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21.3970 · Motion · 2021-08-10

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorzulegen.

Grundlage für den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind die Erkenntnisse aus:

- dem Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zur Inspektion "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde",

- den Erfahrungen der GK im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft

- den Arbeiten zur Umsetzung des Postulats Jositsch 19.3570.

Die Reform soll sich im Rahmen des "Status Quo Plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen, womit namentlich die Wahlzuständigkeit für BA und AB-BA beim Parlament verbleiben soll.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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