21.3824 · Interpellation · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 16. März 2021 einen sehr interessanten Bericht über die Lücken im Dienstleistungsangebot für Familien veröffentlicht. Bis dahin gab es keinen systematischen Überblick über die Anbieter und das Begleit-, Beratungs- und Elternbildungsangebot. Die Erarbeitung dieses Berichts begrüsse ich darum sehr. Im Vorwort zum Bericht wird festgehalten: "Das BSV erhält mit dieser Studie wichtige Anhaltspunkte dafür, wie die Unterstützung der Familienorganisationen und die Zusammenarbeit mit ihnen verbessert werden kann. Insbesondere mit Organisationen, die aufsuchende Angebote für sozial benachteiligte Familien bereitstellen, kann das BSV künftig verstärkt darauf hinwirken, einen Beitrag zur Schliessung einer Angebotslücke zu leisten."
Gemäss dem Bericht bestehen die grössten Lücken beim Zugang zu den Leistungen für sozial benachteiligte Familien. Da insbesondere die bei den Beratungen verwendete Sprache und die Form der Beratungen Zugangshürden darstellen, sollte die klassische Beratung vor Ort ergänzt werden durch die Bereitstellung von webbasierten Plattformen (Chats, Online-Beratungen). Es braucht ausserdem gezielte Massnahmen, um die Zugänglichkeit der Angebote für fremdsprachige Familien oder Familien aus anderen Kulturkreisen zu verbessern.
Das Vorwort hält weiter fest: "Schliesslich kann das BSV verstärkt darauf hinwirken, dass Angebote nicht nur bereitgestellt, sondern auch hinsichtlich ihrer Qualität weiterentwickelt werden, und es gewinnt wichtige Einsichten für die weitere familienpolitische Ausrichtung auf Bundesebene."
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Schritte sieht das BSV vor, um die im Bericht identifizierten Lücken zu schliessen?
2. Ist das BSV bereit, die Unterstützung von Familienorganisationen zu verstärken, um gewisse Lücken zu schliessen?
3. Wird das BSV konkrete Massnahmen ergreifen? Wenn ja, welche?
4. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Qualität des Angebots zu verbessern?
5. Inwiefern wird der Bericht die Ausrichtung der Familienpolitik des Bundes beeinflussen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. + 3. Gestützt auf Artikel 21f ff des Familienzulagengesetzes vom 24. März 2006 (FamZG; SR 836.2) und auf der Verordnung über Finanzhilfen an Familienorganisationen vom 19. Juni 2020 (FOrgV; SR 836.22) kann der Bund gemeinnützige Familienorganisationen, die Tätigkeiten zugunsten von Familien wahrnehmen, auf Gesuch hin mittels Finanzhilfen unterstützen. Die Finanzhilfen können ausschliesslich an Familienorganisationen ausgerichtet werden, die in der ganzen Schweiz oder im ganzen Gebiet einer Sprachregion tätig sind. Das FamZG sieht Finanzhilfen in zwei Förderbereichen vor: im Förderbereich "Begleitung und Beratung von Familien sowie Elternbildung" und im Förderbereich "Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung". Die Finanzhilfen werden auf der Basis von 4-jährigen Verträgen ausgerichtet. Gegenwärtig prüft das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Gesuche für die Vertragsperiode 2022-2025. Die Ergebnisse des Forschungsberichtes "Dienstleistungen für Familien" dienen dem BSV als Orientierungshilfe bei der Prüfung und Priorisierung der Gesuche.
Familienorganisationen und Tätigkeiten, die einen Beitrag zur Schliessung der im Bericht identifizierten Lücken leisten, werden bevorzugt behandelt.
2. Auf Antrag des Bundesrates bewilligt das Parlament jährlich den Kredit "Familienorganisationen" (A231.0243). Der Kredit beläuft sich gegenwärtig (2021) auf rund zwei Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt im Voranschlag 2022 den Kredit erneut mit rund zwei Millionen Franken auszustatten.
4. Das BSV wird darauf hinwirken, dass die Familienorganisationen, die Finanzhilfen aus dem Kredit "Familienorganisationen" ersuchen, nicht nur Angebote bereitstellen, sondern diese auch regelmässig auf ihre Qualität hin überprüfen und weiterentwickeln.
5. Das Ziel des Berichts "Dienstleistungen für Familien" bestand darin, die bestehenden Begleit-, Beratungs- und Elternbildungsangebote zu identifizieren und zu systematisieren und sie hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Qualität sowie der Erreichbarkeit der Zielgruppen zu beurteilen. Die Ergebnisse des Berichts sind aus Sicht des Bundes in erster Linie für die Subventionierung der Familienorganisationen bedeutsam. Sie finden jedoch auch Berücksichtigung in angrenzenden Bereichen. So wird der Hinweis, dass sozial benachteiligte Familien unzureichend mit aufsuchenden Angeboten versorgt sind und schlecht erreicht werden, im Rahmen der ab 2022 geplanten Arbeiten der Nationalen Plattform gegen Armut, Schwerpunkt "Familienarmut", Berücksichtigung finden.
Antwort des Bundesrates.