Konsequenzen des Berichtes der Eidgenössischen Finanzkontrolle auf die Erhebung von statistischem Zahlenmaterial und Wirkungszusammenhängen
21.3939 · Interpellation · 2021-06-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat am 7. April 2021 ihren Bericht zur Prüfung der Oberaufsicht über Schuldbetreibung- und Konkurs (OA SchK) publiziert. Sie gelangt zu interessanten Erkenntnissen und deckt die OA SchK mit acht Empfehlungen ein. Unter anderem wird bemängelt, dass keinerlei Indikatoren vorliegen würden, welche schweizweit verlässliche Aussagen zur Anzahl Fälle pro VZÄ, zur Messung von Qualität, zur Implementierung eines Benchmarks oder zu einer gesammelten Erhebung der den Gläubigern abgelieferten Erträgnisse vorliegen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellationen 18.3546 und 20.3711 ausgeführt, dass keine Notwendigkeit für die Erhebung von statistischem Zahlmaterial und die Untersuchung von sozialpolitischen Wirkungszusammenhängen keine Notwendigkeit besteht. Ist der Bundesrat angesichts der von der EFK festgestellten Mängel bereit, auf diese Beurteilung zurückzukommen?
2. Wird der Bundesrat jetzt die relevanten Daten erheben und die sozialpolitischen Wirkungszusammenhänge untersuchen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1:
In der genannten Antwort hat der Bundesrat ausgeführt, dass sich die heutige Datenabfrage gemäss den Richtlinien für die eidgenössische Betreibungsstatistik auf die Erhebung der Zahl der ausgestellten Zahlungsbefehle, der Pfändungsvollzüge sowie der Verwertungen beschränkt. Weder die im jeweiligen Betreibungsverfahren geltend gemachten Forderungen noch deren Höhe, noch die daran beteiligten Personen dürfen gemäss geltendem Recht Gegenstand dieser Statistikabfragen sein.
Seit zwei Jahren prüft der Bundesrat aber eine Ausweitung der Datenabfrage, namentlich um auch die Erträgnisse aus den Verwertungsverfahren systematisch zu eruieren. Die entsprechenden Abklärungen haben sich aufgrund pandemiebedingter neuer Prioritäten in den zuständigen Ämtern verzögert.
Eine Auswertung inhaltlicher Daten über die Betreibungen (Ursprung der Betreibungen, Branchen der Schuldner/Gläubiger, Charakterisierung der Forderung) ist nach wie vor nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Es werden weiterhin betreibungsbezogene Daten erhoben, möglicherweise künftig auch zusätzliche Daten. Aus diesen Daten lassen sich sozialpolitische Wirkungszusammenhänge aber nicht zuverlässig eruieren. Der Bundesrat wird die erhobenen Daten weiterhin zu Verfügung stellen, wird aber auch in Zukunft keine Auswertung sozialpolitischer Zusammenhänge aufgrund dieser Daten vornehmen. Diese Möglichkeit steht aber weiterhin den Kantonen offen, die letztlich die Betreibungsregister führen und daher einen umfassenderen Einblick in diese Daten haben. Auch die Kantone werden aber datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten haben.
Antwort des Bundesrates.