21.3857 · Postulat · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, damit die Luftverschmutzung, die auf die rund 500 000 Einzelraum-Holzfeuerungen in der Schweiz zurückgeht, besser quantitativ erfasst werden kann. Der Bericht soll zudem eine Übersicht über mögliche Lösungen und Massnahmen zur Verminderung dieser Verschmutzung bieten.
Begründung
Das Anfang 2021 erschienene Magazin "die umwelt" des Bundesamts für Umwelt (BAFU) widmet sich im Schwerpunktdossier der Luftverschmutzung. Darin macht das BAFU auf die hohe Belastung der Luft mit Feinstaub (insbesondere PM2,5) aufmerksam, die auf die Holzfeuerungen in der Schweiz zurückgeht: Im Jahr 2019 waren es rund 1500 Tonnen Emissionen. Das Dossier streicht heraus: "Vor allem bei den kleinen Einzelraumfeuerungen ist die Datenunsicherheit beträchtlich, denn der effektive Schadstoffausstoss ist von vielen Faktoren abhängig. Zu diesen gehören der Feuchtigkeitsgehalt des verfeuerten Holzes, die Anfeuerungsmethode oder die Betriebsart der Anlage (Betriebsintervalle u. Ä.)." Von den 550 000 Holzfeuerungen, die in Betrieb sind, sind rund 500 000 Einzelraumheizungen.
Im gleichen Dossier weist das BAFU auch darauf hin, dass es für die Reduktion der PM2,5-Emissionen, die auf Holzheizungen zurückgehen, durchaus wirksame Lösungen gibt, zum Beispiel den Verzicht auf offene Cheminées, den Einbau von effizienten Feinstaubfiltern, die gestufte Verbrennung, die Ausbildung der Besitzerinnen und Besitzer von Holzfeuerungen usw. So hat beispielsweise ein in Saas-Fee im Kanton Wallis durchgeführtes Projekt des BAFU und der Fachhochschule Nordwestschweiz gezeigt, dass mit Filtern im Schnitt rund 70 Prozent des Feinstaubs zurückgehalten werden.
Mit dem vorliegenden Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht zu erstellen, damit die Luftverschmutzung, die auf die Einzelraum-Holzfeuerungen in der Schweiz zurückgehen, besser quantitativ erfasst werden kann. Der Bericht soll zudem die verschiedenen Alternativen zu den offenen Cheminées, deren Kosten und Wirksamkeit sowie die strukturellen und gesetzgeberischen Massnahmen, die für die Umsetzung dieser Alternativen erforderlich sind, analysieren und zusammenfassen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Emissionen aus Holzfeuerungen wurden soeben für das Luftschadstoff- und Klimagasemissionsinventar der Schweiz neu berechnet und sind daher auf dem aktuellsten Stand. Basierend auf einer grossen Anzahl an Messdaten, neusten Literaturstudien und Angaben der Holzenergiestatistik des Bundesamtes für Energie (BFE) wurde das zugrundeliegende Emissionsmodell vollständig überarbeitet. Dabei wurden auch die bei kleinen Feuerungen wichtigen Betriebseinflüsse berücksichtigt. Gemäss den neuen Berechnungen beträgt der Anteil der Holzfeuerungen an den PM2.5-Emissionen ca. 25 Prozent. In den 90er Jahren waren es noch 35 Prozent. Knapp die Hälfte davon stammt aus Einzelraumfeuerungen. Zwischen 2005 und 2019 sind die Anzahl der betriebenen Anlagen um 20 Prozent, der Brennstoffverbrauch um 10 Prozent und die Feinstaubemissionen (PM2.5) um mehr als 40 Prozent zurückgegangen. Die Emissionsreduktion ist dem fortlaufenden Ersatz von alten durch neue Feuerungen mit verbesserter Technologie und den Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) zu verdanken.
Im Jahr 2018 hat der Bundesrat strengere Regelungen zur Emissionsbegrenzung bei Holzfeuerungen in der LRV verabschiedet. Für Einzelraumfeuerungen gilt neu ein Feinstaubgrenzwert und eine Kontrollpflicht. Bei Holzzentralheizungen werden periodische Schadstoffmessungen durchgeführt. Die Regelungen lassen einen wirkungsvollen Vollzug zu und sind im internationalen Vergleich sehr fortschrittlich. Die Kantone sind daran, den Vollzug dieser Vorschriften zu etablieren.
Zusätzlich gelten für das Inverkehrbringen von neuen, serienmässig hergestellten Feuerungen die Emissionsgrenzwerte der entsprechenden europäischen Normen.
Aufgrund der laufenden Arbeiten und der bereits vorhandenen Datengrundlagen bringt ein zusätzlicher Bericht nach Ansicht des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.