Lexipedia

Nach dem Nein zum CO2-Gesetz. Wie sorgt der Bundesrat für zukunftsgerichteten Umweltschutz ohne Wettbewerbsverzerrungen und Fehlregulierungen?

21.3797 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit dem Ziel, den Treibhausgas-Ausstoss zu senken, haben Bundesrat (BR) und Parlament das CO2-Gesetz revidiert. Dieses wurde am 13. Juni 2021 von der Schweizer Stimmbevölkerung jedoch klar abgelehnt. Somit bleibt das bestehende CO2-Gesetz in Kraft.

Im Rahmen der aktuellen Vernehmlassung zur revidierten CO2-Verordnung (CO2-VO) informierte das zuständige BAFU am 15. Juni 2021 per E-Mail die Vernehmlassungsadressaten über das weitere Vorgehen. Gemäss Schreiben des BAFU bedinge die Beibehaltung des bestehenden CO2-Gesetzes "Anpassungen der geltenden CO2-VO (bspw. in den Bereichen Emissionshandel und Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge)". Andere "Elemente der revidierten CO2-VO (bspw. Ausführungsbestimmungen zum Klimafonds, zu den Flugabgaben und zu den CO2-Grenzwerten im Gebäudebereich)" stünden jedoch aufgrund der Ablehnung des CO2-Gesetzes nicht mehr zu Diskussion.

Vor dem Hintergrund der klaren Ablehnung des CO2-Gesetzes durch das Stimmvolk erscheint es unverständlich, weshalb das BAFU während der laufenden Vernehmlassungsfrist einzelne Teile der revidierten Verordnung zurückzieht, andere aber weiterführt. Weder ist für die Vernehmlassungsadressaten aus der E-Mail des BAFU eine klare Abgrenzung ersichtlich, noch lässt sich eine Begründung für die Beibehaltung bestimmter Bereiche finden, weshalb das Vorgehen des BAFU abzulehnen ist. Die beabsichtigte neue CO2-VO ist ohne Verzug zu überarbeiten und mit wettbewerbsneutralen und konsumentenfreundlichen Regeln zu versehen.

Daher ersuche ich den BR, folgende Fragen zu beantworten:

1. Erachtet der BR das Vorgehen des BAFU in dieser Vernehmlassungsvorlage als glaubwürdig?

2. Ist der BR vor dem Hintergrund der Abfuhr für das CO2-Gesetz gewillt, die Vernehmlassung abzubrechen und auf eine erzwungene Teilrevision zu verzichten?

3. Wie begründet das BAFU die angeblich nötigen Anpassungen bei den bestehenden CO2-Emissionvorschriften?

4. Ist der BR gewillt, ein 2-jähriges Moratorium für einen Stopp von wettbewerbsverzerrenden und konsumentenfeindlichen Bestimmungen bei der C02-Regulierung einzuführen?

5. Wie sorgt der BR für zukunftsgerichteten Umweltschutz ohne Wettbewerbsverzerrungen und Fehlregulierungen?

6. Sollte der BR an der Teilvernehmlassung festhalten, wird er von der preistreibenden Erweiterung auf 12 Monate der Doppelbesteuerung junger - bereits besteuerter - Gebrauchtwagen festhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

1-3) Bestimmte Instrumente wie der Emissionshandel, der seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist, und die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen gehen auf frühere Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) zurück und sind von der Ablehnung der Totalrevision nicht tangiert. Ebenso bleiben die seit 2020 geltenden CO2-Zielwerte von 95 Gramm pro Kilometer für Personenwagen und von 147 Gramm pro Kilometer für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper bestehen. Per 2021 wurden ausserdem äquivalente Zielwerte unter dem neuen Messverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) festgelegt. Auch das Gebäudeprogramm und der Technologiefonds werden weitergeführt und wie bisher aus der CO2-Abgabe alimentiert. Die Kompetenz zur Detailregelung dieser Instrumente überträgt das CO2-Gesetz dem Bundesrat. Zudem will der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Revision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung, SR 641.711) die vom Parlament angenommene Motion 20.3210 von Ständerat Müller Damian umsetzen. Sie verlangt, dass für Fahrzeuge von Klein- und Nischenherstellern dieselben CO2-Zielvorgaben gelten wie für die übrigen Fahrzeugmarken. Ein Abbruch der Vernehmlassung ist daher nicht angezeigt.

4-5) Aufgrund des bilateralen Abkommens mit der EU zur Verknüpfung des Emissionshandels ist die Schweiz an eine äquivalente Ausgestaltung des Instruments gebunden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Ein zweijähriges Moratorium würde nicht erlauben, die CO2-Verordnung an die von der EU im Frühling 2021 beschlossenen Neuerungen anzupassen. Wie in der Antwort auf Frage 1 erwähnt, will der Bundesrat mit der Revision auch die angenommene Motion 20.3210 Müller Damian umsetzen.

6) Um die Umgehung der CO2-Emissionsvorschriften zu verhindern, schlägt der Bundesrat vor, den Geltungsbereich für im Ausland zugelassene Fahrzeuge zu erweitern. Neu sollen auch Fahrzeugen unterstellt werden, die im Ausland mehr als 6 bis 12 Monate vor der Schweizer Verzollung zugelassen wurden und eine Fahrleistung von weniger als 5'000 Kilometer aufweisen. Echte Occasionen sind davon nicht betroffen.

Antwort des Bundesrates.

Nach dem Nein zum CO2-Gesetz. Wie sorgt der Bundesrat für zukunftsgerichteten Umweltschutz ohne Wettbewerbsverzerrungen und Fehlregulierungen? | Lexipedia | Lexipedia