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Marktrückzüge von bewährten und günstigen Arzneimitteln stoppen. Versorgungssicherheit besser berücksichtigen

21.3795 · Motion · 2021-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Der Bundesrat wird beauftragt, das EDI anzuweisen, die laufenden Überprüfungen 2021 für die Arzneimittel der Spezialitätenliste per sofort zu stoppen, bei denen sämtliche Präparate einer Einheit (bzw. Gamme) unter einem Fabrikabgabepreis von 20 Franken liegen. Die Preise sollen bis zum Vorliegen einer angepassten Regelung auf dem Niveau von 2018 belassen werden.

2. Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 65 d Absatz 1 KVV (SR 832.102) so anzupassen, dass die periodischen Überprüfungen der Arzneimittelpreise ab 2022 effizient, differenziert und wirtschaftlich sinnvoll erfolgen und dass auch die Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit vom Produktionsstandort Asien berücksichtigt werden. Bei fehlender gesetzlicher Grundlage zur Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, insbesondere in Notlagen, ist das KVG entsprechend anzupassen.

3. Wenn sämtliche Arzneimittel einer Einheit (bzw. Gamme) einen Fabrikabgabpreis von 20 Franken unterschreiten, sollen die Überprüfungen der Arzneimittelpreise entfallen, zumindest aber nur alle zehn Jahre (anstatt wie heute im Dreijahresrhythmus) erfolgen. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Begründung

Versorgungsstörungen und Marktrückzüge, insbesondere bei kostengünstigen Arzneimitteln, nehmen seit Jahren zu. Die Corona Pandemie hat diese Lage drastisch verschärft. Innerstaatliche Eingriffe in die Preisbildung bei "well established use", Generika und patentabgelaufenen Arzneimitteln, wo der Wettbewerb funktioniert und sogar Parallelimporte möglich sind, schaden der Patientenversorgung in der Schweiz.

Im Rahmen der laufenden Überprüfung der Arzneimittelpreise stellt das BAG im Bereich kostengünstiger Arzneimittel nun erneut Preissenkungen in Aussicht, die gewisse Produkte unwirtschaftlich machen. Die Industrie muss für den kleinen Schweizer Markt einen hohen Aufwand leisten, der teuer ist (z.B. Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren, Gebühren von Swissmedic, wiederkehrender Aufwand für Dreijahresüberprüfungen des BAG, dreisprachige Packungsbeilagen, hohe Personalkosten etc.). Heute kostet beispielsweise der Kindersirup gegen Schmerzen und Fieber mit einem seit 65 Jahren bekannten Wirkstoff eines Herstellers, der in Frankreich produziert, in der Schweiz 1,22 Franken (ex Factory). Weitere Preissenkungen sind nicht mehr wirtschaftlich.

Um weitere Marktrückzüge zu verhindern, sind als Sofortmassnahme zu Gunsten der Versorgung der Bevölkerung die Preisüberprüfungen für Arzneimittel zu stoppen, bei denen sämtliche Präparate einer Einheit (bzw. Gamme) unter einem Fabrikabgabepreis von 20 Franken liegen. Die Preise sind bis zum Vorliegen einer angepassten Regelung auf dem Niveau von 2018 zu belassen. Damit wird die Versorgungssicherheit in der Schweiz mit kostengünstigen Arzneimitteln der Grundversorgung auf dem heute schon tiefen Niveau stabilisiert, statt sie noch mehr zu verschlechtern.

Mit der Medikamentenüberprüfung beschäftigt das BAG derzeit Personen in einem Beschäftigungsrat von 600 Stellenprozent, ab 2023 werden es 750 Stellenprozent sein mit Personalkosten von knapp 1,4 Millionen Franken jährlich. Artikel 65d KVV ist so anzupassen, dass die Überprüfungen bei Arzneimitteln der SL ab 2022 effizient, differenziert und ökonomisch organisiert sind.

Der Bundesrat hat es in der Hand, mit einer einfachen Verordnungsänderung die prekäre Versorgungssituation mit Arzneimitteln schnell und wirksam zu verbessern. Bei fehlender gesetzlicher Grundlage zur Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, insbesondere in Notlagen, ist auch das KVG entsprechend anzupassen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

1. / 3. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft alle Arzneimittel der Spezialitätenliste alle drei Jahre daraufhin, ob sie weiterhin wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (Art. 65d Abs. 1 der Verordnung über die Krankenversicherung KVV; SR 832.102). Dabei werden die Arzneimittel der gleichen therapeutischen Gruppe gleichzeitig überprüft (Art. 34d Abs. 1 und 1bis der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV; SR 832.112.31).

Es fehlt heute eine gesetzliche Grundlage, um Arzneimittel aufgrund eines Fabrikabgabepreises von unter 20 Franken von der dreijährlichen Überprüfung auszunehmen. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat Art. 32 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zum Ziel, dass die Arzneimittel der Spezialitätenliste die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit jederzeit erfüllen (BGE 142 V 26 E. 5.4). Die Überprüfung von Arzneimitteln mit einem tiefen Fabrikabgabepreis kann daher nicht per sofort gestoppt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, kann das BAG aber bereits heute eine Preissenkung aussetzen. Das BAG hat entsprechend in den Jahren 2017 bis 2020 in 26 Fällen auf eine Preissenkung verzichtet. Zudem können auch Preiserhöhungen gewährt werden, in den Jahren 2017 bis 2020 wurden 15 entsprechende Anträge der Zulassungsinhaberinnen genehmigt.

Der Bundesrat beabsichtigt im Kostendämpfungspaket 2 eine Regelung (Art. 32 Abs. 3 E-KVG) zu schaffen, die differenzierte Überprüfungen erlauben wird. So wird in der Folge geprüft werden, ob bei sehr günstigen Arzneimitteln auf eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit oder eine Preissenkung verzichtet resp. diese generell weniger häufig geprüft werden sollen als sehr teure und damit kostenrelevante Arzneimittel. Neben dem Fabrikabgabepreis müssen bei unterschiedlichen Überprüfungen aber auch weitere Faktoren, wie der Umsatz, den ein Arzneimittel generiert, beachtet werden. Auch tiefpreisige Arzneimittel unter 20 Franken können in der Summe einen hohen Umsatz erzielen und die obligatorische Krankenpflegeversicherung entsprechend belasten. Die Vernehmlassung des Kostendämpfungspakets 2 wurde Ende 2020 durchgeführt und die Vorlage wird voraussichtlich im Frühling 2022 ans Parlament überwiesen werden.

2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass Versorgungsengpässe immer häufiger werden und dies ein Problem darstellt. In seinen Antworten auf die Interpellation 20.3212 Müller Damian "Medikamente, Impfstoffe und medizinische Güter. Wie steht es um die Schweizer Versorgungssicherheit?" und die Interpellation 20.3290 Schneeberger "Fehlende Grundlagen für die Beurteilung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten" hat er festgehalten, dass die Konzentration der Produktion von Wirkstoffen und Medikamenten auf wenige asiatische Standorte vorwiegend ökonomische Gründe hat, deren Ursachen bei der globalisierten Wertschöpfungskette liegen. Die daraus resultierenden Versorgungsstörungen sind vielfältig und haben in der Regel globalen Charakter. Trotz hoher Preise im Vergleich zum Ausland ist auch die Schweiz von Versorgungsengpässen betroffen.

Die Versorgungssicherheit ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Wie er in seiner Antwort zur Motion SGK-S 20.3166 "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen" ausgeführt hat, ist das BAG zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Armeeapotheke daran, einen Bericht über die Versorgungsengpässe in der Schweiz mit Arzneimitteln zu erstellen. Die darin enthaltenen Massnahmen sollen anschliessend durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Mitwirkung aller betroffenen Stakeholder weiterbearbeitet werden. Der Bundesrat will diese Ergebnisse abwarten und erachtet es nicht als sinnvoll, diesen Arbeiten vorzugreifen und schon vorher Massnahmen wie die Berücksichtigung des Produktionsstandortes bei der Preisfestlegung zu ergreifen. Der Bericht soll bis Ende 2021 dem Bundesrat vorgelegt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.