Welche in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und Abbauprodukte gelten als "forever-chemicals"?
21.3873 · Interpellation · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Umweltorganisation "ohneGift" hat an mehreren Standorten in der Schweiz die Konzentration von Trifluoracetat (TFA) im Seewasser und im daraus gewonnenen Trinkwasser gemessen. Wie gefährlich das "forever-chemical" ist - es baut sich weder in der Umwelt, noch in Lebewesen ab -, ob es krebserregend ist oder wie es mit anderen chemischen Rückständen reagiert (Cocktail-Effekt), ist weitgehend unklar. Studien zeigen aber, dass es einen Rezeptor im Zentralnervensystem beeinflusst. Da TFA erst in höheren Dosen akut toxisch wirkt und viele Gewässern belastet sind, hat das deutsche Umweltbundesamt einen ungewöhnlich hohen Grenzwert von 10mg/l Trinkwasser angesetzt. In der Schweiz scheint es keine Grenzwerte zu geben. Studien zu den Folgen eines jahrelangen Konsums von mit TFA belastetem Trinkwasser gibt es keine.
Nach dem Einlauf aus der ARA Werdhölzli ist die Limmat gegenüber dem Zürcher See- und Trinkwasser nur wenig mehrbelastet (plus 0,07 Mikrogramm/l), obwohl die Anlage das Abwasser von 500 000 Menschen reinigt. "ohneGift" folgert, wenn der Eintrag aus Medikamenten und der Industrie via Abwasser bedeutend wäre, müsste das Limmatwasser unterhalb der ARA viel mehr TFA enthalten. Damit verbleiben als Hauptquelle landwirtschaftliche Pestizide, die TFA als Baustein enthalten und in der Umwelt freisetzen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Falls TFA ein "forever-chemical" ist: Warum sind Wirkstoffe, die zu TFA abbauen zugelassen?
2. Welche in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und Abbauprodukte gelten als "forever-chemicals"? In welchen Mengen werden sie ausgebracht und im Trinkwasser nachgewiesen werden?
3. Da es kaum Studien zu den Risiken von TFA für Mensch und Umwelt gibt: Warum konnten die 25 Pestizid-Wirkstoffen, aus denen TFA freigesetzt wird, zugelassen werden?
4. Falls TFA ein "forever-chemical" ist und keine Studien zu den Langzeitfolgen des Konsums von belastetem Trinkwasser existieren: Inwiefern wurde das Vorsorgeprinzip angewandt bei der Zulassung der 25 Wirkstoffe?
5. Der K-Tipp hat in Trinkwasserproben kürzlich bis zu 16 Pestizide nachweisen können: Wie viele weitere Stoffe und Abbauprodukte erwartet der Bundesrat auf Grund der Infos aus dem Zulassungsverfahren für PSM im Trinkwasser? Welche gesundheitsschädigenden Effekte lösen deren Langzeitkonsum im Cocktail aus?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Begriff "forever chemicals" wird umgangssprachlich für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) verwendet, zu welchen auch das Trifluoracetat (TFA) zählt. TFA ist ein Abbauprodukt diverser Substanzen, welche aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Neben der Landwirtschaft sind dies insbesondere die Verwendung von Kältemitteln, Lösungsmitteln, Sprays, Schaumstoffen und Medikamenten sowie industrielle Einleitungen in Gewässer. Zur relativen Bedeutung der einzelnen Quellen bestehen aktuell keine Informationen für die Schweiz.
Basierend auf chronischen Studien mit Ratten hat das deutsche Umweltbundesamt (UBA) für TFA den gesundheitlichen Leitwert von 60 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser festgelegt.
1 und 3) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stuft TFA als einen sogenannten toxikologisch nicht-relevanten Metaboliten (Abbauprodukt) von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ein. Diese Beurteilung wurde nach den einschlägigen Richtlinien, die auch in der EU gelten, durchgeführt. Für toxikologisch nicht-relevante Metaboliten von PSM berücksichtigt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Zulassungsprozess einen regulatorischen Wert von 10 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser. Auch das UBA empfiehlt bei der Zulassung von PSM einen Schwellenwert von 10 Mikrogramm pro Liter für nicht-relevante PSM-Metaboliten. Aufgrund der Ergebnisse der Risikobeurteilung bei der Zulassung von PSM erwartet das BLW keine Konzentrationen von TFA über 10 Mikrogramm pro Liter im Grund- oder Trinkwasser. Das Auftreten von TFA als Abbauprodukt schliesst also eine Zulassung nicht generell aus.
2) Das BLW publiziert eine Liste der jährlichen Verkaufsmengen pro Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff. Des Weiteren veröffentlichen das BLW, Agroscope und das BLV regelmässig eine Liste zur Relevanz von PSM-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser. Diese enthält 45 mögliche Metaboliten, die potentiell weiter zu TFA abgebaut werden können. In der Schweiz gibt es bisher nur vereinzelte Messungen von TFA im Trinkwasser. Weitere "forever-chemicals" sind unter den PSM-Wirkstoffen und -Metaboliten nicht bekannt.
4) Das Abbauverhalten von PSM und deren Metaboliten wird bei der Zulassung im Rahmen einer Risikobeurteilung berücksichtigt. Dieses Vorgehen entspricht dem Vorsorgeprinzip.
5) Wie bereits erwähnt veröffentlichen das BLW, Agroscope und das BLV regelmässig eine Liste zur Relevanz von PSM-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser. Diese enthält jeweils um die 200 Wirkstoffe und Metaboliten von PSM, die potentiell ins Trinkwasser gelangen können. Sie sind Gegenstand der Risikobeurteilung beim Zulassungsverfahren.
Untersuchungen zu Kumulations- und Synergieeffekten ("Cocktail"-Effekte) von gleichzeitig im Trinkwasser vorhandenen PSM-Rückständen liegen derzeit nicht vor. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelt derzeit aber Methoden zur Risikobewertung von "Cocktail"-Effekten durch PSM-Rückstände in der Nahrungskette. Die EFSA hat 2020 und 2021 Studienergebnisse zum "Cocktail"-Effekt auf diverse Organe und Körperfunktionen veröffentlicht: Danach sind die angewendeten Sicherheitsmargen beim Festlegen der Rückstandshöchstwerte von PSM in Lebensmitteln gross genug, um möglichen "Cocktail"-Effekten Rechnung zu tragen. Diese Ergebnisse stützen die Einschätzung des Schweizerischen Zentrums für angewandte Humantoxikologie (SCAHT): Gemäss seinem Bericht "Combination ("cocktail") effects of pesticide residues in food" von 2018 ist es aufgrund der verfügbaren wissenschaftlichen Daten unwahrscheinlich, dass die mit der Ernährung aufgenommenen Pestizidrückstandmischungen für den Menschen ein inakzeptables Gesundheitsrisiko darstellen.
Antwort des Bundesrates.