21.3960 · Postulat · 2021-06-21
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche gesetzlichen Anpassungen es braucht, um die Voraussetzungen für die Ratifikation des Atomwaffenverbotsvertrags zu schaffen.
Begründung
Die Schweiz hat am 7. Juli 2017 mit 121 anderen Staaten an der Uno-Generalversammlung in New York dem Vertrag über ein Atomwaffenverbot zugestimmt. Die Ratifizierung steht aber noch immer aus. Dies, obwohl im Dezember 2018 eine Motion (17.4241) von beiden Räten überwiesen wurde, die den Bundesrat ersucht, "so schnell wie möglich den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und diesen umgehend dem Parlament zur Genehmigung für die Ratifikation vorzulegen".
Am 22. Januar 2021 ist der Vertrag in Kraft getreten, nachdem 50 Staaten den Vertrag ratifiziert haben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Rahmen der für 2022 vorgesehenen Neubeurteilung des Kernwaffenverbotsvertrags (TPNW) zu erfüllen. Diese Neubeurteilung (vgl. auch Ip.20.4577) soll auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei einer allfälligen Ratifikation aufzeigen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.