21.3995 · Interpellation · 2021-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat mitgeteilt, dass er das institutionelle Abkommen mit der EU nicht unterzeichnen wird. Ein solches wäre Voraussetzung für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU gewesen. So erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga am 7. Juni 2021 im Nationalrat, dass ein Stromabkommen "bis auf Weiteres nicht realistisch" erscheine. Die EU ihrerseits hat in den letzten Monaten verstärkt klar gemacht, dass sie aufgrund des fehlenden Stromabkommens den Stromexport in die Schweiz einschränken möchte.
In den Energieperspektiven 2050+ jedoch geht der Bundesrat von einem anhaltenden Importbedarf der Schweiz beim Strom aus. Nach der Abschaltung des letzten AKWs im Jahr 2034 steigt der Importbedarf im Winterhalbjahr auf rund 15 TWh. Auch 2050 bleibt ein Importsaldo im Winterhalbjahr von rund 9 TWh.
Laut Bericht der ElCom vom 3. Juni 2021 führt die hohe Importabhängigkeit "zu wesentlichen Risiken während langer Zeit", da die Exportfähigkeit der Nachbarländer geringer wird (Ausstieg aus Atomenergie und Kohle). Auch der Bundesrat selbst scheint zunehmend Zweifel an der Versorgungssicherheit der Schweiz zu haben: So hat er im Juni dieses Jahres ElCom und Swissgrid beauftragt, mögliche Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit zu erarbeiten.
Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
1. In den Energieperspektiven 2050+ geht der Bundesrat davon aus, dass der Import der benötigen Strommengen auch im Winter gewährleistet sei. Ist das immer noch der Fall?
2. Falls der Bundesrat noch immer von der gleichen Importmenge ausgeht, wie will er diese Importe ohne Abkommen mit der EU und trotz der fehlenden Kooperationsbereitschaft der EU sichern?
3. Falls der Bundesrat von tieferen Importmengen ausgeht, wie hoch werden diese sein und wie will der Bundesrat die aufgrund der tieferen Importmengen entstehende Stromlücke in der Schweiz füllen?
4. Sieht der Bundesrat aufgrund der veränderten Ausgangslage Anpassungsbedarf bei seiner Botschaft vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über seine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - etwa bei der geplanten Förderung erneuerbarer Energien (Art. 24-28 EnG) oder bei der geplanten Winterversorgung (neuer Art. 9bis StromVG)?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1:
Die Energieperspektiven 2050+ analysieren im Szenario "Netto-Null" (ZERO) eine Entwicklung des Energiesystems, welche mit dem langfristigen Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 kompatibel ist und gleichzeitig eine sichere Energieversorgung gewährleistet. Die Energieperspektiven bilden mögliche zukünftige Entwicklungen ab. Sie zeigen auf, dass es zwischen 2030 und 2045 einen erhöhten Bedarf an Stromimporten für die Versorgung der Schweiz braucht. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst. Unter anderem aus diesem Grund hat er dem Parlament die Verabschiedung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien beantragt. Grundsätzlich haben sich die langfristigen Rahmenbedingungen seit der Publikation der Energieperspektiven 2050+ nicht wesentlich verändert.
Zu den Fragen 2, 3 und 4:
Der Stromhandel mit unseren Nachbarländern bleibt von grosser Bedeutung. Der Ausschluss aus dem europäischen Strombinnenmarkt verhindert diesen Handel nicht grundsätzlich. Um die längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter zu stärken, sieht der Bundesrat in der am 18. Juni 2021 verabschiedeten Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien spezifische Massnahmen vor. Diese fördern die inländische Stromproduktion im Winter und fokussieren damit auf den Erhalt einer gewissen Selbstversorgungsfähigkeit. Der Bundesrat ist überzeugt, damit ein geeignetes Instrumentarium für die langfristige Stärkung der Schweizer Stromversorgungssicherheit zu schaffen.
Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Botschaft hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) und unter Einbezug der Swissgrid die Auswirkungen des fehlenden Stromabkommens zu analysieren und kurz- bis mittelfristig umsetzbare Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität auszuarbeiten. Zudem hat der Bundesrat die ElCom eingeladen, bis November 2021 ein mögliches "Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerke" auszuarbeiten, und das UVEK beauftragt, eine Analyse des Stromeffizienz-Potentials bis 2025 vorzulegen.
Das UVEK informierte am 13. Oktober 2021 den Bundesrat zum Stand der Arbeiten der Kurz- bis Mittelfristmassnahmen durch die ElCom und Swissgrid sowie über eine durch das Bundesamt für Energie (BFE) und die ElCom gemeinsam initiierte Studie, die verschiedene Szenarien der Zusammenarbeit mit der EU im Strombereich untersucht. Diese Studie zeigt auf, dass aufgrund neuer Regeln im europäischen Strombinnenmarkt im ungünstigen Fall bereits 2025 die Importkapazitäten der Schweiz deutlich reduziert sein könnten. Die dazugehörige Beurteilung der Versorgungssicherheit zeigt im Stressszenario (gleichzeitiger Ausfall Beznau I und II, Stromproduktion in Frankreich um ein Drittel reduziert und sehr deutliche Importeinschränkungen) und ohne Abkommen oder Vereinbarungen mit der EU insbesondere Ende Winter erhebliche Risiken. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer Mindestkooperation mit der EU in Form von privatrechtlichen Verträgen der Übertragungsnetzbetreiber. Ein erfolgreicher Abschluss dieser Verträge ist derzeit aber noch ungewiss.
Auf dieser Basis wird der Bundesrat die Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität vertieft prüfen und bei Bedarf die entsprechenden zusätzlichen Aufträge erteilen.
Antwort des Bundesrates.