne; darüber hinaus verlangen sie von den Konsumentinnen und Konsumenten (via die Unternehmen) diskriminierende kommunale Gebühren unabhängig davon, ob die Energiequellen erneuerbar sind oder nicht.

Netzbetreiber schlagen aus der neuen dezentralisierten Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen gleich zweimal Gewinn, denn sie verkaufen diese Energie weiter und verlangen dafür Transportgebühren für alle sieben Netzebenen, auch wenn sie sechs der sieben Netzebenen gar nicht nutzen.

In der Folge werden kleine Photovoltaikanlagen gebaut, mit denen der Eigenkonsum maximiert und der überschüssige Strom, der ins Netz eingespeist wird, minimiert werden sollen. Diese Photovoltaik-Kleinanlagen nutzen nicht die gesamte verfügbare Dachfläche, womit ein grosses Produktionspotenzial von Solarstrom verloren geht, das zu geringen Grenzkosten genutzt werden könnte. Das führt schliesslich dazu, dass in nicht wirtschaftliche und ineffiziente Hausbatterien anstatt in Photovoltaik-Module investiert wird.

Auf der einen Seite wird die Photovoltaik gefördert und subventioniert (mit Lekunsabgaben zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten), auf der anderen Seite wird sie mit Vergütungen, die nicht kostendeckend sind, behindert.

Darüber hinaus gibt es die Konzessionsgebühren und die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grunds, die zahlreiche Gemeinden den Konsumentinnen und Konsumenten beim Stromverkauf, nicht aber beim Gas verrechnen: So bestrafen die Gemeinden die erneuerbare einheimische Energie und unterstützen die importierte fossile Energie.

Gewinne und diskriminierende Gebühren zugunsten der Gemeinden verteuern die Stromkosten (um 2-3 Rp./kWh); dadurch wird die Umstellung auf Wärmepumpenheizungen gebremst, denn bei der Gasversorgung werden diese kommunalen Gebühren nicht erhoben.

Gas wird zudem bereits auf nationaler Ebene mit 1,7 Rappen pro Kilowattstunde weniger stark besteuert (CO2-Abgabe) als Strom mit 2,3 Rappen pro Kilowattstunde (Netzabgabe).

Diese allgemeinen Rahmenbedingungen behindern die Förderung von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen und stehen im klaren Widerspruch zur Energiepolitik des Bundes, die mehr erneuerbare und effizientere Energie und weniger CO2 will. Sie sind daher zu überprüfen und zu korrigieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Netztarife haben einen relevanten Einfluss auf die Entwicklung der Photovoltaik. Nach den gesetzlichen Tarifgrundsätzen müssen die Tarife verursachergerecht, sprich nach Massgabe der vom Netznutzer verursachten Netzkosten festgelegt werden. Zur Konkretisierung dieser Tarifgrundsätze hat der Bundesrat in seiner Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energienvorgeschlagen, dass die Netznutzungsentgelte Eigenverbraucherinnen und Eigenverbraucher sowie Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch nicht diskriminieren dürfen. Das ist deshalb von Bedeutung, weil der Eigenverbrauch ein massgebender Treiber für den Ausbau der Photovoltaik darstellt. Der im Postulat geforderte Bericht erübrigt sich aus Sicht des Bundesrats, da er bereits wirksame Massnahmen zur Verbesserung der Netztarifierung getroffen hat. Es ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern die Sondernutzungsgebühren, welche die Kantone und Gemeinden vom lokalen Netzbetreiber für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grund und Bodens erheben, den Zubau der Photovoltaik beeinträchtigen. Denn Sondernutzungsgebühren sind auch in der Gasversorgung verbreitet, insofern gibt es keine grundsätzliche Benachteiligung. Die kommunalen Gebühren liegen zudem nicht in der Zuständigkeit des Bundes, weshalb er hier keinen Einfluss nehmen kann. Ebenso sind keine gesetzlichen Vorgaben ersichtlich, die einen negativen Anreiz für den Einsatz von Wärmepumpenheizungen setzen. Diese können ebenfalls von der Regelung zum Eigenverbrauch profitieren, wenn zugleich eine Photovoltaikanlage vorliegt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Förderung von Fotovoltaikanlagen zur Stromproduktion und von Heizungen mit Wärmepumpen. Hindernisse bei der Verteilung von Elektrizität und auf lokalpolitischer Ebene | Lexipedia | Lexipedia