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21.3998 · Dringliche Interpellation · 2021-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Seit 18 Monaten befinden sich ganze Teile unserer Gesellschaft in der Krise.

Der Pflegebereich ist mit einem wachsenden Personalmangel konfrontiert. Gemäss dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium beläuft sich der Bedarf, um ein funktionierendes Gesundheitswesen zu gewährleisten, bis 2029 auf 70 000 Personen. Es ist aber zu befürchten, dass die Krise die Situation weiter verschärft.

Die Prognosen betreffend den wirtschaftlichen Aufschwung sind zwar positiv. In vielen Wirtschaftssektoren verläuft der Neustart aber harzig, und zu viele Leute haben von den Hilfeleistungen nicht profitieren können. Es ist darum sehr wichtig, dass die Wirtschaft weiterhin unterstützt wird und neue Instrumente entwickelt werden, um die Sektoren, die Schaden erlitten haben, zu unterstützen (Gastronomie, Tourismus, Kultur usw.).

Das einzige wirksame Instrument, um aus der Krise zu finden, ist die Impfung. Das geringe Tempo der Umsetzung in der Schweiz und an anderen Orten auf der Welt hat jedoch Kosten zur Folge, vor allem für den Menschen, aber auch für die Wirtschaft. Es müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Impfung zu fördern und um jeder und jedem den Zugang dazu zu erleichtern.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Mit welchen Instrumenten will der Bundesrat dem erhöhten Bedarf an Pflegepersonal in den nächsten zehn Jahren gerecht werden?

2. Ist der Bundesrat bereit, den Zugang zu Weiterbildungsangeboten für das Pflegepersonal wie auch die Weiterentwicklung entsprechender Bildungsangebote zu stärken? Ist er bereit, in die Angebote im Bereich Intensivpflege zu investieren?

3. Wann wird der Bundesrat die Motionen 20.3162 und 20.3165 umfassend beantworten und bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen Korrekturmassnahmen vorschlagen, um bei den Ressourcen in der Pflege Reserven sicherzustellen?

4. Wie wird der Bundesrat den Wirtschaftsaufschwung unterstützen, ohne die während der Krise eingesetzten Instrumente weiterhin zu verwenden (z. B. Kurzarbeit)?

5. Ist der Bundesrat bereit, Lösungen zu suchen, um die Rückzahlung von Covid-Krediten zu erleichtern, um die Sektoren, in denen eine Zertifikatspflicht gilt, zu unterstützen und um für die von der Krise geschädigten Sektoren ein Konjunkturpaket zu schnüren?

6. Ist der Bundesrat bereit, die Tests weiterhin kostenlos anzubieten und gleichzeitig die Impfung zu fördern?

7. Ist der Bundesrat bereit, sich in den Schwellenländern stärker für die Impfung zu engagieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Um das in der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2030 formulierte Ziel "Mehr Langzeitpflegepersonal" zu erreichen, braucht es koordinierte Massnahmen einerseits zur Steigerung der Ausbildungsabschlüsse und andererseits zur Verbesserung der Berufsverweildauer. Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2022 auf der Grundlage einer Auslegeordnung entscheiden, welche weiteren Schritte zur Erreichung des strategischen Ziels notwendig sind.

Der Bundesrat begrüsst zudem den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (Pa. Iv. 19.401), welcher eine Ausbildungsoffensive vorsieht. Nebst Ausbildungsbeiträgen enthält die Vorlage Ausbildungsverpflichtungen für Gesundheitsinstitutionen und damit verbunden die Verpflichtung der Kantone, mit Unterstützung des Bundes diese dabei finanziell zu unterstützen. Die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Pflegefachkräfte fällt jedoch nicht in die Kompetenz des Bundes. Der indirekte Gegenvorschlag wird indessen nur umgesetzt, wenn die Pflegeinitiative abgelehnt und kein Referendum dagegen ergriffen wird. Da mit dem indirekten Gegenvorschlag bereits eine gesetzliche Grundlage vorliegen würde, könnte er rasch umgesetzt werden.

Hinsichtlich der Berufsverweildauer sind Aspekte wie gute Arbeitsbedingungen sowie die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf von grosser Bedeutung. Die Institutionen der Gesundheitsversorgung, die Kantone und die Sozialpartner sind deshalb aufgerufen, gemeinschaftlich Lösungen zur Verbesserung der Arbeitssituation für Pflegende zu finden. Der Bund hat in diesem Bereich keine Kompetenzen.

2. Für die Tätigkeit in der Intensivpflege braucht es neben der Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau ein spezialisiertes "Nachdiplomstudium Intensivpflege", welches zwei weitere Jahre dauert. Der Bundesrat begrüsst, wenn entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gefördert werden. Wie unter Punkt 1 ausgeführt, liegt es jedoch nicht in der Kompetenz des Bundes, einzelne Ausbildungen zu forcieren.

3. Der Bundesrat hat die in der Frage erwähnten Motionen entgegengenommen und arbeitet an deren Umsetzung. Die Planung und Aufrechterhaltung der Kapazitäten des Gesundheitssystems liegen in der Zuständigkeit der Kantone.

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich während der Covid-19-Pandemie vor allem die Bereitstellung der intensivmedizinischen Betreuungskapazitäten als neuralgischer Punkt herausgestellt hat. In den anderen erwähnten Bereichen war und ist eine qualitativ hochstehende Versorgung nach Ansicht des Bundesrates nie in Frage gestellt worden.

Behandlungskapazitäten im Bereich der Intensivmedizin können - entgegen der Forderung der beiden Motionen - nicht rasch und in grösserem Umfang zusätzlich bereitgestellt werden. Dies liegt u.a. daran, dass limitierend für die Kapazitäten der Intensivstationen nicht die Infrastruktur (Betten) ist, sondern das dazu nötige, hoch spezialisierte Pflegepersonal. Die hierzu benötigte Zusatzausbildung dauert zwei Jahre. Zudem kam es aufgrund der anhaltenden Belastungssituation durch Covid-19 in den letzten Monaten zu bedeutenden Abgängen im Bereich der Intensivpflege. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Europa mit einem Mangel an hoch spezialisiertem Pflegefachpersonal ist vergleichbar mit derjenigen in der Schweiz, weshalb die Rekrutierung von zusätzlichem Personal im Ausland nicht ohne weiteres möglich ist. Zudem würde ein unbegrenztes Abwerben von Fachkräften aus anderen Ländern gerade in der aktuellen Situation dem WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel widersprechen, den die Schweiz mitunterzeichnet hat.

4. und 5. Um den Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen, setzt die wirtschaftspolitische Transitionsstrategie Covid-19 des Bundesrates auf die bewährten Instrumente der Arbeitslosenversicherung und der Weiterbildungspolitik und stärkt zudem die Instrumente der Tourismus- und der Innovationspolitik. Kurzarbeitsentschädigungen stehen weiterhin zur Verfügung, wenn Arbeitsplätze gefährdet sind und alle Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt sind.

Bei den Covid-19-Solidarbürgschaften sieht das Gesetz vor, dass bei erheblicher Härte für den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin die Frist der Solidarbürgschaft von acht auf zehn Jahre verlängert werden kann. Ausserdem haben die Banken Anfang 2021 beschlossen, die erste Amortisation auf das Ende des ersten Quartals 2022 zu verschieben. Schliesslich berücksichtigt der zwischen der Bank und dem Kreditnehmer oder der Kreditnehmerin vereinbarte Amortisationsplan die finanzielle Belastbarkeit des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin, und es gibt keine gesetzliche Vorgabe für einen linearen Ansatz. Im Falle einer Nichtrückzahlung wird die Bank in der Regel keine Betreibung einleiten, sondern den Bürgen hinzuziehen. In der Folge wird die Forderung auf die Bürgschaftsorganisation übertragen, und der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin wird kontaktiert, damit eine Vereinbarung getroffen werden kann, die seine oder ihre Möglichkeiten zur Rückzahlung des Kredits bestmöglich berücksichtigt. Auf eine Betreibung wird verzichtet, wenn der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin kooperiert. Aufgrund der vorstehend genannten Umstände ist noch nicht absehbar, ob es ein Rückzahlungsproblem gibt. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung bei der Rückzahlung der Covid-19-Kredite aufmerksam.

6. Der Bundesrat hat am 24. September 2021 entschieden, die Kostenübernahme für alle Tests, die zu einem Zertifikat führen, um zwei Wochen zu verlängern und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen in Konsultation an die Kantone gegeben. Nach den Rückmeldungen der Kantone wird der Bundesrat abermals über die Frage der kostenlosen Tests beraten und entscheiden.

Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin. Sie stellt das wirksamste Mittel dar, um sich gegen eine Covid-19-Infektion zu schützen und leistet einen elementaren Beitrag, die Überlastung der Spitalstrukturen zu verhindern.

Der Bundesrat unterstützt die Kantone beim Ziel einer möglichst hohen Durchimpfungsrate im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten subsidiär, zum Beispiel mit national angelegten Impfkampagnen und der Erarbeitung und Bereitstellung von IT-Instrumenten.

7. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die dringliche Interpellation 21.3052 Sozialdemokratische Fraktion "Covid-19-Impfstoffe. Produktionskapazität und Zugang weltweit verbessern!" aufzeigt, leistet die Schweiz im Rahmen des Access to COVID-19 Tools Accelerator (ACT-A) Beiträge an verschiedene internationale Organisationen.

Dank zweier zusätzlicher Kredite unterstützt die Schweiz ACT-A mit 375 Millionen Franken. ACT-A vereint multilaterale Organisationen, Privatstiftungen, die Pharmaindustrie und öffentliche Einrichtungen, um die Entwicklung zu beschleunigen und den chancengerechten Zugang zu Diagnostika, Behandlungen und Impfstoffen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu fördern. Der Beitrag der Schweiz an COVAX AMC beläuft sich allein für die Impfstoffsäule in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen auf 155 Millionen Franken. Die Schweiz war einer der ersten Geber von COVAX. Mit diesem neuen Beitrag belegt die Schweiz den 10. Platz unter den staatlichen Gebern. Darüber hinaus hat die Schweiz COVAX AMC vier Millionen Dosen Impfstoff gespendet. Schliesslich unterstützt die Schweiz die Stärkung der Gesundheitssysteme und deren Resilienz in den Ländern, in die die Impfstoffe geliefert werden.

Antwort des Bundesrates.