21.3940 · Interpellation · 2021-06-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Neutralität ist der wichtigste Grundsatz der Aussenpolitik der Schweiz. In Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt scheint diese Neutralität aber zu einer Alibi-Übung verkommen zu sein. Dies zeigte sich erneut während den terroristischen Angriffen der Hamas und des islamischen Dschihads auf Israel, als der Bundesrat beide Parteien gleichermassen zur Beilegung der Gewalt und Einhaltung des Völkerrechts mahnte.
Den Angreifer mit dem Angegriffenen moralisch auf gleiche Ebene zu setzen, ist kein politisch neutrales Verhalten, sondern eine ungerechte Beurteilung der Lage und sendet zudem ein falsches Signal: Es relativiert die Tragweite des doppelten Völkerrechtsbruchs durch die Hamas und frustriert die Anstrengungen Israels, die Raketenangriffe mit so wenig zivilen Opfern wie nur möglich zu unterbinden.
Terroristische Angriffe solcher Art auf Israel sind leider nicht neu und die Absichten der Hamas, auch für den Bundesrat, seit jeher unverkennbar. Jedes Land hat das Recht, seine Bürger gegen Angriffe zu verteidigen. Während Israel Raketen gebraucht, um seine Bürger zu schützen, gebraucht die Hamas das palästinensische Volk als menschliche Schutzschilder, um seine Raketen zu schützen.
Als neutraler Staat sollte die Schweiz ihre "Guten Dienste" nicht länger zur Begünstigung von Aggressoren instrumentalisieren lassen, sondern die Spreu wieder vom Weizen trennen, besonders im Hinblick auf das Völkerrecht.
Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Weshalb schaut der Bundesrat über das doppelte Kriegsverbrechen der Hamas hinweg und erwähnt es in keiner seiner Mitteilungen?
2. Wann und wo hat der Bundesrat in seiner Vermittlerrolle klargemacht, dass die Schweiz in der Lösungssuche des israelisch-palästinensischen Konflikts keine Aufwiegelung und Gewalt akzeptiert?
3. Warum wagt der Bundesrat es nicht, den souveränen und befreundeten Staat Israel in seinem Recht, sein Land gegen islamischen Terror zu verteidigen, zu bestärken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweiz hat sich aktiv für eine Deeskalation im Nahen Osten eingesetzt, sowohl öffentlich und bilateral als auch in multilateralen Foren. Sie hat ausnahmslos alle Parteien aufgerufen, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere im humanitären Völkerrecht, einzuhalten. Sie hat die völkerrechtswidrigen Raketenangriffe aus dem Gazastreifen auf Israel ebenso deutlich verurteilt wie die israelischen Völkerrechtsverletzungen in diesem Kontext, wobei namentlich unterschiedslose Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen. Für die Schweiz ist die Einhaltung des Völkerrechts zentral.
2. Der Bundesrat verurteilt nachdrücklich alle Positionen, die das Existenzrecht Israels leugnen. Im Rahmen ihrer Kontaktpolitik setzt die Schweiz sich dafür ein, dass die Hamas ihre 2017 geäusserte Position betreffend die Bereitschaft, einen palästinensischen Staat auf der Grundlage der Grenzen von 1967 zu akzeptieren, öffentlich wiederholt. Ziel der Kontaktpolitik der Schweiz ist es, die Erarbeitung von politischen Lösungen zu erleichtern. Die Kontakte ermöglichen es auch, gegenüber den betroffenen Parteien die Verurteilung von Gewalt und Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zum Ausdruck zu bringen. Das Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah unterhielt auch während des bewaffneten Konflikts Kontakte mit der Hamas, um sie zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zum Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens zu bewegen. Die inklusive Kontaktpolitik und die Politik der guten Dienste der Schweiz wird von den internationalen Schlüsselakteuren geschätzt.
3. Die Schweiz führt im Nahostkonflikt eine eigenständige und unparteiische Friedenspolitik, welche sich am Ziel eines verhandelten, gerechten und nachhaltigen Friedens auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung orientiert. Die Position der Schweiz im Nahostkonflikt orientiert sich seit jeher am Völkerrecht und den international vereinbarten Parametern, einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Das Völkerrecht trägt zum Frieden, zur Sicherheit und zum Schutz der Menschen bei. Das humanitäre Völkerrecht ist in allen bewaffneten Konflikten anwendbar, unabhängig von Legitimation oder Ursache der Gewaltanwendung. Dies enthält die Verpflichtung, die Grundsätze der Unterscheidung (zwischen zivilen und militärischen Zielen) und der Verhältnismässigkeit einzuhalten sowie Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Zuletzt ist für die Schweiz eine ausgewogene Position mit Blick auf ihre Guten Dienste wichtig.
Antwort des Bundesrates.