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Stellungnahmen von mehr als 230 Akteuren zur Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates

21.3912 · Interpellation · 2021-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit 2018 arbeitet der Bund an einer neuen Strategie Nachhaltige Entwicklung SNE, die ab 2020 hätte aufzeigen sollen, wie der Bundesrat gedenkt, die Agenda 2030 umzusetzen. Nun soll diese Strategie Mitte 2021 direkt vom Bundesrat verabschiedet werden und bis 2030 Gültigkeit erlangen.

Vom 4. November 2020 bis 18. Februar 2021 schickte das federführende Bundesamt für Raumentwicklung ARE die SNE in die Vernehmlassung. 232 Stellungnahmen auf mehr als 2400 A4-Seiten von Kantonen, Parteien, Verbänden und Organisationen wurden eingereicht. Darunter viele sehr kritische Eingaben mit grundlegenden Änderungsanträgen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Viele Akteure, darunter die meisten teilnehmenden Kantone, bemängeln die wenig ambitionierten Zielformulierungen in der Strategie. Weshalb sind die Ziele bei der Überarbeitung trotzdem nicht angepasst und anspruchsvoller, verbindlicher sowie besser messbar formuliert worden?

2. Zahlreiche Kantone und andere Akteure kritisieren, nicht ausreichend in die Planung der Strategie einbezogen worden zu sein und fordern, vor Inkraftsetzung des Aktionsplans zu den vorgesehenen Massnahmen konsultiert zu werden. Weshalb ist trotzdem davon abgesehen worden, den Aktionsplan in die Vernehmlassung zu schicken?

3. Viele Vernehmlassungsteilnehmende monieren überdies, dass in der Strategie nicht zu allen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals SDGs) Stellung bezogen wird, wie dies auf internationaler Ebene üblich ist. Sie bemängeln, dass z.B. folgende Themen in der Strategie nicht ausreichend behandelt werden: Mobilität / Verkehrspolitik, Siedlungsentwicklung, Ressourcen Boden und Wasser, Justiz und Sicherheit. Aus welchem Grund sind diese inhaltlich-thematischen Anliegen nicht berücksichtigt worden?

4. Auch die Auswahl der sogenannten "Treiber" sowie deren Bezug zu den beteiligten Akteuren ist für viele Kantone und Organisationen nicht nachvollziehbar. Weshalb sind fast alle Anliegen zur Konkretisierung oder Erweiterung der Treiber ignoriert worden?

5. Weiter wird von zahlreichen Akteuren hervorgehoben, wie wichtig es ist, in Entscheidfindungsprozessen die Interessenskonflikte zu identifizieren und anzugehen. Weshalb wird in der Strategie nicht konkret auf diese Problematik eingegangen und dargelegt, wie Verfahren verbessert werden könnten?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1

Der Bundesrat hat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet. In diesem Rahmen hat er auch einige Ziele und strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik angepasst und weiter konkretisiert.

Frage 2

Der Aktionsplan 2021-2023 wurde gleichzeitig mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 durch den Bundesrat verabschiedet. Er konkretisiert die Ziele und strategischen Stossrichtungen der Strategie durch ausgewählte neue Massnahmen im Kompetenzbereich des Bundes. Dabei ergänzt der Aktionsplan 2021-2023 bestehende Strategien und Instrumente des Bundes gezielt in Bereichen, in denen noch Lücken bestehen oder es notwendig ist, verstärkt bereichsübergreifend zusammenzuarbeiten.

Frage 3

Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 fordert alle Bundesstellen auf, die in der Agenda 2030 und in der Strategie festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse zu integrieren. Die Agenda 2030 ist dabei in ihrer Gesamtheit umzusetzen, wobei alle 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung gleichermassen von Bedeutung sind. Durch das Setzen von drei Schwerpunktthemen (Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität; Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt) verstärkt der Bundesrat seine Anstrengungen für die Umsetzung der Agenda 2030 besonders in jenen Bereichen, in denen für die Schweiz innen- und aussenpolitisch der grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Politikbereichen besteht.

Frage 4

Für die Umsetzung der Ziele und strategischen Stossrichtungen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 spielen neben dem Bund, den Kantonen und Gemeinden zahlreiche weitere Akteurinnen und Akteure eine wichtige Rolle und können als sogenannte Treiber für eine nachhaltige Entwicklung massgeblich zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen. Auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat das entsprechende Kapitel überarbeitet und führt neu auch die Zivilgesellschaft als einen wichtigen Treiber für die Umsetzung der Agenda 2030 auf.

Frage 5

Der Bundesrat misst der Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung eine grosse Bedeutung bei und führt sie als eine von fünf Leitlinien seiner Nachhaltigkeitspolitik auf. Er hat mit dem Direktionskomitee Agenda 2030 ein strategisches Steuerungs- und Koordinationsgremium geschaffen, das sektorenübergreifende Aufgaben in Bezug auf die Umsetzung der Agenda 2030, die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und die Berichterstattung wahrnimmt sowie die Verankerung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Sektorpolitiken stärkt. Die operative Leitung der Umsetzungsarbeiten obliegt den beiden vom Bundesrat ernannten Delegierten für die Agenda 2030, je einer Person aus dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und aus dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Antwort des Bundesrates.