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21.3794 · Interpellation · 2021-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Der Bundesrat hat mit der Beantwortung meiner Interpellation 20.4651 implizit klar gemacht, dass die Masturbationskampagne aus seiner Sicht nicht den Zielen der Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten dient. Was haben die Gespräche mit SGCH im Hinblick auf die Umsetzung der mitfinanzierten Projekte ergeben?

2. Wird der Bund zukünftig die 54 000 Franken an das Jugendnetzwerk nicht mehr ausrichten?

3. Gemäss der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse (s. Begründung) gingen die Finanzhilfen zwischen 2014-2019 stetig zurück. Für 2021 sind sie aber wieder gestiegen. Warum?

4. Sieht sich der Bundesrat - angesichts der anhaltenden Kritik - nicht veranlasst, die Finanzhilfen in den kommenden Jahren angemessen zu kürzen, damit sich SGCH wieder auf ihre Kernaufgabe besinnen kann?

Begründung

Der Bund unterstützt die private Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) seit Jahren mit Finanzmitteln. Dies auf der Basis des Epidemiengesetzes für Massnahmen zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS). Aufgrund verschiedener Vorkommnisse (u.a. ideologisierte Ausrichtung der Sexualaufklärung, links-feministische Ausrichtung von SGCH, Lancierung einer Masturbationskampagne) gibt es seit Jahren parlamentarische Kritik an SGCH (vgl. bspw. die Vorstösse 14.4115, 17.4195, 18.3075, 19.3606, 19.4103, 20.4651).

In der Beantwortung meiner Interpellation 20.4651 führt der Bundesrat Folgendes aus:

"Der Bundesrat erachtet die SGCH als geeignete Akteurin, um einen Beitrag zur Zielerreichung des NPHS zu leisten und sieht keinen Anlass, die Zusammenarbeit grundsätzlich in Frage zu stellen. Er betont jedoch, dass eine Bedingung für Finanzhilfen ist, dass alle durch SGCH erbrachten und durch das BAG unterstützten Massnahmen den Zielen der Prävention von HIV und anderer sexuell übertragbare Infektionen dienen. Die Wirkungszusammenhänge müssen entweder direkt oder indirekt nachvollziehbar und wissenschaftlich oder fachlich begründet sein. Im Fall der Kampagne des Jugendnetzwerks ist der präventive Effekt nicht auf den ersten Blick ersichtlich; insbesondere die Sexualaufklärung berücksichtigt jedoch mehrdimensionale und auch indirekte Wirkungszusammenhänge. Das BAG ist im Gespräch mit Sexuelle Gesundheit Schweiz im Hinblick auf die Umsetzung der mitfinanzierten Projekte im Sinne des NPHS."

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation 20.4651 "Staatsgelder für Masturbationskampagne?" erläutert hat, involviert die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) die Zielgruppen der Prävention bei der Ausarbeitung ihrer Massnahmen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt den von SGCH gepflegten partizipativen Ansatz mit dem Jugendnetzwerk. Partizipation in der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen ist ein Erfolgsfaktor in der Prävention. Dies gilt auch im Hinblick auf die Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS).

Das BAG führt alle zwei bis drei Monate ein Gespräch mit SGCH betreffend Umsetzung der vom BAG unterstützten Projekte. In diesem Rahmen wurde 2021 die Verantwortung betreffend Einsatz der Mittel diskutiert und vertieft. SGCH ist verantwortlich, die basierend auf dem Finanzhilfegesuch bewilligten Gelder auch in der konkreten Umsetzung im Sinne des Epidemiengesetzes und des NPHS einzusetzen.

Das BAG gewährt die Finanzhilfen im Rahmen des NPHS jährlich auf der Basis der eingereichten Gesuche inkl. geplante Massnahmen und Budgets. Entsprechend bestimmt das BAG auch die Höhe der finanziellen Unterstützung jährlich.

3. und 4. Der Bund hat die Arbeiten von SGCH im Jahr 2018 mit 956 000 Franken und 2019 mit 732 800 unterstützt. 2020 hat das BAG total 789 100 Franken gesprochen, davon einen einmaligen Beitrag von 39 000 Franken für den Aufbau einer Adressdatenbank der dem NPHS verpflichteten Akteure für die Prävention vor HIV und den anderen sexuell übertragbaren Infektionen in der Schweiz. 2021 hat das BAG 750 000 Franken für Präventionsarbeiten von SGCH gewährt. Die Mittel wurden folglich nicht erhöht. Wie bereits in der Interpellation Herzog Verena 20.4651 "Staatsgelder für Masturbationskampagne?" festgehalten, erachtet der Bundesrat SGCH als geeignete Akteurin, um einen Beitrag zur Zielerreichung des NPHS zu leisten und sieht keinen Anlass, die Ressourcenausstattung grundsätzlich in Frage zu stellen.

Antwort des Bundesrates.