21.3930 · Interpellation · 2021-06-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Das VBS musste bereits mehrfach beschafftes Corona-Material vernichten, weil das Ablaufdatum überschritten wurde. Gerne möchte ich den Bundesrat bitten folgende Frage zu beantworten:
1. Welches Material musste das VBS/der Bund bisher entsorgen?
2. Wie hoch waren die Beschaffungskosten für dieses Material?
3. Wie hoch sind die Entsorgungskosten für dieses Material?
4. Hat das VBS keine Übersicht über die verschiedenen Ablaufdaten ihrer Materialien?
5. Warum hat das VBS das Material nicht für humanitäre Zwecke freigegeben als sich abzeichnete, dass das Material nicht in der Schweiz gebraucht wird?
6. Hat das VBS kein geeignetes Lager- und Logistikmanagement?
7. Ist damit zu rechnen, dass weitere solche Entsorgungen kommen werden?
8. Was macht das VBS, dass sie ihre Lagerlogistik verbessert, um solche Verschwendungen künftig zu vermeiden?
9. Ist das VBS bereit künftig laufend zu prüfen, ob ablaufendes Material bevor es vernichtet werden muss, der humanitären Hilfe zugeführt werden könnte?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist einleitend darauf hin, dass die Armeeapotheke Güter für die Armee beschafft, produziert und bewirtschaftet. In der Corona-Krise wurde die Armeeapotheke vom Bundesrat beauftragt, auch die Sicherstellung der Versorgung des schweizerischen Gesundheitswesens mit Schutzgütern zu gewährleisten. Es galt, diese trotz stark angespannter internationaler Marktlage zu garantieren und Sicherheitsreserven zu schaffen.
1. Bis jetzt musste der Bund noch kein Material vernichten, das während der Covid-Pandemie beschafft wurde. Die Armeeapotheke hat allerdings rund 9 Millionen Hygienemasken im Rahmen eines vorsorglichen Rückrufs aufgrund von vermutetem Schimmelbefall vernichtet, die sie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in den Jahren 2006/2007 nach Ausbruch der Vogelgrippe beschafft hatte. Damals wurden 30 Millionen Hygienemasken gekauft.
2. Die Beschaffungskosten betrugen für die Hygienemasken in den Jahren 2006/2007 CHF 1'352'532.-.
3. Die Kosten für die Entsorgung der Masken betrugen CHF 17'950.35.
4./6./8. Die Armeeapotheke führt eine detaillierte Chargen- und Verfalldatenkontrolle von sämtlichem Material und verwaltet das Schutzmaterial im SAP-System der Gruppe Verteidigung. Sie bewirtschaftet das Schutzmaterial im Auftrag der interdepartementalen Arbeitsgruppe medizinische Güter und das Testungsmaterial im Auftrag der Arbeitsgruppe Testung des BAG. Die Bevorratungsvorgaben werden laufend überprüft und den neuen Erkenntnissen angepasst. Alle involvierten Stellen sind bestrebt, das bevorratete Material optimal einzusetzen.
Das Schutz- und Testungsmaterial, das im Rahmen der Pandemie beschafft wurde, wird nach Möglichkeit in Umlauf gebracht. Solange die entsprechenden Güter auf dem Markt frei erhältlich sind, gibt der Bund diese zu Marktpreisen ab. Besteht diese Beschaffungsmöglichkeit nicht, sind ihm die Einkaufskosten zu erstatten (Art. 18 Covid-19-Verordnung 3). Über die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) werden humanitäre Hilfsaktionen unterstützt. Bevorratetes Schutz- und Testungsmaterial wird für solche Aktionen gratis zu Verfügung gestellt.
5. Die Armeeapotheke beschafft und bevorratet Schutz- und Testungsmaterial entlang der Vorgaben des BAG. Bestände, die die Vorgaben übersteigen, werden der humanitären Hilfe angeboten. Bis am 10.08.2021 wurden Hilfsgüter nach Indien, Nepal, Sri Lanka, Indonesien, Tunesien, Peru, Thailand, Vietnam und in die Mongolei versendet. Weitere Hilfslieferungen werden geprüft.
7. Der Bund vernichtet keine Ware von guter Qualität. Auch wenn Schutzmaterial das Verfalldatum erreicht, existieren Verfahren um insbesondere verfallene Hygienemasken aufzubereiten und mit aktualisiertem Verfalldatum ordentlich zu nutzen. Bei Bedarf würden solche Verfahren eingesetzt werden. Sollte ein Produkt die Voraussetzungen für eine Verfalldatenverlängerung nicht mehr erfüllen, müsste es entsorgt werden.
9. Die enge Zusammenarbeit mit der DEZA ist seit längerer Zeit etabliert. Der DEZA liegt eine Liste des für die humanitäre Hilfe verfügbaren Materials vor. In regelmässigen Besprechungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe medizinische Güter wird die Verwendung des Materials besprochen. Die DEZA ist integraler Bestandteil dieser Arbeitsgruppe.
Antwort des Bundesrates.