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Ein Massnahmenpaket zur Unterstützung des Sports in den Jahren 2020/21. Und was ist mit den Jahren 2022/23?

21.3902 · Interpellation · 2021-06-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bund unterstützt die Strukturen des Schweizer Sports, der von den Folgen der Pandemie stark überrollt worden ist. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden für die Unterstützung des Breiten-, Spitzen- und Profisports 400 Millionen Franken A-fonds-perdu-Beiträge und 285 Millionen Franken als zinslose Darlehen gewährt. Mit diesen Beiträgen wollte der Bund die zentrale Rolle des Sports für unsere gesamte Gesellschaft ausdrücklich betonen. Es überrascht jedoch die Tatsache, dass der Bundesrat noch keine Vorschläge dazu gemacht hat, wie er die Unterstützung des Sports über den 31. Dezember 2021 hinaus zu planen gedenkt. Und das, obwohl schon im Juni 2020 Swiss Olympic und die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen im Rahmen des Projekts "Sportwirtschaft 5.0" zum Schluss gelangt sind, dass die negativen Auswirkungen der Pandemie den Sportsektor mit einer gewissen Verzögerung treffen werden. So ist zum Beispiel die Privatwirtschaft mit Entscheiden für Sponsoringaktionen zugunsten von Verbänden, Vereinen und Sportveranstaltungen derzeit eher zurückhaltend.

Dies vorausgeschickt, erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:

1. Denkt der Bundesrat, dass sich der Schweizer Sport (Verbände, Vereine, Veranstaltungen, Infrastrukturen, Sportlerinnen und Sportler) im Jahr 2022 und darüber hinaus ohne weitere Hilfen und Unterstützung von den negativen Auswirkungen der Pandemie wird erholen können?

2. Ist der Bundesrat mit den Schlussfolgerungen des Projekts "Sportwirtschaft 5.0" einverstanden? Will heissen, dass die negativen Auswirkungen der Pandemie den Sektor mit einer gewissen Verzögerung, das heisst ab dem Jahr 2022, treffen werden?

3. Wie gedenkt der Bundesrat, die Schweizer Sportbewegung im Jahr 2022 und darüber hinaus zu unterstützen?

4. Ist der Bundesrat gewillt, ein Massnahmenpaket für die Jahre 2022 und 2023 bereitzustellen, das mindestens demjenigen entspricht, das für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen wurde?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit den verschiedenen Covid-19 Hilfspaketen im Sport konnten die negativen Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen sowohl im Breiten- als auch im Leistungssport abgefedert werden. Gemäss aktuellem Stand werden im Jahr 2021 die Hilfspakete für die Clubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen voraussichtlich nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden. Der Ligabetrieb wurde mittlerweile wieder aufgenommen und unterliegt aktuell - abgesehen von den zu beachtenden Vorschriften für Grossveranstaltungen - keinen Beschränkungen. Im Bereich des Breitensports werden die bereitgestellten Mittel 2021 neben dem Ausgleich von ungedeckten Kosten auch zur Analyse der aktuellen Situation und zur Unterstützung von Revitalisierungsmassnahmen verwendet. Nach Auffassung des Bundesrates haben die Unterstützungsgelder des Bundes ihr Ziel erreicht. Die systemrelevanten Strukturen im Sport wurden gestützt und so eine möglichst optimale Ausgangslage für die Zeit nach der Pandemie geschaffen.

2. Die Schlussfolgerungen im Projekt "Sportwirtschaft 5.0" basieren auf verschiedenen Annahmen und Einschätzungen. Diese haben sich nicht vollumfänglich bestätigt, insbesondere was die Zahlen zur konjunkturellen Entwicklung betrifft. Insofern sind die Schlussfolgerungen aus Sicht des Bundesrates zu relativieren. 2022 sind Erhebungen geplant, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Bewegungs- und Sportaktivität der Bevölkerung und auf die Verbands- und Vereinslandschaft genauer zu erfassen.

3. Der Bundesrat sieht vor, den Schweizer Sport in den kommenden Jahren mit den bereits etablierten Förderinstrumenten zu unterstützen, beispielsweise im Rahmen der Verbandsförderung, des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK), der Unterstützung von Sportgrossanlässen oder des Programms Jugend und Sport. Für die Unterstützung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung hat der Bundesrat dem Parlament vor kurzem eine weitere Botschaft (NASAK 5) unterbreitet. Eine Botschaft zur Unterstützung von Sportgrossanlässen in den kommenden Jahren ist in Vorbereitung.

4. Ab 2022 sind keine Mittel für weitere spezifische Massnahmenpakete in Voranschlag und Finanzplan enthalten. Angesichts der aktuellen Lage und der erwähnten, ordentlich eingeplanten Mittel, sieht der Bundesrat aktuell keinen Handlungsbedarf. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten und gestützt darauf können bei Bedarf gezielt Massnahmen vorgesehen werden.

Antwort des Bundesrates.

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