21.3945 · Motion · 2021-06-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung die Haushaltsbudgets nicht mit mehr als 10 Prozent belastet.
Begründung
Verschiedene Studien haben ergeben, dass die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung zum einen kantonal sehr stark variieren, zum anderen teilweise so hoch sind, dass sie negative Erwerbsanreize setzen und somit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verunmöglichen oder behindern. Im europäischen Vergleich sind die Kinderbetreungskosten sehr hoch. Dies ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Eine bessere Vereinbarkeit ist auch eine sinnvolle Massnahme zur Behebung des Fachkräftemangels. Die familienergänzende Betreuung leistet auch einen wichtigen Beitrag für die Chancengleichheit und die Entwicklung und Förderung aller Kinder.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Eltern in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern im Durchschnitt höhere Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung zu tragen haben. Der Grund dafür liegt darin, dass sich in der Schweiz die öffentliche Hand weit weniger stark an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung beteiligt als andere Länder (vgl. Bericht des Bundesrates "Vollkosten und Finanzierung von Krippenplätzen im Ländervergleich" vom 1. Juli 2015, abrufbar unter www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Familienpolitik > Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit > Familienergänzende Kinderbetreuung). Dies kann zu Abhalteeffekten auf dem Arbeitsmarkt führen und steht der Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials entgegen.
Aus diesem Grund beteiligt sich der Bund an der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, obwohl die primäre Zuständigkeit bei den Kantonen und Gemeinden liegt. So kann der Bund seit dem 1. Juli 2018 Kantone und Gemeinden während dreier Jahre mit Finanzhilfen unterstützen, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung dauerhaft senken (Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, [KBFHG; SR 861], Änderung vom 16. Juni 2017, AS 20182247). Dieses Förderprogramm verläuft sehr erfolgreich: 11 Kantone haben bereits ein Gesuch um Finanzhilfen eingereicht, in weiteren 6 Kantonen sind solche in Vorbereitung. Die 11 Kantone, die ihr Gesuch eingereicht haben, wollen ihren Subventionsbetrag innerhalb von 3 Jahren im Durchschnitt um rund 20 Prozent erhöhen. Auf Grund dieser grossen Nachfrage nach den Bundesbeiträgen haben Bundesrat und Parlament den entsprechenden Verpflichtungskredit um 80 Millionen Franken aufgestockt. Damit beteiligt sich der Bund mit insgesamt rund 180 Millionen Franken an der Senkung der Elternbeiträge in der Schweiz.
Zudem engagiert sich der Bund nach wie vor für die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots von Betreuungsplätzen für Kinder (KBFHG, Änderung vom 28. September 2018, AS 2019349). Seit 2003 konnte mit insgesamt 413 Millionen Franken die Schaffung von 66'000 Plätzen (38'540 in Kindertagesstätten und 27'460 in schulergänzenden Einrichtungen) unterstützt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt ein wichtiges Thema für den Bundesrat. Gestützt auf eine vom Parlament verlangte Strategie zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 wird der Bundesrat im Jahr 2022 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung schicken.
Die Forderung der Motionärin, den Kantonen vorzuschreiben, in welcher Höhe sie die Elternbeiträge zu subventionieren haben, würde die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundes überschreiten. An dieser Kompetenzordnung will der Bundesrat festhalten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.