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21.3920 · Interpellation · 2021-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Genügt der Nachweis eines serologischen Tests, ohne dass er durch einen PCR-Test bestätigt wurde und ohne dass mindestens eine Impfdosis verabreicht wurde, den Anforderungen von Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes und berechtigt er also zur Ausstellung eines Covid-19-Zertifikats?

2. Wäre es möglich, dass ein solches Zertifikat wenigstens beschränkt auf die Schweiz und allenfalls zusätzlich auf diejenigen Länder, die keine weiteren Anforderungen an eine Einreise in ihr Territorium aufstellen, Gültigkeit hätte?

Begründung

Es scheint so, dass kein "Covid-19-Pass" (Nachweis im Sinne von Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes) an Personen ausgestellt werden kann, denen nicht mindestens eine Impfdosis verabreicht worden ist und die lediglich einen serologischen Test vorweisen können, der nicht durch einen PCR-Test bestätigt wurde. Die Gründe hierfür haben offenbar mit den Bedingungen der Europäischen Union zu tun, die die Aussagekraft serologischer Tests nicht anerkennt.

Manche sehen hierin eine besondere Form der Ausübung von Druck, sich impfen zu lassen. Sie befürchten, dass dies eine Politik ist, die, statt auf die Zahl der Personen zu setzen, die bereits immunisiert sind, mit dem Mittel des "Covid-19-Passes" sozialen Druck aufbaut, um die Bevölkerung unseres Landes davon zu "überzeugen", sich um jeden Preis impfen zu lassen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Covid-19-Verordnung Zertifikate (SR 818.102.2) sieht vor, dass ein Covid-19-Genesungszertifikat dann ausgestellt wird, wenn eine Person sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hat und als genesen gilt.

Der Befund, dass die Person sich angesteckt hat, muss sich auf ein positives Ergebnis einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 stützen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 180 Tage nach Vorliegen des positiven Testergebnisses. Die Verabreichung einer Impfdosis wird nicht vorausgesetzt.

Es trifft nicht zu, dass Antikörpertests aus dem Grund nicht anerkannt werden, um die Bevölkerung zum Impfen zu zwingen. Es ist erwiesen, dass der Schutz nach der Erkrankung bei Genesenen mit der Zeit abnimmt. Aus diesem Grund wird das Genesungszertifikat nur für einen beschränkten Zeitraum nach der Infektion ausgestellt. Ein Antikörpertest gibt zwar auch darüber Aufschluss, dass die Person mit dem Coronavirus in Kontakt war, jedoch nicht zu welchem Zeitpunkt. Somit erweist es sich im Rahmen der Bestätigung von Genesungszertifikaten als ungeeignet.

2. Die vom Parlament in der Frühjahrssession in das Covid-19-Gesetz aufgenommene Bestimmung legt zudem fest, dass das Zertifikat "möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder" verwendet werden kann (Art. 6a Covid-19-Gesetz). Dennoch wurde auch die Erarbeitung eines Schweizer Genesungszertifikats für die Anwendung ausschliesslich im Inland geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die technische Umsetzung dieses neuartigen Zertifikatstyps kaum rasch möglich und somit für den zeitlich begrenzten Einsatz im Inland nicht sinnvoll gewesen wäre.

Die Schweiz stand in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, um die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Covid-Zertifikate sicherzustellen, und war auf Basis ihrer Mitwirkungsrechte im Schengen-Assoziierungsabkommen in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates der EU an der Ausarbeitung der betreffenden EU-Verordnungen beteiligt. Die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der Schweiz und in der EU ist seit 9. Juli 2021 in Kraft und die Schweiz somit ans europäische System angeschlossen, was die gewünschten Erleichterungen bei Reisen in der EU bzw. im Schengen-Raum ermöglicht.

Aufgrund dieser vorgegebenen Rahmenbedingungen ist derzeit die Ausstellung von Genesungszertifikaten auf Basis von Antigen-Schnelltests oder Antikörpertests nicht möglich. Ebenfalls nicht möglich ist eine einseitige Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Genesungszertifikaten, da diese ebenfalls in der EU-Verordnung über ein digitales Covid-Zertifikat der EU auf 180 Tage festgelegt wurde.

Personen, die über einen positiven Antikörpertest verfügen und ein Covid-Zertifikat benötigen, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit sich einmal impfen zu lassen. Sie können sich auch testen lassen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten.

Antwort des Bundesrates.

Covid-19-Zertifikat. Reicht ein serologischer Test für die Ausstellung eines Zertifikats? | Lexipedia | Lexipedia