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21.3849 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Frage 21.7401 sagt der Bundesrat, er verfüge über keine Anhaltspunkte, die auf eine Verlangsamung des Insektensterbens hindeuten. Der Bundesrat wolle aber die Biodiversität stärken, wie sein indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft" beweise. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beträfen auch die Insekten. Zudem liefen gegenwärtig die Arbeiten zur Umsetzung der von Nationalrat Bernhard Guhl und der von der UREK-N eingereichten Motionen.

Nach der "Krefelder Studie" zum Insektensterben wurde 2021 eine Folgestudie veröffentlicht. Diese Studie lässt den Schluss zu, dass die bedeutende Abnahme der Insekten-Biomasse auf einen Niedergang der Artenvielfalt bei den Insekten hindeutet. Gegenwärtig sind sogar die häufigsten Arten gefährdet; dies erfordert eine Neubeurteilung der Risiken und Erhaltungsstrategien, zielen diese traditionell doch nur auf bereits heute seltene und gefährdete Arten.

Der Bundesrat wird um Antworten auf die folgenden Fragen gebeten:

1. Welche hauptsächlichen Schlüsse zieht er aus der Folgestudie?

2. Wie beeinflussen diese Resultate die Strategien zum Schutz und zur Förderung der Insekten?

3. Vor acht Jahren hat das Parlament die beiden Motionen 13.3367 und 13.3372 zum Schutz der Bienen, der Wildbestäuber und anderer Insekten angenommen. Und doch scheint das Insektensterben ohne Unterlass weiterzugehen. Weshalb?

4. Am 21. Juni 2019 und am 3. Juni 2020 wurde die Motion 19.3207 von den Parlamentskammern angenommen. Welche konkreten Ergebnisse kann der Bundesrat ein Jahr nach Aufnahme der Arbeiten vorweisen?

5. Mit Verweis auf eine Petition, die mehr als 165 000 Unterschriften erhielt, wurde die Motion 20.3010 angenommen. Was gedenkt der Bundesrat nun zu unternehmen, und innert welcher Frist?

6. Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat 2019 ein vollständiges Aktionsprogramm zum Schutz der Insekten lanciert, das neun Handlungsbereiche definiert, darunter auch die zusätzlichen Mittel, die im Bereich des Insektenschutzes und der Förderanreize notwendig sind. Die Schweiz hat kein vergleichbares Programm. Was gedenkt der Bundesrat hier zu unternehmen, und innert welcher Frist?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bundesrat ist sich des schlechten Zustandes der Insekten bewusst. Er hat in seinen Stellungnahmen zu den Motionen 19.3207 Guhl "Das dramatische Bienen- und Insektensterben rasch und konsequent stoppen" und 20.3010 von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates "Das Insektensterben bekämpfen" bekräftigt, dass trotz der bereits ergriffenen Massnahmen das Insektensterben bisher nicht aufgehalten werden konnte und zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Die erwähnte Folgestudie ist eine der wissenschaftlichen Grundlagen, auf die sich die Bearbeitung der Motionen stützen wird. Die Studie unterstreicht die Bedeutung der Insektenvielfalt für die Funktionalität der Ökosysteme und sieht die Verfügbarkeit qualitativ hochstehender Lebensräume als Schlüssel einer Trendumkehr.

2) Der Bundesrat ist bestrebt, den Verlust der Biodiversität zu stoppen; so unter anderem mit der Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz (2012) und deren Aktionsplan (2017) und aktuell mit seinem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitäts-initiative)". Des Weiteren sieht die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" vor, dass der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen muss, ergänzend zum Nationalen Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen (2014) und zum Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (2017). Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Insekten sollen mit den Motionen 19.3207 und 20.3010 gemäss Auftrag des Parlaments vorgeschlagen werden.

3) Umweltbelastungen haben negative Auswirkungen auf natürliche Lebensräume, auf die Artenvielfalt und damit auch auf die Insekten. Zu den grössten Herausforderungen gehören der Bodenverbrauch durch sich ausdehnende Siedlungs- und Verkehrsflächen, die Überdüngung von Ökosystemen mit Stickstoffverbindungen, der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Böden und Gewässer sowie der Klimawandel.

4) Die Umsetzung der Motion 19.3207 wird in die Bearbeitung der Motion 20.3010 integriert. Basis dafür bildet der Bericht "Das Insektensterben stoppen - eine Auslegeordnung zuhanden der UREK-N", auf welchen der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 19.3207 vorausschauend verwies und den die UREK-N anschliessend in die Motion 20.3010 aufnahm. Letztere beauftragt den Bundesrat, dem Parlament ein umfassendes Paket mit den notwendigen gesetzlichen Anpassungen einschliesslich überprüfbarer und terminierter Ziele und Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Insekten in der Schweiz vorzulegen.

5) Das Parlament hat die Motion 20.3010 im März 2021 überwiesen. Die Umsetzung der Motion ist aktuell in Vorbereitung. Der Zeitplan wird mit den weiteren relevanten Vorhaben koordiniert, insbesondere mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative.

6) Mit den Motionen 19.3207 und 20.3010 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, weitere Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Insekten in der Schweiz zu unterbreiten. Er wird in diesem Rahmen die von der Kommission geforderten weiteren Schritte prüfen und den zusätzlichen Handlungsbedarf ableiten.

Antwort des Bundesrates.