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21.3922 · Interpellation · 2021-06-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Stempelsteuer wurde in den vergangenen 23 Jahren teil abgeschafft. Nun sollen in drei Tranchen alle verbleibenden Stempelsteuern endgültig abgeschafft werden. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:

1. Wie hoch waren die Bruttoerträge aus der Stempelsteuer in den letzten 25 Jahren. Wir bitten um eine detaillierte Zeitreihe aufgeteilt nach den Arten Emissions-, Umsatz, - und Versicherungsabgabe mit den jeweiligen Unterarten. Zudem sind lückenlos die jeweiligen gesetzlichen Anpassungen mit Jahr anzugeben (z.B. Ausnahme von Emissionsabgabe für Risikokapitalgesellschaften 1999, dringliches Bundesgesetz Teilabschaffung Umsatzabgabe 2001 etc.)

2. Entsprechend bitten wir um eine Liste der abgeschafften Stempelsteuer -Tatbestände resp. der Ausnahmen von der Stempelbesteuerung nach Stempelsteuerart inkl. einer Liste der Tatbestände, die noch besteuert werden.

3. Wie gross ist die Zeitverzögerung zwischen dem zu besteuernden Ereignis und der effektiven Verbuchung des Ertrags bei der Steuerverwaltung? Sollten die Zeitverzögerungen pro Stempelsteuerart unterschiedlich sein, bitten wir um eine explizite Aufführung mit Begründung.

4. Wie hoch ist der Ertrag aus Emissionsabgaben nach den verschiedenen Quellen der Emissionsabgabe (Unternehmensgründung, Kapitalerhöhung, direkte und indirekte Zuschüsse, Verkäufe unter Wert von Vermögenswerten an Tochtergesellschaften, Mantelhandel etc.). Wir bitten um eine detaillierte Auflistung aus den vergangenen drei Jahren.

5. Wieviele Kapitalgesellschaften haben in den letzten drei Jahren in welchem Umfang Emissionsabgaben bezahlt, in Klassen aufgeteilt (Emissionsabgaben in Franken: Null bis 10 000 Franken; 10 000 bis 100 000.-; 100 000 bis 500 000.-; 500 000 - 1 Mio, mehr als 1. Mio.)

6. Wie ist der Zusammenhang von Abschaffung Emissionsabgabe und (vergangene und kantonale) Verringerung des Beteiligungsabzugs.

7. Wie besteuert das Ausland solche Transaktionen (Finanztransaktionssteuer, Financial Activities Tax, Financial Stability Contribution etc.)?

8. Was wären die Auswirkungen (Menge der Betroffenen, Steuereinnahmen) einer Verdoppelung des Freibetrags bei Emissionsabgaben auf zwei Millionen Franken.

9. Welche Steuervermeidungsmöglichkeiten würde eine Abschaffung Emissionsabgabe begünstigen

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Bruttoerträge der Stempelabgaben (1996-2020) in Millionen Franken(ohne Bussen, Verzugszinsen, Delkredere und Verluste):

JahrEmissionsabgabeUmsatzabgabeVersicher-ungsabgabeStempelabgaben insgesamt

TotalObligationenAktien / GmbH-Anteile / GenossenschaftsanteileTotalInländische WertpapiereAusländische Wertpapiere1996508.9270.0238.91'010.8320.6690.2454.71'974.41997562.3294.6267.81'480.5462.41'018.1469.42'512.31998807.1377.6429.51'962.8688.71'274.1483.93'253.71999546.0334.9211.11'999.8608.71'391.1571.23'117.02000785.4422.6362.92'806.7758.92'047.8549.44'141.52001768.0392.8375.22'089.6637.31'452.3588.03'445.62002587.3333.1254.11'598.0336.61'261.4629.42'814.72003559.5407.6151.91'439.9266.81'173.1619.12'618.52004601.5393.0208.51'523.3256.61'266.7624.32'749.12005430.7310.7119.91'627.3256.91'370.4636.42'694.42006530.1295.3234.81'721.7258.81'462.9633.12'884.92007405.1264.0141.11'939.9279.81'660.1637.42'982.42008584.2219.4364.81'727.0250.01'477.1659.62'970.92009672.1340.9331.21'471.9227.91'243.9661.72'805.72010779.1526.9252.31'417.0232.11'185.0658.82'855.02011874.4595.8278.71'311.9191.61'120.3670.62'856.92012353.1151.5201.71'107.5162.0945.4675.42'136.02013181.71.8179.91'261.7173.51'088.1691.12'134.42014177.42.0175.31'260.1183.01'077.1706.92'144.42015359.90.1359.81'318.7195.31'123.4709.62'388.22016208.60.6208.01'106.2165.5940.7701.82'016.62017406.60.0406.61'315.0257.21'057.7712.82'434.42018247.50.0247.51'165.7166.9998.8703.42'116.72019172.50.0172.51'262.0186.91'075.0717.12'151.52020178.60.0178.61'515.9237.61'278.3726.02'420.5

Eine Zusammenstellung über die gesetzlichen Anpassungen enthält die Publikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) "Chronologische Entwicklung der Gesetzgebung 2020", S. 33ff., abrufbar unter www.estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistiken Publikationen > Steuerstatistiken > Fachinformationen > Fiskaleinnahmen > Fiskaleinnahmen des Bundes.

Für die Besteuerregeln sowie die Ausnahmetatbestände der Emissions-, der Umsatz- und der Versicherungsabgabe sei auf die in den folgenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 (StG, SR 641.10) verwiesen:

AbgabeBesteuerungsregelAusnahmenEmissionsabgabeArt. 5 StGArt. 6: Objektive AusnahmenArt. 12: Härtefallregelung (Stundung und Erlass im Sanierungsfall)UmsatzabgabeArt. 13 StGArt. 14: Befreite TransaktionenArt. 17a: Befreite AnlegerArt. 19: Vertragsparteien bei Geschäften mit ausländischen Banken und BörsenagentenVersicherungsabgabeArt. 21 StGArt. 22 StG: Ausgenommene Versicherungsarten

3. Die Entstehung der Abgabeforderung wird in den Artikeln 7 (Emissionsabgabe), 15 (Umsatzabgabe) und 23 (Versicherungsabgabe) StG detailliert geregelt und ist eng mit dem auslösenden Rechtsvorgang (Kapitalerhöhung, Zuschuss, Abschluss des Geschäftes, Zahlung der Prämie) verbunden. Die Deklarationsformulare sind spätestens 30 Tage nach Quartalsende bei der ESTV einzureichen. Diese werden nach Erhalt direkt eingescannt und so rasch wie möglich bearbeitet und verbucht. Die jeweilige Abgabe ist gemäss den Artikeln 11, 20 und 26 StG in der Regel 30 Tage nach Quartalsende zur Zahlung fällig.

4. und 5. Zu den untenstehenden Auflistungen zur Emissionsabgabe ist Folgendes festzuhalten:

- Die Auflistungen enthalten keine Abgrenzungs- und Abschreibungsbuchungen. Daher bestehen Abweichungen zu den bei der Antwort auf die Fragen 1 und 2 aufgeführten Zahlen.

- Kapitalbegründungen und -erhöhungen inklusive Agio bei Kapitalgesellschaften (ohne Genossenschaften) werden auf dem entsprechenden Formular gegenüber der ESTV deklariert, jedoch nicht differenziert erfasst. Daher ist keine detailliertere Auswertung möglich. Analoges gilt für Zuschüsse, Mantelhandel und Ausgaben von Genussscheinen. Bei Genossenschaften werden Kapitalbegründungen und -erhöhungen inklusive Agio mit einem entsprechenden Formular deklariert. Auch hier ist eine detailliertere Auswertung mangels differenzierter Erfassung nicht möglich.

- Im Gesamttotal pro Jahr und für die Jahre 2018 bis 2020 wird jede Gesellschaft (GP = Geschäftspartner) nur einmal gezählt, auch wenn mehrere Transaktionen durchgeführt wurden.

Jahr 2018Kapitalbegründung und Erhöhung (ohne Genossenschaften)Zuschüsse, Mantelhandel, GenussscheineGenossenschaften

Anzahl GPBetragAnzahl GPBetragAnzahl GPBetrag0 - 10'000.007193'552'864.16 4301'982'009.17 5788'427.54 10'000.01 - 100'000.0056524'005'019.63 2158'824'467.97 10285'518.65 100'000.01 - 500'000.0010824'312'293.46 7218'418'894.98 3454'670.85 500'000.01 - 1'000'000.001612'361'212.45 96'423'421.73 1593'500.00 1'000'000.01 - 9'999'999'999.991761'715'258.69 1395'931'495.92 13'655'962.00 Gutschriften / Storni104-17'831'817.95 64-7'965'180.66 16-2'468'959.50 Erlass nach Art. 12 StGIm Jahr 2019 enthaltenIm Jahr 2019 enthaltenIm Jahr 2019 enthaltenTotal1'529108'114'830.44 803123'615'109.11 882'609'119.54

Gesamttotal 2018234'339'059.09Anzahl betroffene Gesellschaften im Jahr 2018:2'057

Jahr 2019Kapitalbegründung und Erhöhung (ohne Genossenschaften)Zuschüsse, Mantelhandel, GenussscheineGenossenschaften

Anzahl GPBetragAnzahl GPBetragAnzahl GPBetrag0 - 10'000.007843'769'538.38 5151'921'737.20 63115'676.93 10'000.01 - 100'000.0062225'820'781.22 27311'271'971.72 7217'949.81 100'000.01 - 500'000.0012228'202'085.65 6616'956'294.59 3596'400.00 500'000.01 - 1'000'000.002217'110'132.00 65'203'177.59 1563'500.00 1'000'000.01 - 9'999'999'999.992376'417'693.60 926'332'935.17 12'136'599.00 Gutschriften / Storni101-19'892'926.75 58-2'434'057.93 15-1'473'214.00 Erlass nach Art. 12 StG2-69'819.80 12-4'788'418.27 00.00 Total1'676131'357'484.30 93954'463'640.07 902'156'911.74 Gesamttotal 2019187'978'036.11

Anzahl betroffene Gesellschaften im Jahr 2019:2'323

Jahr 2020Kapitalbegründung und Erhöhung (ohne Genossenschaften)Zuschüsse, Mantelhandel, GenussscheineGenossenschaften

Anzahl GPBetragAnzahl GPBetragAnzahl GPBetrag0 - 10'000.008083'663'636.11 5201'912'224.84 48114'982.53 10'000.01 - 100'000.0062726'207'647.87 25410'357'153.93 11340'295.34 100'000.01 - 500'000.0014131'215'346.29 7419'269'163.88 1212'015.00 500'000.01 - 1'000'000.001610'451'926.30 53'927'684.22 1501'000.00 1'000'000.01 - 9'999'999'999.992044'137'477.30 1238'003'672.79 11'858'728.00 Gutschriften / Storni105-5'021'704.47 48-1'785'426.64 9-1'139'136.00 Erlass nach Art. 12 StG2-193'093.30 6-615'066.70 00.00 Total1'719110'461'236.10 91971'069'406.32 711'887'884.87 Gesamttotal 2020183'418'527.29

Anzahl betroffene Gesellschaften im Jahr 2020:2'286

Gesamttotal für die Jahre 2018 - 2020605'735'622.49

Anzahl betroffene Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2018 - 2020:5'114

6. Der Beteiligungsabzug nach den Artikeln 69 und 70 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) steht in keinem Zusammenhang mit der Abschaffung der Emissionsabgabe.

7. Eine Finanztransaktionssteuer (FTT) besteuert die Übertragung von Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, kollektiven Kapitalanlagen, Devisen, Derivaten und strukturierten Produkten) zwischen zwei Parteien. Die konkrete Ausgestaltung variiert stark zwischen den einzelnen Ländern, die eine FTT anwenden. 2021 erheben in Europa neben der Schweiz und Liechtenstein Belgien, Finnland (nur ausserbörsliche Transaktionen), Frankreich, Irland, Italien, Malta (mit sehr eingeschränktem Anwendungsbereich), Polen, Spanien (seit 16. Januar), das Vereinigte Königreich und Zypern eine Form der FTT.

Eine Financial Activities Tax (FAT) besteuert den Gewinn und/oder die Lohnsumme von Unternehmen des Finanzsektors. Die FAT kann den ganzen Gewinn und die ganze Lohnsumme besteuern (additive FAT) oder speziell auf wirtschaftliche Renten (rent-taxing FAT) und/oder Gewinne aus riskanteren Aktivitäten (risk-taxing FAT) abzielen. 2021 erheben in Europa Dänemark, Island und Norwegen eine FAT.

Financial Stability Contributions (FSC) sind Beiträge, die auf der Bilanz (in der Regel auf den Verbindlichkeiten oder auch auf den Vermögenswerten) eines Finanzinstituts erhoben werden. Mit den Beiträgen wird ein Fonds geäufnet, dessen Mittel in einer zukünftigen Krise des Finanzsektors dazu verwendet werden sollen, die Rettungspakete für die betroffenen Finanzunternehmen zu finanzieren. 2021 erheben in Europa Belgien, Frankreich, Griechenland, Island, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Ungarn und das Vereinigten Königreich eine FSC.

8. Die Auswirkungen einer Verdoppelung des Freibetrags können nicht abgeschätzt werden. Der ESTV fehlen auswertbare Daten zur Anzahl Gesellschaften, die über ein Eigenkapital zwischen einer und zwei Millionen Franken (inkl. Agio) verfügen. Eine verlässliche Prognose ist deshalb nicht möglich.

9. Die Abschaffung der Emissionsabgabe schafft keine neuen Steuervermeidungsmöglichkeiten.

Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.

Antwort des Bundesrates.